Beschränkung der Eingliederungsmittel für die JobPerspektive

EINE ARBEITSPOLITISCHE MAßNAHME AUF DEM ABSTELLGLEIS?

Mit dem zweiten SGB II-Änderungsgesetz wurde im Oktober 2007 ein Förderinstrument in Kraft gesetzt, das Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eine dauerhafte Perspektive aufzeigen und sie langfristig in Beschäftigung integrieren sollte: Die JobPerspektive.

Die JobPerspektive umfasst im Wesentlichen Beschäftigungszuschüsse und Zuschüsse für Beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen. Im Jahr 2008 wurde das Instrument anfangs geringer genutzt, als ursprünglich vorgesehen. Dann kam es zu einer sehr heterogenen Nutzung der JobPerspektive. Zum Teil machten Grundsicherungsstellen keinen Gebrauch oder nur sehr wenig. Einige andere hingegen nutzen das Instrument sehr extensiv.

Das wirkte sich auf die Finanzierung aus. Für 2009 konnte in einer schwierigen Abstimmung mit dem Finanzministerium Einigkeit über die Finanzierung aller eingegangenen Verpflichtungen erzielt werden.

Aus einer vertraulichen Quelle sind nun die Finanzpläne für das aktuelle Jahr bekannt geworden. Diese sollen angeblich das regionale Ungleichgewicht bei der Anwendung des Instruments ausgleichen. Oder schiebt man die JobPerspektive und damit die profitierenden Langzeitarbeitslosen auf ein Abstellgleis?

„AKTUELLE SITUATION 2010
In der Eingliederungsmittelverordnung 2010 werden die für das Jahr 2010 veranschlagten 700 Mio. Euro für die JobPerspektive nach § 1 Abs. 4 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010

• auf alle Grundsicherungsstellen anteilig nach Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Zahl der Arbeitslosen im Bereich des SGB II (jeweils hälftige Berücksichtigung) dem neuen Verteilschlüssel (jeweils hälftige Berücksichtigung der Anteile an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und an der Zahl der Arbeitslosen) verteilt werden und

• bei den Grundsicherungsstellen, die in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leistungen nach §16e SGB II eingegangen sind, in einem zweiten Schritt durch die entsprechende Verstärkung aus dem eigenen „klassischen“ Eingliederungsbudget dieser Grundsicherungsstellen durch das BMAS verstärkt werden. Eine darüber hinausgehende Verstärkung der Mittel für die JobPerspektive durch die Grundsicherungsstellen ist nicht zulässig.

Für die Grundsicherungsstellen, deren Verpflichtungen dem errechneten Budget entsprechen oder deren Mittel für die JobPerspektive sogar zu Lasten des „klassischen“ EGt verstärkt werden müssen, besteht daher im Jahr 2010 ein Neubewilligungsspielraum grundsätzlich nur noch in dem Umfang, in dem Verpflichtungen durch Förderabbrüche frei werden, da eine weitere Verstärkung des Budgets für die JobPerspektive aus dem klassischen EGT durch die Grundsicherungsstellen in der vom BMAS erlassenen Eingliederungsmittelverordnung im Jahr 2010 ausgeschlossen ist, um die regionalen Ungleichgewichte bei der Umsetzung der JobPerspektive, die nicht auf in den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegenden Gründen bzw. deren Verteilung beruhen, zu Lasten des Gesamtbudgets des EGT-SGB II nicht weiter zu verstärken. Zudem gewinnt der Bund bzw. der Deutsche Bundestag durch die Beschränkung der Grundsicherungsstellen an dieser Stelle wieder ein Stück Budgethoheit zurück.“

Quelle: 

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