Jugend in Deutschland – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andreas Scheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/5028 – Auszüge aus der Beantwortung der Anfrage zum Thema Jugendmigrationsarbeit … “ Integration: Die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist vorrangiges Ziel der Integrationspolitik der Bundesregierung. Dies schließt die Beratung und Betreuung aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund u. a. durch den Umbau der Jugendmigrationsdienste und die Förderung jugendspezifischer gemeinwesenorientierter Integrationsmaßnahmen ein. Aber auch die genannten Reformen im Bildungsbereich und auf dem Gebiet der frühen Förderung dienen diesem Ziel. Die Integration gerade auch junger Menschen wird befördert durch das Zuwanderungsgesetz, mit dem die Bundesregierung die Zuwanderung und Integration regelt.“ … “ . Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und ausländischen Jugendlichen Die meisten jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer bewältigen den Integrationsprozess erfolgreich. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Teil dieser jungen Menschen erhebliche Integrationsprobleme hat. Die Bundesregierung bietet zahlreiche Programme zur Verbesserung der Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund an. Im Vordergrund stehen die Förderung des Spracherwerbs und die individuelle sozialpädagogische Begleitung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer durch ca. 3 640 Jugendmigrationsdienste. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wird die Sprachkursförderung für Zuwanderinnen und Zuwanderer neu geregelt und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer Hand zusammengeführt. 128. Wie verteilt sich die Zuwanderung von Spätaussiedlern, und darunter der Anteil der Jugendlichen regional in der Bundesrepublik Deutschland? Die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und deren Angehörigen erfolgt nach § 8 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch das Bundesverwaltungsamt, das hierfür den in § 8 Abs. 3 BVFG festgelegten Schlüssel anwendet (vgl. Anlage). Aus dieser Anlage geht ebenfalls die Altersstruktur der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in den Jahren 2000 bis 2003 prozentual im Vergleich zur gesamten Wohnbevölkerung hervor (Stichtag 31. Dezember 2001). Der Anteil der jugendlichen Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in den Altersgruppen unter 25 Jahren ist deutlich höher als der Anteil aller unter 25-Jährigen an der gesamten Wohnbevölkerung. Aus der weiteren Anlage ergibt sich die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in absoluten Zahlen im Jahr 2003 auf die einzelnen Bundesländer, jeweils getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht. Es lässt sich jedoch nicht genau ermitteln, wie viele jugendliche Spätaussiedlerinnen und -aussiedler insgesamt in Deutschland leben und wo sie überwiegend wohnen. Aussiedlerinnen und Aussiedler sind Deutsche gemäß Artikel 116 Abs. 1 GG. Deren nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge erwerben diese Rechtsstellung mit der Aufnahme. Daher werden sie in Deutschland melderechtlich nicht mehr als Aussied-ler erfasst, so dass sich nicht ermitteln lässt, wie sich die Zahl der jugendlichen Spätaussiedler im Laufe der Jahre regional in Deutschland verteilt hat.“ … “ 130. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die jugendlichen Spätaussiedler in die deutsche Gesellschaft integriert? Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um jugendlichen Spätaussiedlern eine verbesserte Integration zu ermöglichen und soziale Brennpunkte zu entschärfen? Die meisten jungen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bewältigen den Integrationsprozess erfolgreich. