Seit April 2003 führt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) im Auftrag Bundesbildungsminsteriums (BMBF) das Programm ‚Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“ (STARegio) mit der Absicht, Betriebe durch gezielte, regionale Projekte und Maßnahmen für die Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze zu gewinnen, durch. Aus den ersten drei Auswahlrunden wurden 55 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Für die vierte Förderrunde sind am 1.2.2005 neue Förderrichtlinien in Kraft getreten. Auszüge aus einer Information des BiBB: “ … STARegio fördert die Beratung und Unterstützung von Betrieben durch externes Ausbildungsmanagement, Organisation und Koordination von neuen Ausbildungsverbünden, Einrichtung und Unterstützung neuer regionaler Ausbildungsnetzwerke, gezieltes Ausbildungscoaching. … Mit der aktualisierten Fassung der Förderrichtlinien vom 21. Januar 2005 sollen im Sinne einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung insbesondere auch Projektanträge angeregt werden, die Strategien und Konzepte entwickeln, durch die gezielt Betriebe eines bestimmten Typs angesprochen werden, die bisher wenig oder gar nicht ausbilden. Die vorgelegten Projektanträge sollen sich dabei wahlweise auf folgende Bereiche beziehen: Entwicklung von regionalen Ausbildungsstrukturen mit Betrieben und Einrichtungen aus innovativen Wachstumsbranchen (…) und Zukunftstechnologien. … Entwicklung von regionalen Ausbildungsstrukturen mit Unternehmen von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Herkunft. Insgesamt können in dieser Ausschreibungsrunde voraussichtlich ca. 15 Projekte bewilligt werden. Der Schwerpunkt liegt weiterhin in der Förderung qualitativ hochwertiger regionaler Projekte in Regionen mit besonders schlechter Angebots-Nachfrage-Relation, in denen bisher keine bzw. keine vergleichbaren STARegio-Projekte laufen. … Die Fördermittel für das Programm STARegio wurden vom Bund im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland um 50 Prozent aufgestockt. Das Programm wird kofinanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. … “ Auszüge aus den Förderrichtinien: “ 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage … Mit dem Programm „STARegio“ des Bundesministeriums für Bildung und For-schung (BMBF) sollen Betriebe und Unternehmen gewonnen werden, um in ausgewählten Regionen Westdeutschlands, in denen das Verhältnis von angebotenen zu nachgefragten Ausbildungsplätzen ungünstig ist, zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Diese regionale Unausgewogenheit ist immer dann anzunehmen, wenn die Angebots-Nachfrage-Relation von Ausbildungsplätzen mit einem Wert von < 97,5 und/oder ein Rückgang in der Angebots-Nachfrage-Relation von 10 Prozentpunkten für das dem Antrag vorangegangene Jahr gegeben ist. Ziel dieser Bekanntmachung ist es, Projekte zu identifizieren und zu fördern, die zur Strukturverbesserung der Ausbildung beitragen und auf die Nachhaltigkeit der geförderten Aktivitäten zielen. ... 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Förderungsfähig sind innovative Initiativen zur Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze, die auf der Grundlage der regionalen Ausbildungsmarktsituation die folgenden Instrumente in einem möglichst ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung der regionalen Ausbildungsstrukturen unter Mitwirkung relevanter Akteure einsetzen: 2.1.1 Unterstützung von Betrieben in Ausbildungsfragen im Sinne eines externen Ausbildungsmanagements. Im Rahmen des Ausbildungsmanagements können in gewissem Umfang auch innovative Konzepte zur Verbesserung des Übergangs von Schule in Ausbildung erprobt werden. 2.1.2 Initiierung und Betreuung von Verbundausbildung, 2.1.3 Initiierung und Organisation regionaler Ausbildungsnetzwerke. Das Kriterium der Zusätzlichkeit für akquirierte Ausbildungsstellen gilt dann als erfüllt, wenn die entsprechenden Ausbildungsplätze in den letzten drei Jahren nicht den zuständigen Stellen (Kammer, Arbeitsagentur) gemeldet worden sind. ... 2.2 Soweit in der Region noch nicht erfolgt, sollten die unter 2.1 genannten Instrumente um die Entwicklung und Durchführung einer vorgeschalteten bzw. begleitenden fortschreibbaren wissenschaftliche Analyse der regionalen Ausbildungsplatz- und Branchenentwicklungspotenziale ergänzt werden. Die Durchführung der Analysen kann auch durch die Vergabe von Unteraufträgen an geeignete Institutionen erfolgen. ... 