Jugend in Deutschland – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andreas Scheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/5028 – Auszüge aus der Antwort auf die Große Anfrage in Bezug auf Jugendberufshilfe … “ Starke Partner für die Jugend Neue Chancen für benachteiligte Jugendliche: Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Sozialsysteme eingeleitet. Ihr geht es für Jugendliche dabei insbesondere um die Eingliederung benachteiligter Jugendlicher, um das In-Arbeit-Bringen arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger, um die intelligente Zusammenarbeit bestehender Angebote, Dienste und Einrichtungen und damit um neue „Allianzen für die Jugend“. Die Bundesregierung setzt auf Aktivie-rung und Selbsthilfe. Sie unterstützt durch ihre Reformen die Bündelung von Ressourcen und die Kooperation von Partnern: Schule, Arbeitsverwaltung, Wirtschaft, Jugendhilfe, Freizeiteinrichtungen, Sozialverwaltung und Elternhaus. Die Bundesregierung zeigt mit Programmen wie „E & C– Entwick-lung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ und „LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke“, dass die nachhaltige Schaffung von Zukunftschancen in der Vernetzung vor Ort gelingt. Ausbildungspakt: Angesichts der angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt haben Bundesregierung und Wirtschaft am 16. Juni 2004 den „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ für die Dauer von drei Jahren geschlossen, in dem sich die Partner gemeinsam und ver-bindlich verpflichtet haben, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. Zur Versorgung von Jugendlichen mit eingeschränkten Vermitt-lungschancen bietet die Wirtschaft sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsquali-fizierungen an, die teilweise auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung angerechnet werden können. Dies wird von der Bundesregierung mit dem Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher unterstützt. Der Ausbildungspakt hat sich bereits positiv auf den Ausbildungsmarkt ausgewirkt und eine Trendumkehr eingeleitet. Bis zum 30. September 2004 wurden rund 573 000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen Das sind über 15 000 mehr als im Jahr 2003. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Paktpartnern alles daran setzen, diese positive Tendenz zu verstetigen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung möglichst gemeinsam mit den Sozialpartnern Ausbildungsordnungen für die gewerbliche Wirtschaft verschlanken und attraktiver machen. Durch gestufte Ausbildungsangebote und Berufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer werden zudem neue Ausbil-dungsmöglichkeiten für Unternehmen und jungen Menschen geschaffen. Ausbildungsoffensive 2004: Die Bundesregierung sorgt mit der Ausbildungsoffensive 2004 dafür, dass junge Menschen neue Chancen auf Ausbil-dung und Arbeit bekommen. Sie hat die Ausbildung in einigen neu geschaffenen Berufen mit geringeren theoretischen Anforderungen verkürzt. Es ist heute attraktiver für die Wirtschaft, benachteiligte Jugendliche auszubilden.“ … „Von besonderer Bedeutung für die Bundesregierung ist die erfolgreiche berufliche Eingliederung junger Menschen. Sie müssen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungschancen erhalten. Denn: Ein durch fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze misslungener Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt birgt die Gefahr von Orientierungs- und Perspektivlosigkeit. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung in der Verbesserung der beruflichen Chancen für Jugendliche. Zur Verbesserung dieser Chancen fördert die Bundesagentur für Arbeit mit den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III in erheblichem Umfang Maßnahmen, die jungen Menschen den Einstieg in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung ermöglichen sollen. Diese umfassen im Wesentlichen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für noch nicht berufsreife Jugendliche, ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädaggisch begleitete Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Obwohl die allgemeinbildenden Schulen Jugendliche ausbildungsreif entlassen sollten, sind in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen erforderlich gewesen, die Jugendliche zur Ausbildungsreife hingeführt haben. Gegenwärtig fördert die Bundesagentur für Arbeit in ihren berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (165 000 Eintritte pro Jahr) in etwa gleich viele Jugendliche wie die Kultusverwaltungen der Länder in ihren berufsvorbereitenden Angeboten. Allein für jugendspezifische Maßnahmen (ohne Behinderte) wurden im Jahresdurchschnitt 2004 rd. 2 Mrd. Euro ausgegeben. Im Jahresdurchschnitt 2004 wurden fast 500 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung gefördert. Neben den jugendspezifischen Maßnahmen werden Jugendliche auch mit den übrigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, wie z. B. Eingliederungszuschuss, beruflicher Weiterbildung, gefördert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits kurz nach Amtsantritt im Herbst 1998 das Sonderprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) aufgelegt und Mitte 2003 das Sonderprogramm „JUMP PLUS“ im Vorgriff auf