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Teil dieser jungen Menschen erhebliche Integrationsprobleme hat. In Deutschland angekommen, sind sie im doppelten Sinn „sprachlos“. Sie können kein Deutsch und werden mit einer ihnen fremden Kultur konfrontiert. Dabei ist ein geschlechtsspezifischer Unterschied im Umgang mit den daraus resultierenden Problemen festzustellen. Bei einem Teil der insbesondere männlichen jugendlichen Spätaussiedler sind Verhaltensauffälligkeiten und aggressives Potenzial zu beobachten. Die Migrationsforschung hat die zentralen Voraussetzungen für den positiven Verlauf und den Ausgang von Integrationsprozessen benannt: Einerseits ist dies die Bereitschaft der aufnehmenden Gesellschaft, „Teilhabechancen“ zu gewäh-ren (Bildungssystem, Arbeits- und Wohnungsmarkt), Kontakte und Mitwirkung im öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und zu fördern. Andererseits sind individuelle Voraussetzungen und Ressourcen der Einwandernden für Integration von großer Bedeutung: Sprachkompetenz, Bildungshintergrund, Familiensituation, Alter bei der Einreise, Aufenthaltsdauer im Zuwanderungsland, Netzwerke innerhalb der eigenen ethnischen Gruppe und zu anderen ethnischen Gruppen. Die Bundesregierung bietet auf der Grundlage dieser Erkenntnisse zahlreiche Programme zur Verbesserung der Integration junger Menschen mit Migrations-hintergrund an. Im sozialräumlichen Kontext werden diese Hilfen durch Landesprogramme und kommunale Hilfen ergänzt, um soziale Brennpunkte zu entschärfen. Im Vordergrund der Bundesprogramme stehen die Förderung des Spracherwerbs und die individuelle sozialpädagogische Begleitung junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler durch Sprachkursträger und 364 Jugendmigrationsdienste. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wird die Sprachkursförderung für Zuwanderinnen und Zuwanderer neu geregelt und die bisher auf verschiedene Ressorts verteilte Förderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, nach den Grundsätzen des ehemaligen Sprachverbandes und den Garantiefondsrichtlinien für den Schul- und Berufsbildungsbereich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer Hand zusammengeführt. Das Gesetz sieht einen Integrationskurs für Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler auf Kosten des Bundes vor, der einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland umfasst. Insgesamt sind für den Integrationskurs 630 Unterrichtsstunden vorgesehen. Damit werden künftig für Ausländerinnen und Ausländer, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gleiche Kurse angeboten, die sich an den Integrationsbedürfnissen der Zugewanderten orientieren. Über das Grundangebot im Integrationskurs hinaus kann aufgrund gesetzlicher Ermächtigung, insbesondere für junge Spätaussiedlerinnen und -aussiedler bis 27 Jahre, eine weitere Förderung gewährt werden. Da eine sozialpädagogische Begleitung für junge Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer besonders wichtig ist, erhalten sie vor, während und nach den Sprachkursen individuelle Begleitung durch die Jugendmigrationsdienste im Wege des Case-Managements. Diese Einrichtungen stehen aber auch allen anderen jungen Menschen mit Migrationshintergrund in integrationsbedingten Krisensituatio-nen als Anlaufstellen zur Verfügung. Daneben intensiviert die Bundesregierung die Anstrengungen zur gesellschaftlichen Integration vor allem junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler weiter. Trotz aller Sparzwänge wurden die Integrationsmittel des Bundesministeriums des Innern für diesen Zweck seit 1998 nahezu verdoppelt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das aus BMI-Integrationsmitteln geförderte Projekt „Integration durch Sport“ (ehemals „Sport mit Aussiedlern“) hervorzu-heben, das gemeinsam mit dem Deutschen Sportbund seit 15 Jahren zunächst nur für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, nunmehr für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer durchgeführt wird und auf besondere Resonanz bei den Jugendlichen trifft. Außerdem wird die Bildung von Netzwerken für Integration gefördert, an denen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer aktiv beteiligt wer-den. Darüber hinaus werden im Rahmen der jugendspezifischen gemeinwesenorientierten Modellprojekte aus den Integrationsmitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. Projekte zur Kriminal- und Drogenprävention für suchtgefährdete jugendliche Zuwanderinnen und Zuwanderer durchgeführt. Hierbei werden durch gezielte sozialpädagogische Betreuung drogengefährdete bzw. drogenabhängige Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-ler sowie Ausländerinnen und Ausländer unterstützt. Fehlende Deutschkenntnisse in den Spätaussiedlerfamilien erschweren nicht nur die Integration der Betroffenen, vielmehr neigen sie in dieser Situation deutlich zur Bevorzugung von Standorten, die bereits von Spätaussiedlern bewohnt werden, häufig auch aufgrund familiärer oder freundschaftlicher Beziehungen. Um problematische Ballungsräume von Spätaussiedlern – auch im In-teresse der hiervon betroffenen Kommunen und Länder – zu vermeiden, ist die Geltungsdauer des Wohnortzuweisungsgesetzes mit seinen Aufnahmequoten für die Länder bis 2009 verlängert worden. 