abH und BüE: Wird alles neu vergeben?

Dr. Henning Schierholz, b+a-consult, hat unter dem Titel ‚Eskaliert der Streit um die Optionen für BüE und abH?‘ die derzeitigen Befürchtungen und Hintergründe hinsichtlich der Nicht-Verlängerung von Verträgen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Jugendsozialarbeit zu den Maßnahmen ‚ausbildungsbegleitende Hilfen‘ (abH) und ‚Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen‘ (BüE) zusammengestellt: “ Der sich seit einigen Wochen hinziehende Streit um die Wahrnehmung von Optionen für Vertragsverlängerungen bei BÜE und abH scheint mittlerweile nicht mehr gütlich beigelegt werden zu können. Zum Hintergrund: Im Sommer 2003 wurden in der damaligen Ausschreibungsrunde für Maßnahmen der beruflichen Benachteiligtenförderung von den vergebenden Arbeitsagenturen zwar nur Zuschläge für das Beginnjahr 2003 erteilt, die aber mit Optionen für zwei weitere Beginnjahre (d.h. 2004 und 2005) versehen waren. Die Verträge von Trägern  mit örtlichen Agenturen waren damals an die Bedingungen geknüpft, dass der Bedarf fortbesteht, bisherige Erfahrungen mit der Maßnahmedurchführung berücksichtigt werden die Maßnahme zu angemessenen Kostensätzen durchgeführt wird und im ersten Maßnahmejahr die vereinbarte Platzzahl erreicht wurde. Einige abH- und BÜE-Träger berufen sich nunmehr auf diese auch für 2005 vereinbarten Bedingungen und machen geltend, dass ihnen eine Verlängerung der 2003 abgeschlossenen Verträge nicht versagt werden kann, da keine wichtigen Ausnahmegründe vorliegen. In der nunmehr anstehenden Ausschreibungsrunde für BÜE und abH, deren Beginn jetzt für Anfang März 05 geplant ist und die nicht mehr von örtlichen Agenturen sondern von den neugebildeten Regionalen Einkaufszentren verantwortet wird, sollen diese vertraglich verankerten und durch den gültigen BNF-Erlass 08/1998 abgesicherten Optionen aufgrund einer Vorgabe des BA-Servicehauses ohne zureichende Begründung nun aber flächendeckend entfallen und nicht mehr gezogen werden. Nachdem zwischen den BNF-Trägern und den REZen keine Einigung über die Optionswahrnehmung erzielt werden konnte, bereiten mehrere Träger  aufgrund  dieses Vorgehens rechtliche Schritte vor, um der für sie nachteiligen Vergabepraxis der BA entgegenzuwirken. Träger, die sich diesen rechtlichen Schritten anschließen wollen, können sich an die regionalen Anlaufstellen der IG-abH-Bund wenden. “ Quelle: Dr. Henning Schierholz, b+a-consult: ‚Eskaliert der Streit um die Optionen für BüE und abH?‘, 10.2.2005. Infos: Regionale Anlaufstellen der IG-abH oder IG-abH Bund, isfa.scholtes@t-online.de. ______________________________________________________________   Ergänzende Informationen zum derzeitigen Stand der Dinge: Die Ausschreibungen für abH und BüE werden voraussichtlich am 28.2. im Internet unter www.arbeitsagentur.de  / Service von A bis Z / Veröffentlichungen / Öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht. Die BA beabsichtigt, (in Abhängigkeit von der vorliegenden Vertragsgestaltung) Verlängerungsoptionen für abH nicht zu ziehen. Das bedeutet, dass für Auszubildende, die derzeit in betrieblicher Ausbildung sind, im Herbst eventuell ein Wechsel der betreuenden Einrichtung ansteht. BüE wird für den Ausbildungsbeginnjahrgang 2005 ausgeschrieben. Diejenigen Auszubildenden, die sich derzeit in BüE befinden, sollen aber bei diesem Träger ihre Ausbildung beenden können.  (Gd.)

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