die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgelegt. Damit hat sie deutlich gemacht, dass der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit im Zentrum ihrer Bemühungen der Jugendpolitik insgesamt steht. Eintritte in JUMP waren bis zum 31. Dezember 2003 möglich, es wird zurzeit noch abgewickelt. Seit 1999 wurden nach Angaben des IAB durch JUMP rd. 666 000 Jugendliche mit knapp 800 000 Maßnahmeeintritten gefördert. Das Jugendsofortprogramm bildete damit seit 1999 eine wesentliche Ergänzung zur Regelförderung nach SGB III. Zwischen 1999 und 2004 wurde etwa ein Fünftel aller jugendspezifischen Maßnahmen der BA durch das Jugendsofortprogramm gefördert. Zielgruppen des Jugendsofortprogramms waren insbesondere nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber, arbeitslose Jugendliche und Jugendliche „drop outs“. Für diese Jugendlichen hat das Programm – mit deutlichen Veränderungen zwischen 1999 und 2004 – bis zu 21 unterschiedliche Maßnahmetypen angeboten. In Maßnahmen des Programms JUMP PLUS, das am 1. Juli 2003 anlief, waren es jahresdurchschnittlich in 2003 rd. 16 000 junge Menschen unter 25 Jahren. Eintritte in JUMP PLUS konnten noch bis zum 31. Dezember 2004 erfolgen. Mit Auslaufen des Sonderprogramms JUMP PLUS greift seit dem 1. Januar 2005 die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II, wonach erwerbsfähige Jugendliche unter 25 Jahren unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in eine Ausbildung, Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Detaillierte Zahlen sind der als Anlage zu Frage 17 beigefügten Tabelle zu „Ausbildungsfördernden Maßnahmen nach SGB III und Sonderprogrammen, 1998 bis 2004“ zu entnehmen. Angesichts der schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich die Wirtschaft im Rahmen des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ verpflichtet, Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierungen anzubieten, die teilweise auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung angerechnet werden können. Dies wird von der Bundesregierung mit dem auf drei Jahre angelegten und mit 270 Mio. Euro ausgestatteten Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm), das erstmalig im Oktober 2004 in Anspruch genommen werden konnte, unterstützt. Der Bund fördert die sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung durch die Erstattung der Praktikumvergütung und die Übernahme eines pauschalierten Anteils am monatlichen Ge-samtsozialversicherungsbeitrag. Bis Ende Dezember 2004 sind bereits 7 200 Jugendliche in das Programm eingetreten.“ … “ 23. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der von der Bundesregierung bereitgestellten Haushaltsmittel für Jugendprogramme seit 1998? Das Gesamtvolumen der von der Bundesregierung bereitgestellten Haushaltsmittel für Jugendprogramme seit 1998 beläuft sich auf über 8 Mrd. Euro (ohne ESF-Mittel). Die Zuordnung zu den einzelnen Jugendprogrammen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. [Siehe Anhang] Es wird darauf verwiesen, dass darüber hinaus Jugendliche von vielen Einzelprogrammen der Bundesregierung profitieren, ohne dass sie explizit als Adressaten erscheinen. Ebenso wird auf die gesetz-lichen Leistungen für Kinder und ihre Familien verwiesen.“ … “ V. Jugend und Bildung Die Bundesregierung will mit umfassenden Maßnahmen im Bildungsbereich den jungen Menschen neue Chancen eröffnen. Sie hat mit dem 4 Millionen-Euro-Programm „Zukunft Bildung und Betreuung“ das größte Schulprogramm gestartet, das es je gab. Mit Programmen wie „Schule-Wirtschaft-Arbeitsleben“ erleichtert die Bundesregierung den Eintritt junger Menschen ins Berufsleben. Im „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ hat sich die Wirtschaft freiwillig verpflichtet, in den nächsten drei Jahren jährlich 30 000 neue Ausbildungs-plätze und pro Jahr 25 000 Einstiegsqualifikationen zu schaffen. Die Bundesregierung erhöht die Zahl der Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung in 2004 um 20 Prozent. Der Ausbildungspakt im Jahre 2004 hat zu einer positiven Trendwende am Ausbildungsmarkt geführt. Zudem hat die Bundesregierung seit 1998 über 160 Ausbildungsberufe modernisiert bzw. neu geschaffen, in denen heute die Hälfte aller Auszubildenden tätig sind. Für eher praktisch begabte Jugendliche hat die Bundesregierung in den letzten Jahren vermehrt die Neuordnung zweijähriger Berufe forciert. Die Berufsausbildungsvorbereitung wurde um die Möglichkeit betrieblicher Qualifizierungsbausteine ergänzt, um Jugendlichen den Einstieg in eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Noch nie haben so viele junge Menschen in Deutschland ein Hochschulstudium aufgenommen wie heute. Die Studierendenquote eines Altersjahrgangs ist seit 1998 um rd. 8 Prozentpunkte auf jetzt über 36 Prozent gestiegen. 46. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher an Gesamtschulen im Vergleich zu Haupt-, Realschulen und Gymnasien ist? Welcher Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler verlässt die Gesamt-schule mit einem Haupt- oder Realschulabschluss bzw. dem Abitur? Dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und der Bundesregierung liegen Angaben aus den Ländern für das Schuljahr 2001/2002 vor: Absolventen/Abgänger darunter ohne Hauptschulabschluss … Gesamtschulen … (6,2%) 2 012 Hauptschulen … (12,6%) 10 420 Realschulen … (1,6%) 1 581 Gymnasien … (0,6%) 639 Die integrierte Gesamtschule verließen im Schuljahr 2001/2002 30,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulabschluss, 44,7 Prozent mit mittlerem Abschluss und 17,2 Prozent mit bestandener Reifeprüfung.