131. Welche speziellen Programme zur Integration von jugendlichen Spätaussiedlern sind der Bundesregierung bekannt? Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie erfolgreich diese Programme sind? Über die in der Antwort auf Frage 130 erwähnten Bundesprogramme hinaus ist beispielhaft das von der Bundesregierung 1998 bis 2001 geförderte Modellprojekt „Brückenstelle“ in Hameln in Trägerschaft der Katholischen Jugendsozialarbeit zu nennen, das vom Land Niedersachsen als dauerhafte Einrichtung übernommen wurde. Die Brückenstelle ist für jugendliche Spätaussiedlerinnen und -aussiedler aus dem Raum Niedersachsen zuständig, die ihre Haftstrafe in der Jugendanstalt Hameln verbüßen, und unterstützt deren Reintegration in die Gesellschaft. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden erfolgreich in anderen Jugendstrafanstalten umgesetzt. Darüber hinaus gibt es vielfältige Integrations-programme von Ländern und Kommunen, die zukünftig im Rahmen der Erhebung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu bundesweiten Integrationsaktivitäten dargestellt und analysiert werden.“ … „133. Kann die Bundesregierung Zahlen vorlegen, wie viel Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine weiterführende Schule ohne Abschluss verlassen? Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen hierfür? Die Frage kann nur für ausländische Jugendliche beantwortet werden, da aussagekräftiges Zahlenmaterial für alle Jugendlichen mit Migrationshintergrund nicht vorliegt. Mehr als doppelt so häufig verlassen Schulabgängerinnen und Schulabgänger ausländischer Nationalität im Vergleich zu deutschen Jugendlichen die allgemeinbildende Schule ohne einen Abschluss (19,5 Prozent zu 8,2 Prozent) und erreichen seltener das Abitur (9,5 Prozent zu 25,1 Prozent). Interessant ist, dass – wie bei deutschen Jugendlichen auch – junge Ausländerinnen im Schnitt höhere Abschlüsse erzielen als männliche ausländische Jugendliche. Deutlich mehr Mädchen erreichen den Realschulabschluss und das Abitur und erheblich weniger verlassen die Schule ohne Abschluss. Die im Vergleich zu Deutschen niedrigeren Bildungserfolge ausländischer Jugendlicher insgesamt sind allerdings weniger ein ethnisches, sondern eher ein soziales Problem. Die Ergebnisse der PISA- und IGLU-Studien haben die in Deutschland besonders große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozia-len Herkunft verdeutlicht. Vor diesem Hintergrund sind ausländische Kinder, die überdurchschnittlich häufig aus unteren sozialen Schichten mit geringem Bildungshintergrund kommen, in höheren Bildungsgängen genauso unterreprä- sentiert wie deutsche Kinder aus sozialschwachen Familien. Da die Zuständigkeit für Bildungsangelegenheiten bei den Ländern liegt, sind diese in erster Linie gefordert, für eine bessere Integration schulpflichtiger Jugendlicher zu sorgen. Soweit bekannt, bieten alle Länder spezielle Sprachkurse für schulpflichtige Jugendliche begleitend oder ergänzend zum Schulunterricht an. Bezüglich der Ursachen für den vorzeitigen Schulabgang wird auf die Antwort auf Frage 134 verwiesen. 134. Wie viel Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben nach Einschätzung der Bundesregierung so gravierende Defizite in der deutschen Sprache, dass der erfolgreiche Abschluss einer weiterführenden Schule gefährdet ist? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung dieses Problem gelöst werden? Die PISA-Studie zeigt auf, dass fast 50 Prozent der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien nicht die Kompetenzstufe I im Lesen überschreiten, obwohl fast 70 Prozent von ihnen die deutsche Schule vollständig durchlaufen haben. Seiteneinsteigende ins Schulsystem finden sich bei Zuwandernden in nennenswertem Umfang nur noch bei Spätaussiedler- sowie Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien. Aber auch die Mehrzahl der Kinder aus diesen zugewanderten Gruppen ist schon im Grundschulalter nach Deutschland gekommen. Insofern lassen die Ergebnisse der Lesekompetenz Rückschlüsse auf den Gesamteffekt institutioneller Förderung zu. Es wird deutlich, dass mangelnde Lesekompetenz vorrangig ein Problem der sozialen Schichtzugehörigkeit ist. Da Jugendliche mit Migrationshintergrund überproportional häufig zur