2.3 Mit der Fassung der Förderrichtlinien dieser Ausschreibung sollen im Sinne einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung insbesondere auch Projektanträge angeregt werden, die Strategien und Konzepte entwickeln, durch die gezielt Betriebe eines bestimmten Typs angesprochen werden, die bisher wenig oder gar nicht ausbilden. Die vorgelegten Projektanträge sollen sich dabei wahlweise auf folgende Bereiche beziehen: 2.3.1 Entwicklung von regionalen Ausbildungsstrukturen mit Betrieben und Einrichtungen aus innovativen Wachstumsbranchen (z.B. wirtschaftsnahe Dienstleistungen) und Zukunftstechnologien, wie z.B. der Bio- und Nanotechnologie, der Mikrosystemtechnik, den optischen Technologien oder den erneuerbaren Energien. 2.3.2 Entwicklung von regionalen Ausbildungsstrukturen mit Unternehmen von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Herkunft. Aufgrund des modellhaften Charakters dieser Ausschreibung können abweichend von den generellen Grundsätzen des STARegio-Programms auch Vorhaben, die sich konzeptionell auf die Ziffer 2.3.1 oder/und 2.3.2 beziehen, gefördert werden, wenn die ... beschriebenen Voraussetzungen hinsichtlich der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) nicht erfüllt werden. 3. Zuwendungsempfänger 3.1 Antragsberechtigt sind: 3.1.1 juristische Personen des öffentlichen Rechts 3.1.2 juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Die Förderung zielt auf Projekte, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche schaffen, die das 25. Lebensjahr zu Beginn der Maßnahme noch nicht vollendet haben. 4.2 Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch grundsätzlich, dass in einer Region noch keine STARegio-Projekte bzw. Projekte über Landesprogramme gefördert werden, die inhaltlich bzw. branchenbezogen vergleichbare Ziele verfolgen. Sofern in der betreffenden Region bereits die Förderung von vergleichbaren Projekten erfolgt, muss der eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Projekten einschließlich einer tragfähigen Aufgabenabgrenzung enthalten. ... 4.3 Soweit Maßnahmen bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nach diesen Richtlinien nicht möglich (Kumulierungsverbot). Ausgenommen sind hiervon Fördermittel für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Berufsvorbereitung. 4.4 Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit der Maßnahme oder eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen. 4.5 Förderfähig sind grundsätzlich die zur Durchführung notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben (...). 4.6 Nicht förderungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die üblicherweise für die Berufsausbildung aufgewendet werden müssen, sowie Ausgaben zur Finanzierung von Ausbildungspersonal und der Vermittlung von Ausbildungsinhalten. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. 5.2 Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. ... Die Einbringung von Eigenmitteln in die Projektfinanzierung bleibt unabhängig von der oben genannten Vollfinanzierung unbenommen und ist erwünscht. 5.3 Die Förderung der Projekte wird zunächst für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. 5.4 Der Gesamtbetrag der Zuwendungen für den in Ziff. 5.3 genannten Zeitraum ist auf einen Höchstbetrag von bis zu 250 T Euro begrenzt. ... 5.5 Auf Antrag, der ausreichende Gründe - im Sinne der Förderziele und ihrer Realisierung - für eine Fortsetzung der Förderung enthalten muss, kann im Einzelfall eine Verlängerung der Projektlaufzeit von bis zu 18 Monaten bewilligt werden. ... 7. Verfahren ... Erforderliche Antragsformulare (förmlicher Förderantrag, Vorlage zur STARegio-Projektskizze mit den für die Beurteilung und Bewertung wesentlichen Aussagen, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen) können über das Internet abgerufen werden: Internet: http://www.staregio.de. Für Rückfragen stehen beim BIBB Frau Raskopp (Tel. 0228-107-2024), Herr Acker (Tel. 0228- 107-2003) und für administrative Fragen Frau Marquardt (Tel. 0228-107-2018) zur Verfügung. ... Anträge auf Förderung sind mit den unten genannten Unterlagen bis zum 01.04.2005 ... im BIBB einzureichen ... Als Förderbeginn für die Projekte ist der 01.07.2005 vorgesehen. ... "
http://www.bibb.de/de/staregio.htm
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http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Foerderrichtlinien_STARegio_Vierte_Foerderrunde.pdf
Quelle: BiBB: ‚Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen (STARegio)‘ ‚Förderrichtlinien zur Durchführung des Programms „Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“(STARegio)im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Fo