“ … “ VI. Arbeit und berufliche Ausbildung Zum ersten Mal konnte durch die Unterzeichnung des „Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ im Juni 2004 erreicht werden, dass jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung unterbreitet wird. Damit wird auch dem inhaltlichen Anliegen des Berufsausbildungssicherungsgesetzes Rechnung getragen. Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes wird das duale System der beruflichen Bildung u. a. durch die Stützung der Verantwortung der regionalen Berufsbildungs-akteure und durch die Erweiterung der Anrechnungsfähigkeit verschiedener Qualifizierungswege attraktiver. Das Jugendsofortprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme waren 75 Prozent der Absolventinnen und Absolventen nicht mehr arbeitslos. 101. Kann die Bundesregierung Angaben über den Erfolg ihres Programms „JUMP“ machen? Welcher Anteil an „JUMP“-Teilnehmern ist in der Vollbeschäftigung gelandet, wie hoch ist der Anteil der in weiteren Fördermaßnahmen ver-bliebenen Jugendlichen? Wie bewertet die Bundesregierung im Rückblick die „JUMP“-Bilanz? Worin sieht sie die Gründe für diese Bilanz? Der Abschlussbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit zur Begleitforschung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit „JUMP“ wird in Kürze vorgelegt werden. Erst dann kann eine endgültige Bilanz gezogen werden. Abgesehen von dem Bereich der außerbetrieblichen Ausbildung, für den bereits differenzierte Analysebefunde vorliegen, können für die übrigen Maßnahmefelder des Programms vorerst Zwischenergebnisse berichtet werden. Bei einer Analyse des Verbleibs der Jugendlichen nach der Teilnahme am Jugendsofortprogramm im Jahre 2001 hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung festgestellt, dass das Programm einen Beitrag zur Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt leistet. Ein halbes Jahr nach Beendigung einer Maßnahme des Jugendsofortprogramms waren 75 Prozent der Absolven-tinnen und Absolventen nicht mehr arbeitslos. Geschlechterspezifisch betrachtet ergaben sich für weibliche und männliche Teilnehmer insgesamt vergleichbare Integrationsanteile, wobei jedoch junge Männer leicht überdurchschnittlich in Beschäftigung einmündeten, während junge Frauen häufiger weitere Ausbildungsgänge aufnahmen. Eine ausführliche Analyse ist in Vorbereitung. Die aktuelle Analyse zur außerbetrieblichen Ausbildung hat Folgendes ergeben: Wurde die außerbetriebliche Ausbildung regulär beendet, mündeten bundesweit 30 Prozent der Teilnehmenden in reguläre Beschäftigung ein 3 Prozent nahmen eine weitere Ausbildung auf, 13 Prozent traten in weitere Maßnahmen ein, 37 Prozent wurden zunächst arbeitslos und 17 Prozent standen dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit, Mutterschaft, Wehr- oder Zivildienst nicht mehr zur Verfügung (sonstiger Verbleib). Es sind deutliche Ost-West-Unterschiede zu beobachten. 35 Prozent der Teilnehmenden, die die außerbetriebliche Ausbildung in den alten Bundesländern regulär beendeten, fanden den direkten Zugang in den regulären Arbeitsmarkt, was lediglich bei 26 Prozent der Teilnehmer in den neuen Bundesländern der Fall war. Demgegenüber waren 42 Prozent der Absolvierenden in den neuen Bundesländern zunächst arbeitslos und 33 Prozent in den alten Bundesländern. Eine Auswertung der Daten unter geschlechterspezifischen Gesichtspunkten liegt nicht vor. Auch wenn nicht jede und jeder Jugendliche unmittelbar in den Arbeitsmarkt integriert werden konnte, haben sich durch die Teilnahme an der außerbetrieblichen Ausbildung die Chancen auf eine berufliche Eingliederung erhöht. Denn ohne Berufsabschluss ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen und dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt deutlich geringer.“ … “ 107. Wie stellt sich das Verhältnis von benachteiligten Jugendlichen, die Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Berufsausbildung nach § 240 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben, zu Jugendlichen ohne diesen Anspruch, aufgeschlüsselt nach Ländern, dar? Auf Leistungen der Ausbildungsförderung für benachteiligte junge Menschen nach den §§ 240 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht kein Rechtsanspruch, vielmehr handelt es sich um so genannte Ermessensleistungen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass förderbedürftige junge Menschen eine entsprechende Förderung erhalten. Im Jahresdurchschnitt 2004 wurde für rd. 68 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschließlich behinderter Menschen eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gefördert, rd. 21 750 davon in den alten Bundes-ländern, rd. 47 200 in den neuen Bundesländern. Darüber hinaus wurden zur Flankierung von betrieblichen Ausbildungen für rd. 54 000 Auszubildende (rd. 44 400 in den alten Bundesländern, rd. 9 700 in den neuen Bundesländern) ausbildungsbegleitende Hilfen geleistet und in rd. 1 100 Fällen wurden Übergangshilfen gezahlt. Rund 34,7 Prozent der Teilnehmenden an Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen waren weiblich. Ausbildungsbegleitende Hilfen sind zu rd. 29,5 Prozent und Übergangshilfen zu rd. 43 Prozent an Frauen gezahlt worden. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern, die auch die geschlechterspezi-fische Differenzierung detailliert ausweist, ist aus der Tabelle „Bestand an Teilnehmern in Förderungsmaßnahmen der Berufsausbildung Benachteiligter nach Regionaldirektionen/Ländern“ zu entnehmen.“ … “ 200. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schul- und Ausbildungsabbrecherquote von Jugendlichen, die an psychischen Störungen im Leistungs-, Wahrnehmungs-, Gefühls-, Kontakt- und sonstigen Entwicklungsbereichen leiden? … Nach Mitteilung der einschlägigen Fachgesellschaften gibt es nur wenig systematische Erkenntnisse zur Schul- und Ausbildungsabbrecherquote bei Jugendlichen mit psychischen Störungen. Es gibt einerseits keine einheitliche Definition des Begriffs „Schulabbrecher“, andererseits muss genauer differenziert werden, welche Störungsbilder vorliegen. Es gibt zwar amtliche Statistiken über steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die unmittelbar nach Erreichen des Endes der Schulpflicht die Schule ohne Abschluss verlassen (siehe Tabelle), aber es gibt kaum Aufschlüsselungen darüber, ob bei ihnen psychische Störungen vorliegen. So gingen im Jahr 2000 in Deutschland 86 601 Jugendliche ohne Hauptschulabschluss von der Schule ab von ihnen kamen 66 361 aus Hauptschulen (30 004) bzw. Sonderschulen (36 357). Der Trend ist zunehmend, da der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss – wegen des wachsenden Anteils von Migrantenkin-dern – von 1997 bis 2000 von 7,5 Prozent auf 9,2 Prozent angestiegen ist. Einschlägige Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen, dass das Fernbleiben vom Unterricht schon in der Grundschule beginnt, worauf die bisher praktizierten Präventionsstrategien, die erst später ansetzen, keinen Einfluss nehmen. Die Merkmale der Schulverweigerung sind bei Jungen und Mädchen sehr unterschiedlich: Mädchen schwänzen eher alleine und ziehen sich zurück, während Jungen den Kontakt zu Gleichgesinnten suchen und sich auch verstärkt in der Öffentlichkeit aufhalten. Viele junge Migrantinnen und Migranten insbesondere auch Aussiedlerjugendliche fallen bereits im schulpflichtigen Alter aus dem Bildungssystem heraus. Die Ergebnisse der Untersuchungen verdeutlichen auch, dass jeder Fünfte die Schule wegen Krankheit geschwänzt hat. Ein Zusammenhang zwischen Krankheit und Schulverweigerung kann eher am Ende der Erkrankung belegt werden, wenn schlechte Leistungen und Konflikte mit Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern auftreten. Die Daten lassen allerdings keine nähere Unterscheidung der Krankheiten als psychische bzw. physische Beeinträchtigungen zu. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie stellte fest, dass z. B. bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) Klassenwiederholungen, Sonderbeschulungen, Schulverweise und Schulabbrüche deutlich häufiger als bei unauffälligen Kindern seien und dass die Schule häufiger mit einem niedrigeren Schulabschluss beendet werde. Langzeitverläufe (z. B. Mannheimer Kurpfalzstudie) haben ergeben, dass Schulabbrüche bei bis zu 10 Prozent der ADHS-Patientinnen und -Patienten vorkommen – für Schulabbrüche allgemein gibt z. B. die Bertelsmann-Stiftung als neueste Zahl 7,6 Prozent an. Schulverweise sollen bei unbehandeltem ADHS zu 11 Prozent vorkommen, im Gegensatz zu 1,5 Prozent in der Normal-bevölkerung. Hochrisikogruppen für Schulabbrüche seien zugewanderte Kin-der mit entsprechenden Störungen, Kinder mit ADHS, Kinder mit oft unerkannten Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie), daneben die Gruppe der vernachlässigten und verwahrlosten Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens sowie suchtgefährdete und abhängige Kinder und Jugendliche. Zahlenmäßig deutlich weniger ins Gewicht fiel die Gruppe von Kindern mit emotionalen Störungen wie z. B. Trennungsangst oder mit Psychosen, bei denen oft sehr in-dividuelle Lösungen der schulischen und beruflichen Rehabilitation gefunden werden müssen. … Hinzu kommen niedrigschwellige Beratungsangebote z. B. durch die Schulpsychologie, Erziehungsberatungsstellen u. a. Häufig findet die psychotherapeutische Versorgung in einem nicht optimal koordinierten Nebeneinander verschiedener Leistungserbringer statt, was den Gesamtüberblick über die Versorgungssituation erschwert. … Unter dem speziellen Blickwinkel von Schulabbrüchen ist es notwendig, dass schulordnungspolitische Verfahren bei Schulversäumnissen strikt befolgt und so durchgeführt werden, dass die betroffenen Kinder – falls erforderlich – möglichst rasch einer notwendigen Diagnostik und Behandlung im medizinischen Sektor zugeführt werden. … Wesentlich erscheint der Bundesregierung auch die weitere Verbesserung einer Integration verschiedener Hilfeangebote der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Schule, der Jugendhilfe und weiteren Diensten der psychosozialen Versorgung (z. B. Sozialpsychiatrische Zentren, Suchthilfe u. a.). In einem vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführten Projekt konnte in verschiedenen Regionen gezeigt werden, dass entsprechende Kooperationsmodelle zu einer Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität bei der Versorgung von psychischer Krankheit oder seelischer Behinderung betroffener Kinder und Jugendlicher führen können. … In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Hilfsangebote und Projekte, so z. B. das Angebot der regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen in Hamburg oder das SCHUPS-Programm in Bremen, das die qualifizierte Frühintervention durch die Regelsysteme (v. a. Schule) und die frühzeitige Einleitung einer adäquaten Differentialdiagnostik fördert.