sozialen Unterschicht gehören, sind sie auch von diesem Ergebnis überproportional betroffen. Vergleicht man allerdings die Leistungen der Schüler mit Migrationshintergrund mit denen deutscher Schüler der sozialen Unterschicht, so ist die Lesekompetenz der Zuwandererkinder besser als die der Deutschen. Sowohl die Daten der deutschen Bildungsstatistik als auch die Ergebnisse der PISA- und IGLU-Studien belegen einen bildungspolitischen Handlungsbedarf, der auf Bundes- und Länderebene umgesetzt und in den letzten zwei Jahren zum Teil zu erheblichen Veränderungen im vorschulischen und schulischen Be-reich geführt hat. Auf Länderebene liegt der Schwerpunkt bei den Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf der Deutschsprachförderung, insbesondere im Elementar- und Primarbereich, vereinzelt unter Hinzuziehung der Herkunftssprachen. Folgende Schwerpunkte werden dabei je nach Land mit unterschiedlicher Akzentuierung gesetzt: Frühere Schulanmeldung, frühe Sprachstandserhebungen Vorziehen des Schulpflichtalters Konzentration auf den Elementar- und Primarbereich Flexible Schuleingangsphasen Zusätzlicher Förderunterricht „Deutsch als Zweitsprache“ DaZ für Schüle-rinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Entwicklung von Qualitätskriterien und -management Bildungsstandards und Bildungsmonitoring meist durch Vergleichsarbeiten Ausbau von verlässlichen Halbtagsgrund- und Ganztagsschulen. Auf Bundesebene werden im Rahmen des Investitionsprogramms der Bundesregierung „Zukunft Bildung und Betreuung“ seit 2003 verstärkt Ganztagsschulen in den Ländern aufgebaut. Durch Ganztagsangebote soll eine bessere individuelle Förderung erreicht werden, um die starke Koppelung der sozialen und ethnischen Herkunft mit dem Bildungserfolg zu durchbrechen. Darüber hinaus besteht zwischen Bund und Ländern Einvernehmen über die Notwendigkeit der Einführung nationaler Bildungsstandards. 2003 verabschiedete die Kultusministerkonferenz erste Bildungsstandards für den Mittleren Abschluss (10. Klasse), 2004 folgten weitere, z. B. für den Hauptschulabschluss (9. Klasse). Von besonderer Bedeutung ist die Einigung des Bundes und der Länder über eine gemeinsame Bildungsberichterstattung. Der erste gemeinsame Bildungsbericht wird als Schwerpunkt die „Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem“ behandeln. Er soll im Jahr 2006 vorliegen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung haben Bund und Länder ein gemeinsames Programm „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ beschlossen, das am 1. September 2004 mit einer fünfjährigen Laufzeit gestartet ist. Darüber hinaus werden von den Ländern junge Aussied-lerinnen und Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge in speziell eingerichteten Sonderlehrgängen für das Abitur und ein sich anschließendes Hochschulstudium vorbereitet. Während die Länder die Schulkosten tragen, übernimmt die Otto-Benecke Stiftung e. V. bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Kosten für den Lebensunterhalt, soweit dieser von der Bundesaus-bildungsförderung (BAFöG) nicht gedeckt wird. Entscheidend für gute Startbedingungen für alle Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ist aber eine frühe Förderung und Bildung. Auf den Anfang komm es an. Die Bundesregierung will mit dem Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige dabei einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten.“ … “ 136. Wie viel Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben im Vermittlungsjahr 2003 keinen Ausbildungsplatz gefunden? Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe dafür? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Wenn ja, wie plant die Bundesregierung Jugendlichen mit Migrations-hintergrund verstärkt Ausbildungsperspektiven zu eröffnen? