Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Freizeit und Erholung.

Aufruf: Junge Flüchtlinge an Ferienfreizeiten beteiligen.
Die Ferien- und Reisezeit steht an – viele Kinder und Jugendliche
melden sich jetzt zu Ferienfreizeiten im In- und Ausland an. Gemeinschaft erleben, Freundschaften schließen und Anerkennung erfahren – Ferienfreizeiten sind wichtige Orte zum Lernen und Erholen. Flüchtlingskinder können diese wichtigen Angebote jedoch aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen nicht so einfach in Anspruch nehmen.

Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen haben sich in den letzten Jahren immer wieder darum bemüht, junge Flüchtlinge in Ferienzeiten im In- und Ausland mitzunehmen. Auch in den für die Genehmigung zuständigen Ausländerbehörden ist die Bereitschaft, Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen, gewachsen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Dadurch wird zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW ruft alle Ausländerbehörden auf, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen.

Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten im In- und Ausland finden Sie unter aufgeführtem Link.“

http://www.thema-jugend.de/downloads.html

Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge Paritätisches Jugendwerk NRW

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