“ … “ 214. Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Schätzungen der Bundesregierung auf der Straße? Plant die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Jugendlichen zu verbessern? Präzise Kenntnisse über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die auf der Straße leben gibt es nicht. Dies ist begründet zum einem in dem erheblichen Wandel der unterschiedlichen Szenen, der Diffusität der betroffenen Zielgruppe, aber insbesondere auch der „Illegalität“ der Obdachlosigkeit von Kindern und Jugendlichen. Aus juristischer Sicht ist davon auszugehen, dass auch Kinder und Jugendliche, die auf der Straße leben, den Wohnsitz der Eltern (vgl. § 1631 Abs. 1 BGB) teilen. Sie unterliegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern (oder des Vormunds), leben formal in der Familie oder werden ggf. formal in einem Heimplatz, in einer Pflegefamilie oder einer anderen Wohn-form betreut. Die Aussagen des Deutschen Jugendinstituts (aus dem Jahr 1995) und des Institutes für Soziale Arbeit, Münster (aus dem Jahr 1996) im Rahmen eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Pro-jektes „Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen“ scheinen hinsichtlich dieser Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, die auf der Straße leben, immer noch plausibel. Danach wird von einer Größenordnung von 5 000 bis 7 000 Personen ausgegangen. Allerdings stellen diese Zahlen nach Expertenmeinung nur eine geschätzte Größenordnung dar. Die Entscheidung von Kindern und Jugendlichen, auf der Straße zu leben, dürfte weniger im Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begründet sein, als in ihrer individuellen Problemlage und jeweiligen Lebensphase. Aufgrund der häufig bereits in der Familie bestehenden Problemlagen und im Zusammenhang mit schulischen Schwierigkeiten oder aufgrund Kriminalität und Drogen kennen die jungen Menschen oft sowohl das gesamte Spektrum der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch das der verantwortlichen Träger und der konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialen Arbeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass die jungen Menschen über vorhandene Angebote informiert sind, z. B. durch Plakate in Bahnhöfen und U-Bahnen, aber auch durch aufsuchende Sozialarbeit wie Streetworker und durch Mund-zu-Mund-Information. Oft nehmen junge Menschen solche Angebote und Leistungen nur sporadisch oder kurzfristig in Anspruch. Insofern besteht weniger die Notwendigkeit das Image der Jugendhilfe zu verbessern – benötigt werden eher konkrete, niedrigschwellige, akzeptierende Angebote, welche für die Jugendlichen eine individuelle und passgenaue Hilfe und Unterstützung vorsehen. 215. Sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung der Bundesregierung in der Lage, den Problemen benachteiligter Kinder und Jugendlicher zielsicher und effektiv zu begegnen? Es ist Zweck der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den Problemen von Kindern und Jugendlichen gezielt und effektiv zu begegnen. Die Bundesregierung hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe und deren Einrichtungen diese Aufgaben erfüllen. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – sieht wesentliche Regelung zur Sicherung der Qualität der Aufgaben und Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Je nach Tätigkeitsfeld und Konzeption der Einrichtung können die Leistungen durch präventive Angebote, durch Beratung, Begleitung oder Intervention, durch ambulante oder stationäre Hilfen erfolgen. Erziehungshilfen über längere Zeit werden auf Grundlage eines individuellen Hilfeplans erbracht, bei dessen Ausarbeitung der junge Mensch und die Personensorgeberechtigten zu beteiligen sind (vgl. § 36 SGB VIII). Im Rahmen dieses Hilfeplanverfahrens werden für den jungen Menschen und seine Eltern wesentliche Entscheidungen im Jugendamt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Die Entscheidungen des Jugendamts werden nur von Fachkräften getroffen, die aufgrund entsprechender Ausbildung in der Lage sind, die betreffenden Aufgaben zu erfüllen (§ 72 Abs. 1 SGB VIII). Im Hinblick auf den Charakter der einzelnen Leistung als unmittelbare persönliche Hilfe hängt der Erfolg der Arbeit mit jungen Menschen ganz entscheidend von dieser Qualifikation und der entsprechenden Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Die Fachkräfte in den Jugendämtern sind sich dabei ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten hierbei erfahrungsgemäß mit besonderer Sorgfalt. Für die Erbringung von stationären und teilstationären Hilfen ist seit dem 1. Januar 1999 neben der Leistungs- und Entgeltvereinbarung auch eine Qualitätsentwick- lungsvereinbarung gesetzlich vorgeschrieben (§§ 78a ff. SGB VIII). Seit etlichen Jahren stärken die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Angebote und Leistungen. 