Im Rahmen einer vergaberechtlichen Prüfung eines Angebots wird die BA Bewertungen zur Prozessqualität, Eingliederungsquote sowie Ergebnisse von Kundenbefragungen vergangener Maßnahmen berücksichtigen. Die Einführung dieser neuen Maßnahme zur Qualitätssicherung erfolgt schrittweise. Zuerst werden die bisher über die Arbeit des Trägers gewonnenen Qualitätserkenntnisse bei der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) genutzt. Danach bei BaE und schließlich bei BvB. Die BA will die Art der Nutzung der ihr vorliegenden Erkenntnisse in den jeweiligen Verdingungsunterlagen transparent machen. Weitere Informationen hierzu enthält die anhängende Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung zur Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen. Grundsätzlich haben Träger die Möglichkeit bei den Agenturen alle vergaberechtlich relevanten Informationen direkt zu erfragen.“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_257022/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A013-Statistik/Allgemein/Nutzung-von-Qualitaetserkenntnissen-im-Vergabeverfahren.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_257022/zentraler-Content/HEGA-Internet/A01-Allgemein-Info/Dokument/HEGA-02-2010-QS-AMDL.html
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Dokumente: Nutzung_von_Quali_VOL.pdf