Tag: 8. Februar 2010

Berufliche Rehabilitation – Maßnahmeteilnahme, Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiko

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung legt Untersuchung zu Wiedereingliederungen in den Arbeitsmarkt im Rahmen beruflicher Rehabilitation vor:
Über die arbeitsmarktintegrative Wirkung ist wenig bekannt. Es liegen bisher kaum Erkenntnisse zu Maßnahmeteilnahmen von Rehabilitanden, deren Bewertung durch die Teilnehmer sowie zu Verbleibsmustern nach Ende der Maßnah- me vor. In diese Lücke zielt die Erhebung. Der Fokus liegt auf Orientierungs- und Trainingsmaßnahmen, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit an einer dieser Maßnahmegruppen teil zu nehmen, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Vor allem das Alter, die schulischen und beruflichen Bildungsabschlüsse, die kumulierte Arbeitslosigkeitserfahrung, aber auch die Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt beeinflussen den Zugang zu einzelnen Maßnahmegruppen. Die kumulierte Dauer der Krankheitszeiten aber auch das Alter, in dem die Behinderung eingetreten ist, spielen keine Rolle. Teilnehmer an den drei wichtigsten Maßnahmegruppen schätzen ihren individuellen Nutzen für ihre berufliche Leistungsfähigkeit oder das Coping mit der Erkrankung sehr unterschiedlich ein. Weiterbildungsmaßnahmen schneiden am positivsten ab, Orientierungs- und Trainingsmaßnahmen werden insgesamt etwas zurückhaltender bewertet, deutlich schlechtere Einschätzungen finden sich bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen.

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Die Potentiale nutzen – Der Migrationsbericht 2008

DEUTSCHLAND WIRD VIELFÄLTIGER
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt. Hiermit wird der siebte Migrationsbericht vorgelegt, der zum vierten Mal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt wurde. Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem möchte er die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informieren. Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Zusätzlich behandelt der Bericht das Phänomen der illegalen/irregulären Migration, geht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auf die Bedeutung der einzelnen Migrationsstatistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen. Der Migrationsbericht 2008 enthält insbesondere im Bereich Arbeitsmigration differenziertere Informationen gegenüber dem letztjährigen Bericht. So nimmt die Darstellung der Zuwanderung von Fachkräften breiteren Raum ein. Ausführlicher behandelt wurde zudem der Themenbereich Abwanderung von Ausländern und Deutschen.

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Grundsätzlich Ja oder Nein – Optionskommune flächendeckend oder exklusiv für 69?

Noch letzte Woche war das Regierungsvorhaben eindeutig: getrennte Aufgabenwahrnehmung in der künftigen Trägerschaft der Grundsicherung. Nachdem das Bundesarbeitsministerium am 25. Januar 2010 entsprechenden Gesetzentwurf vorlegte, gab es zwischenzeitlich Gegenwind aus Hessen. Ministerpräsident Koch teilte unmissverständlich mit, dass Hessen dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen werde.

Die Bundesarbeitsministeriun Ursula von der Leyen räumt in einem ARD Interview ein, sie sei grundsätzlich offen für eine Grundgesetzänderung. Aus politischen Gründen war dies bisher nicht möglich. Daher bereite sie jetzt (mit dem Gesetzentwurf) eine pragmatische Lösung vor. Die SPD bewegte sich auf die CDU zu und bat Zusammenarbeit bei der Problemlösung an.

Am Sonntag (07.02.2010) tagte die Union und entschied sich dann doch für eine Grundgesetzänderung. Die Ministerpräsidenten und die Fraktionsspitze der Union erzielten die Einigung, dass die JobCenter verfassungsfest gemacht und die Möglichkeiten für Kommunen, Langzeitarbeitslose in Eigenregie zu betreuen, erweitert werden sollen.

Um die notwendigen Zweidrittelmehrheiten für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat zu erreichen, will Frau von der Leyen möglichst schnell Verhandlungen mit SPD-Fraktionschef Steinmeier und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), aufnehmen.

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