216. Welche Ergebnisse hat das Programm „E&C“ (Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten) bisher gezeitigt? Das BMFSFJ hat im Jahr 1999/2000 mit der Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ (E & C) einen neuen Schwerpunkt im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gebildet, um jungen Menschen aus diesen Sozialräumen bessere Voraussetzungen für ihre Zukunft zu eröffnen. Die Programmplattform E& C wurde als Partnerprogramm zur Gemein-schaftsinitiative des Bundes und der Länder „Die Soziale Stadt“ entwickelt. Das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ wird in 299 Kommunen mit 331 Programmgebieten umgesetzt. Das Programm E& C berücksichtigt zusätzlich zu diesen Gebieten auch 13 strukturschwache ländliche Regionen. Die Gesamtzahl der Programm-gebiete E& C beträgt damit 344. Die Anzahl der städtischen Gebiete hat sich damit von 160 zum Start des Programms E& C im Jahr 2000 auf mittlerweile 331 Stadtteile mit sozialen Brennpunkten erhöht. Die drei Hauptziele der Programmplattform E& C sind: Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, Stärkung von Zukunftskompetenzen für Kinder und Jugendliche, Stärkung von Eigenverantwortung, Partizipation und soziales Engagement. Dies geschieht, indem das Programm die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderte Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe Ressourcen und Maßnahmen für diese Sozialräume mobilisiert, die Arbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in diesen Räumen qualifizieren und weiterentwickeln hilft, den Blick in der Kinder- und Jugendhilfe stärker als bisher auf die Probleme und Schwierigkeiten junger Menschen in diesen Sozialräumen richtet, sowie neue Maßnahmen entwickelt und erprobt. Unter der Überschrift „Soziale Arbeit als Koproduktion“ setzt das Bundesmodellprogramm E& C die Akzente nicht nur auf die Kooperation mit verschiedenen Ämtern, die Einbeziehung der freien Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Quartiersmanagements in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ und den Schulen, sondern insbesondere auch auf die Beteiligung und Partizipation der Kinder und Jugendlichen und deren Eltern. Um das Programm in seiner Gesamtheit nicht nur als Ansammlung von Einzelaktivitäten nach innen und außen sichtbar zu machen, ist seit dem Jahr 2000 eine Regiestelle eingerichtet worden. Der Regiestelle E& C kommt die Aufgabe zu, die verschiedenen Programmteile zu koordinieren, Zusammenhänge herzustellen, die Identität des Programms nach innen zu sichern und das Programm gegenüber der Öffentlichkeit als ein sinnvolles Ganzes zu präsentieren. Sie soll ferner träger- und themenübergreifend für alle Beteiligten als Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Zentrale Schlüsselfragen zwischen Regiestelle und den Ansprechpartnern der Programmplattform E & C sind: die Implementation lokaler Aktionspläne/Sozialplanung und die Bearbeitung der Fragestellungen: sozial-ethnische Integration, öffentlicher Raum und Sicherheit, Wohnen und Wohnumfeld soziale Infrastruktur, Schule, Kinder, Jugendliche und Familienförderung Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftsförderung besondere soziale Lebenslagen, Gesundheitsförderung Steuerungsinstrumente und Ressourceneinsatz die Implementation eines Jugendhilfemanagements: fachliche Standards Leitfragen Prävention und maßgeschneiderte Angebote Qualitätsmanagement Qualitätssicherung Qualifizierung und Gestaltung der Hilfepläne, Qualifizierung im Bereich der Vernetzung Instrumente Externbeauftragungen. Seit Beginn des Programms E& C sind in den Gebieten des Programms viele neue Netzwerke entstanden. Als richtig erwiesen hat sich die mit E& C verbundene Annahme, dass in benachteiligten Stadtteilen mit einem hohen jugend- und jugendhilfepolitischen Handlungsbedarf Aufgaben und Probleme am besten netzwerkförmig bearbeitet und gelöst werden können, d. h. kooperativ und ressortübergreifend, dezentralisiert, mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und flexibel an die lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten angepasst. Durch E& C und seine Teilprogramme sind neue Netzwerke initiiert worden. Dieser Prozess ist durch die Arbeit der Regiestelle durch fachliche Impulse, durch den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den in den Programmgebieten an den Prozessen der Netzwerkbildung beteiligten Akteuren und durch den Erfahrungsaustausch mit Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten, für die Arbeit der Jugendhilfe in den Gebieten des Pro-gramms E& C relevanten Themen- und Arbeitsbereichen maßgeblich unterstützt worden. Erfahrungen mit E& C nach drei Jahren bestätigen, dass die Koppelung an das städtebauliche Entwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ günstige Voraussetzun-gen für den Erfolg des Programms und sein innovatives Potenzial geschaffen hat. Durch die Verknüpfung beider Programme werden Ressourcen gebündelt und integrative Strategien für die Förderung und Entwicklung in benachteiligten städtischen Gebieten geschaffen. Die Jugendhilfe profitiert von den Ressourcen des städtebaulichen Programms „Soziale Stadt“. Mit den Steuerungs- und Managementinstrumenten der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ sind günstige