JUGEND: prioritäre Themen ‚Kulturelle Vielfalt und Toleranz‘ und ‚Benachteiligte Regionen‘

Die Europäische Kommission ruft im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND zur ‚Einreichung von innovativen Projekten in den Bereichen Zusammenarbeit, Fortbildung und Information Aktion 5 – Flankierende Maßnahmen‘ auf. Auszüge aus dem vollständigen Text der Ausschreibung vom 05.02.2005, mit der die Kommission Projekte ‚im Bereich der nicht formalen Bildung‘ unterstützen. will: “ … Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung innovativer Projekte im Rahmen von Aktion 5 ist es das Ziel der Europäischen Kommission, innovative Projekte zur Zusammenarbeit, Fortbildung und Information im Bereich der nicht formalen Bildung zu unterstützen. Alle Anträge müssen eines der prioritären Themen behandeln …  Standardaktivitäten von Organisationen oder Netzwerken werden durch diese Aufforderung nicht getragen. Die Projekte müssen eine deutliche transnationale europäische Dimension haben und zur europäischen Zusammenarbeit in Jugendangelegenheiten beitragen. Sie müssen insbesondere zur Einrichtung und/oder Festigung starker Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen oder Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Einrichtungen führen. … Prioritäre Themen 1. Kulturelle Vielfalt und Toleranz: Projekte, die kulturelle Vielfalt und Toleranz fördern und gewaltfreie Konfliktbewältigung durch die Ermöglichung von Dialog und gemeinsamen Aktivitäten junger Menschen mit multikulturellem, multiethnischem und multireligiösem Hintergrund ermöglichen 2. Benachteiligte Regionen: Projekte mit dem Ziel der Integration junger Menschen mit geringeren Chancen, die in geografischer (z. B. benachteiligte Stadtviertel, abgelegene ländliche Gebiete …) und sozioökonomischer Hinsicht mehrfachen Hindernissen gegenüberstehen. Projekte müssen behandeln, wie junge Menschen mit Themen umgehen können, die ihnen wichtig sind (Beteiligung, Entscheidungsfindung, Bildung und Fortbildung, Beschäftigung, Wohnen usw.). Sie sollten zu gesteigertem Selbstvertrauen, neuen Fertigkeiten und Kompetenzen führen und sich positiv auf den Bildungs- oder Berufsweg der jungen Menschen auswirken. 3. Osteuropa – Kaukasus – Südosteuropa: Projekte mit dem Ziel einer stärkeren Förderung und Sichtbarkeit des Programms Jugend in Osteuropa (…) oder in Südosteuropa (…), mit Schwerpunkt Fortbildung regionaler Multiplikatoren sowie Entwicklung von Netzwerken und Partnerschaften unter den Akteuren im Bereich Jugend in diesen Ländern 4. Innovation in der Jugendarbeit: Projekte mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung innovativer Methoden in der Jugendarbeit. Innovative Aspekte können zum Beispiel Inhalt und Zielsetzungen betreffen, aber auch Arbeitsmethoden, die Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Hintergrund oder die Verbreitung von Information 5. Zusammenarbeit zwischen lokalen oder regionalen Behörden und Jugend-NGOs: Projekte unter diesem Thema müssen als deutlichen Schwerpunkt eine der Prioritäten des Programms Jugend haben. Sie müssen durch lokale oder regionale Behörden eingereicht werden und Organisationen ohne Erwerbscharakter aus Partnerländern einbeziehen, die im Jugendbereich aktiv sind, wodurch starke transnationale Partnerschaften zwischen diesen Einheiten entstehen sollen. … Nur Vorschläge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden, vollständig ausgefüllt, ordnungsgemäß unterschrieben und innerhalb der spezifizierten Abgabefrist 31. März 2005 abgeschickt wurden (…), werden berücksichtigt. … Die Aktivitäten müssen zwischen 1. Oktober 2005 und 31. Dezember 2005 beginnen. Die Projekte müssen mindestens 18 Monate lang dauern, um die Aktivität förderfähig zu machen. Falls gerechtfertigt, wird eine Höchstdauer von bis zu 3 Jahren akzeptiert. … Der zweckgebundene Gesamtbetrag für die Kofinanzierung der Projekte im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beträgt EUR 2.000.000 … Für alle Themen und Projektformate wird der maximale Förderungsbetrag pro Projekt EUR 100.000 pro Aktivitätsjahr (12 Monate) nicht übersteigen und der Höchstzuschuss ist auf EUR 300.000 beschränkt. … Es wird erwartet, dass diese Aufforderung die Unterstützung von 10 bis 15 qualitativ hochwertigen Projekten ermöglicht. … Die Projekte müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier verschiedenen Ländern (einschließlich des Antragstellers) einbeziehen, wobei eines dieser Länder ein EUMitgliedstaat sein muss. … Förderfähige Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung sind zum Beispiel: Konferenzen Fortbildungsaktivitäten Seminare Jugendaustausche Freiwilligendienste Informationsaktivitäten Netzwerkaktivitäten andere Aktivitäten … Die Antragsteller werden aufgefordert, andere / zusätzliche Arten von Aktivitäten vorzuschlagen, die im Rahmen dieser Aufforderung von Nutzen sind. … “ Infos und Antragsformular: JUGEND für Europa, Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND, www.jugendfuereuropa.de

http://www.jugendfuereuropa.de/static/common/download.php/277/call_de.pdf

Quelle: Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, GD BUK Nr. 85/04

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