organisatorische Regelungen gegeben, die eine Zusammenarbeit von Stadtentwicklung und Jugendhilfe in Bezug auf Planung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen in den Programmgebieten ermöglichen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von E& C durch das Deutsche Jugendinstitut e. V. verdeutlichen, dass die Jugendhilfe sich ressortübergreifend vernetzt. Mit Institutionen der Stadtentwicklung gibt es zahlreiche und vielfältige Formen der Kooperation und Vernetzung, Jugendhilfe ist an den gebietsbezogenen Prozessen der Stadtentwicklung beteiligt. Dadurch werden Entwicklungen eingeleitet, mit denen längerfristig bessere Bedingungen für Kinder und Jugendliche in diesen benachteiligten Stadtteilen geschaffen werden kön-nen. 217. Liegen der Bundesregierung Daten über eventuelle Leistungsmissbräuche von Kinder- und Jugendhilfe vor? Wie wird die Benachteiligung tatsächlich hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher durch diese Missbräuche eingeschätzt? Der Bundesregierung liegen keine Daten über eventuelle Leistungsmissbräuche in der Kinder- und Jugendhilfe vor. In der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe wird jedoch in den letzten Jahren zunehmend darüber geklagt, dass der gesetzlich angelegte Nachrang der Kinder-und Jugendhilfe auf vielfache Weise unterlaufen wird. Dies gilt zum einen für vorrangig zuständige Leistungsträger, indem sie ihr Leistungsprogramm und ihren Leistungsauftrag reduzieren und damit Bedarfe zunehmend von nachrangig zuständigen Leistungsträgern gedeckt werden müssen. Zum anderen versuchen auch manche Eltern durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit Leistungserbringern die Entscheidungszuständigkeit der Jugendämter zu unterlaufen und sie zu einem bloßen „Kostenträger“ zu reduzieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Inanspruchnahme von Hilfen nach § 35a SGB VIII (vgl. dazu Institut für sozialpädagogische Forschung (Hrsg.), Bestandsaufnahme und Handlungsbedarfe im Bereich der Eingliederungshilfe – § 35a SGB VIII – im Land Rheinland-Pfalz 2003, S. 50). Eine solche Verfahrensweise steht jedoch nicht im Einklang mit den Prinzipien des Sozialleistungsrechts. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von der früheren Rechtsprechung betont, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungs- und nicht bloßer Kostenträger ist (BVerwGE 112, 98 vgl. auch die Ergebnisse der Fachkonferenz 1 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, ZfJ 2003, 61, 62 und darauf Bezug nehmend OVG Münster ZfJ 2003, 487, 488 und 490, 491). Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung Fallgruppen entwickelt, in denen eine sog. Selbstbeschaffung zulässig ist. Diese Rechtsprechung soll nunmehr im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage erfahren. Insofern sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Bundestagsdrucksache 15/3676) eine entsprechende klarstellende Regelung in § 36a SGB VIII (Entwurf) vor, um dem Jugendamt wieder zu seinem Entscheidungsprimat zu verhelfen. Um aber auch künftig bei ambulanten Hilfen, wie insbesondere der Erziehungsberatung, den niedrigschwelligen Zugang zu erhalten, kann der örtliche Träger in Vereinbarungen mit den betroffenen Diensten, in denen die Voraussetzungen zu regeln sind, die unmittelbare Inanspruchnahme zulassen, vgl. § 36a SGB VIII (Entwurf). Die durch die bisherige Praxis festzustellende Benachteiligung betrifft nicht andere hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche, sondern die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Kostenträger solcher Maßnahmen. Aufgrund des individuellen Rechtsanspruches auf eine Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII bzw. eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII werden andere Leistungsberechtigte bei der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen nicht eingeschränkt oder benachteiligt. 218. Hält die Bundesregierung die Zuordnung junger Volljähriger mit seelischen Behinderungen zum Gesamtsystem der Sozial- und Rehahilfe für sachgerecht? Kann dieser Personenkreis auch weiterhin ausreichend die erforderlichen Hilfen erhalten? Die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe auf seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen und für seelisch behinderte Volljährige vorrangig die Zuständigkeit der Sozialhilfe vorzusehen (vgl. auch Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialge-setzbuches – Achtes Buch – (Bundestagsdrucksache 15/1406)), erscheint vertretbar, wenn mit der Zuständigkeitsverlagerung der spezifische Bedarf seelisch behinderter Menschen dieser Altersgruppe gedeckt wird. Die Bundesregierung hat jedoch Zweifel, ob im Bereich der Sozialhilfe gerade für die Personengruppe der jungen Volljährigen geeignete Einrichtungen zur Verfügung stehen. 219. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Kosten in den kommunalen Haushalten im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere auch im Vergleich zu anderen Haushalten entwickelt? Die kommunalen Hauhalte sind nach dem Prinzip der Kameralistik aufgebaut, so dass keine Kosten (hierfür wäre die doppelte Hauhaltsführung notwendig), sondern nur Ausgaben und Einnahmen ausgewiesen werden können. Eine Trennung zwischen dem Bereich der Jugendhilfe und der Kinderhilfe ist ebenfalls nicht möglich insofern sind im Folgenden die Ausgaben und Einnahmen für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aufgelistet. Hinsichtlich eines Vergleichs „zu anderen Haushalten“ werden die kommunalen Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Aufgaben und Leistungsbereichen der Kommunen verglichen. Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich um Ausgaben und Einnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der Kommunen und nicht der Länder und des Bundes. Der Darstellung der Ausgaben und Einnahmen der kommunalen Ebene, liegt die Statistik der Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte aus dem Jahr 2001 zugrunde. Im Folgenden werden die so genannten Netto-Ausgaben dargestellt, also Ausgaben abzüglich der Einnahmen durch Gebühren und Entgelte, der haushaltstechnischen Verrechnungen von gleicher Ebene sowie der Zahlungen von anderer Ebene (z. B. Landesförderung im Bereich der Erziehungsberatung, Kindertagesförderung u. a.). Hierdurch werden in den Ausgaben die Belastungen der Kommunen in Bezug genommen, die von den Kommunen durch eigene Steuereinnahmen gedeckt werden. Bei den Kommunen in Deutschland sind im Jahre 2001 Netto-Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 14,2 Mrd. Euro angefallen (vgl. Tabelle A1). Gegenüber den Netto-Ausgaben im Jahre 1992 in Höhe von 10,1 Mrd. Euro bedeutet dies eine Zunahme des Ausgabenvolumens von 4,1 Mrd. Euro. In den Leistungsfeldern der Tageseinrichtungen und der zusammengefassten Kategorie Hilfen zur Erziehung und andere Hilfen (Leistungen gemäß den §§ 19, 27 bis 35a, 41, 42 und 43 SGB VIII) haben die höchsten Zuwächse von 1992 bis 2001 stattgefunden. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um eine Ausgabenzunahme um 2,1 Mrd. Euro, was einer Ausgabensteigerung von 41,6 Prozent (preisbereinigt von 19,5 Prozent) entspricht. Im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung und andere Hilfen hat eine Zunahme des Ausgabenvolumens von 2,4 Mrd. Euro stattgefunden aufgrund der geringeren Ausgangsgröße handelt es sich hierbei um eine prozentuale Steigerung von 125 Prozent (preisbereinigt um 90 Prozent), also praktisch eine Verdoppelung der Ausgaben. Neben der Aus-weitung des Leistungskatalogs bezogen auf die ambulanten Hilfen und ab 1997 der Berücksichtigung der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII beruht die Kostensteigerung auch darauf, dass in den ersten 90er-Jahren noch ein nicht unerheblicher Teil der Heimerziehung im Rahmen der Übergangsregelungen für die Fürsorgeerziehung von der Landesebene getragen wurde und dann auf die kommunale Ebene übergegangen ist. In den Kommunen der westlichen Bundesländer macht sich erwartungsgemäß der Ausbau der Tageseinrichtungen erheblich stärker bemerkbar. Die nominale Ausgabensteigerung von 4,3 Mrd. Euro geht zum größten Teil mit 2,6 Mrd. Euro auf den Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der Um-setzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz zurück (vgl. Tabelle A2). Der Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung und andere Hilfen schlägt mit einer Ausgabensteigerung von 1,8 Mrd. Euro zu Buche. Nominal handelt es sich dabei um eine Steigerung von 106 Prozent (preisbereinigt von 74 Prozent). In den Kommunen der östlichen Bundesländer (vgl. Tabelle A3) ergibt sich ins-gesamt ein Rückgang der Netto-Ausgaben (minus 170 Mio. Euro). Nominal handelt es sich hierbei um einen Rückgang um 6,2 Prozent und real um einen Rückgang um 21 Prozent. Nominale Ausgabensteigerungen sind nur im Bereich der Hilfen zur Erziehung und andere Hilfen zu verzeichnen. Aufgrund des Aufbaus der Jugendhilfestrukturen Anfang der neunziger Jahre hat sich der Ausgangswert von 173 Mio. Euro praktisch vervierfacht, und die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung und andere Hilfen erreichen das Ausgabevolumen von 714 Mio. Euro. Die Netto-Ausgaben des kommunalen Gesamthaushaltes sind nominal um 14,8 Mrd. Euro von 101,6 Mrd. Euro auf 116,4 Mrd. Euro zwischen 1992 und 2001 gestiegen (vgl. Tabelle 1). Dies entspricht einer Ausgabensteigerung von 14,6 Prozent. Somit liegt die Ausgabensteigerung unterhalb der allgemeinen Preissteigerung von 18,6 Prozent in diesem Zeitraum. Im Vergleich zu den anderen Aufgabenbereichen sind die Netto-Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe ohne die Jugendhilfeverwaltung mit 42,2 Prozent am stärksten angestiegen. Eine ähnliche Ausgabensteigerung ist im Aufgabenbereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit 38,1 Prozent zu beobachten. Die anderen Aufgabenbereiche bewegen sich zumeist bei Ausgabensteigerungen zwischen 15 Prozent und 30 Prozent. Der starke Ausgabenanstieg zeigt allerdings auch, dass sich hinter der Ausgabensteigerung ein erheblicher Ausbau gesellschaftlich wichtiger Aufgaben wie der Bereitstellung von fast 570 000 zusätzlichen Kindergartenplätzen und der deutlichen Ausweitung der erzieherischen Unterstützung von Familien widerspiegelt.“ – Tabelle Gesamtvolumen Mittel Jugendprogramme.doc – Antwort Große Anfrage Bundestag.pdf – Große Anfrage.pdf – Gesetzentwurf Kinder- und Jugendhilfe.pdf
Quelle: Jugend in Deutschland – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andreas Scheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/5028 –
Dokumente: Gesetzentwurf_Kinder__und_Jugendhilfe.pdf