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt Auskunft über den Teil der Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerber, der bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle die Hilfe der Arbeitsagenturen vor Ort in Anspruch genommen hat, und noch nicht vermittelt wurde. Die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund wird statistisch nur insoweit erfasst, als es sich um unvermittelte ausländische junge Menschen handelt. Dabei handelt es sich um den Personenkreis, der entweder keine Arbeitserlaubnis benötigt oder dem eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (z. B. Aussiedler), werden hierbei nicht erfasst. Der Anteil der ausländischen noch nicht vermittelten Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz betrug im September 2003 11,2 Prozent, im September 2004 lag er bei 10,8 Prozent. In der Berufsausbildung selbst ist seit Mitte der 90er Jahre eine Trendwende festzustellen. Die Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher geht seit 1995 kontinuierlich zurück, so dass im Ausbildungsjahr 2002 eine Ausbildungsquote von nur noch 34 Prozent zu verzeichnen ist. Ursache für diese Entwicklung ist bei ausländischen Jugendlichen stärker als bei den deutschen die Ausbildungsplatzsituation, die sich bis Ende 2003 verschlechtert hat. Sie führt zu steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft in vollzeitschulischen Bildungsgängen als „Ausweichmöglichkeit“. Dabei sind die ausländischen Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen des beruflichen Schulwesens überproportional vertreten, die nicht zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen und auch nicht zu den weiter-führenden Bildungsgängen des beruflichen Schulwesens gehören. Bei einem Gesamtanteil von rd. 7 Prozent an allen Schülerinnen und Schülern der beruflichen Schulen sind ausländische Jugendliche mit 16 Prozent überproportional im Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr vertreten und unter-proportional in Fachoberschulen und Fachschulen. Gerade hier zeigt sich die dringende Notwendigkeit qualifizierende Elemente der vorberuflichen Bildung mit den Ausbildungsordnungen so abzustimmen, dass Teile davon auf eine spätere Berufsausbildung anerkannt werden können, wie es mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes vorgesehen ist. Für weitere Ausführungen zu den Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt für junge Menschen mit Migrationshintergrund wird auf die Antwort auf Frage 138 verwiesen. “ … “ 138. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund an der entsprechenden Arbeitslosenquote? Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe für die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migra-tionshintergrund? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund nicht separat erfasst. Es stehen lediglich Daten über arbeitslose ausländische Jugendliche zur Verfügung. Junge Deutsche mit Migrationshintergrund (z. B. Aussiedlerinnen und Aussiedler) werden hierbei nicht erfasst. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an allen arbeitslosen jungen Men-schen unter 25 Jahren betrug im September 2001 11,8 Prozent und ist seitdem zurückgegangen. Im September 2003 waren rd. 515 700 junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos, davon waren 53 384 ausländischer Herkunft, also 10,3 Pro-zent. Strukturdaten für das Jahr 2004 liegen derzeit noch nicht vor. Die Probleme der Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind größer als bei deutschen Jugendlichen. Bei der verschlechterten Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarktsituation insbesondere in Ballungszentren, die zu einer härteren Konkurrenz auf dem Ausbildungsstellenmarkt führt, haben junge Migrantinnen und Migranten – trotz teilweiser guter Schulbildung – Wettbewerbsnachteile. Zum Teil haben sie schlechtere Schulabschlüsse, unzureichende Deutschsprachkenntnisse, wählen den falschen Beruf oder zeigen mangelndes Interesse an Ausbildung etc. Ein erheblicher Teil verfügt jedoch über die notwendigen Schulabschlüsse, ist zweisprachig und bikulturell aufgewachsen, hat eine hohe Bildungsmotivation und ist dennoch beim Übergang in eine berufliche Ausbildung im Vergleich zu Deutschen benachteiligt. Neben den Bildungsvoraussetzungen der Jugendlichen und ihrem Nachfrageverhalten sind die Zugangschancen zur Berufsausbildung auch vom Angebots-und Auswahlverfahren der Betriebe abhängig. Vorurteile und Barrieren gegen die Ausbildung von Jugendlichen ausländischer Herkunft sind immer wieder festzustellen. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ausbildungsoffensive sowohl 2003 und 2004 intensive Anstrengungen zur Gewinnung von neuen Ausbildungsplätzen unternommen und insbesondere verstärkt bei den Betrieben, deren Inhaber ausländischer Herkunft sind, für die Einrichtung von Ausbildungsplätzen geworben. Zu diesem Zweck fördert die Bundesregierung das bundesweite Projekt „KAUSA: Koordinierungsstelle – Ausbildung in ausländischen Unternehmen“. Alle bisherigen Untersuchungen belegen, dass die Ausbildungsquote der ausländischen Betriebe deutlich niedriger ist als die der Deutschen (ca. 27 Prozent). Exakte Zahlen dazu liegen nicht vor. So schätzte das Institut der Deutschen Wirtschaft, dass 13 Prozent der ausländischen Betriebe ausbilden, im Berufsbildungsbericht 2004 wird die Ausbildungsbeteiligung mit 19 Prozent angegeben. Die Agenturen für Arbeit sind für die spezifischen Probleme ausländischer Jugendlicher bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz besonders sensibilisiert. Um Jugendliche ausländischer Herkunft und ihre Eltern frühzeitig über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren, führt die Berufsberatung in Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen spezielle auf diese Zielgruppe ausgerichtete Informationsveranstaltungen durch. Auch wird erwartet, dass das neue Fachkonzept zur Berufsausbildungsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit durch den flexiblen Umgang mit unterschiedlichen Qualifizierungsbausteinen auf der Basis individueller Förderpläne insbesondere ausländischen Jugendlichen den Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung erleichtert. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ist der Aufbau eines bundesweiten Beratungs- und Informationsnetzwerkes geplant mit dem Ziel, Personen mit Migrationshintergrund künftig besser über die vorhandenen Regelinstrumente der Arbeitsförderung zu informieren und sie zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung zu motivieren. Dieses Beratungsangebot wird auch von jugendlichen Migrantinnen und Migranten, die eine Erstausbildung abgeschlossen haben, genutzt werden können. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des BQF-Programms insgesamt zehn regionale berufliche Qualifizierungsnetzwerke für Migrantinnen und Migranten geschaffen, deren zentrale Handlungsfelder alle Bereiche der beruflichen Qualifizierung abdecken: den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung, Berufsorientierung und -vorbereitung, betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen.“ … “ 140. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die Aufschluss darüber geben, welche spezifischen Probleme weibliche Jugendliche mit Migrationshintergrund haben? Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Wissenschaftliche Studien zur Integration stimmen darin überein, dass männliche und weibliche Jugendliche mit Migrationshintergrund im Freizeitverhalten unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Während junge Männer eher extrovertiert sind und nach „außen“ gehen, d. h. sich auf der Straße bzw. öffentlichen Plätzen treffen, verbringen junge Migrantinnen ihre Freizeit öfter im häuslichen Umfeld entweder bei Freundinnen und Freunden oder zu Hause sowie in Cafes, Eisdielen oder ähnlichen Einrichtungen. Sport, Kino- und Theaterbesuche wer-den von vielen als Freizeitbereiche genannt, in denen sie sich gerne öfter betäti-gen würden. Die Migrations- und Integrationsforschung kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die Verantwortung für die Familie, d. h. die Haushaltsführung, die Erziehung der Kinder, die Organisation des Alltags etc. überwiegend in den Händen der Frauen liegt. Dagegen lehnen junge Migrantinnen, befragt nach Geschlechterrollen, überwiegend ein Rollenmodell ab, das dem Mann den Beruf und der Frau den Haushalt vorbehält. Nach Meinung der weitaus meisten Mädchen sollen Mann und Frau gemeinsam zum Haushaltseinkommen beitragen. Gleichzeitig sind viele der Auffassung, dass sich Haushalt bzw. Kinder und Beruf vereinbaren lassen. Damit entspricht ein erheblicher Teil der Mädchen dem Bild des modernen Mädchens und der modernen Frau, die einen Beruf und Familie haben will, die Vorstellungen vertritt, selbst Geld zu verdienen und die Möglichkeit sieht, ein solches Frauenbild mit ihrer Religion zu vereinbaren. Dies spiegelt sich wieder in den schulischen und beruflichen Qua-lifizierungswünschen und -plänen der jungen Frauen. Alle Untersuchungen weisen nach, dass die Bildungsbestrebungen ausländischer Eltern sich hinsichtlich ihrer Söhne und Töchter nicht unterscheiden. Auch die Tatsache, dass die ausländischen Mädchen deutlich bessere Schulabschlüsse erreichen als die ausländischen Jungen weist darauf hin. Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung ergeben, dass junge ausländische Frauen die Vereinbarkeit von Familie und qualifizierter Berufstätigkeit als Lebensperspektive zur Grundlage haben. Auch der Unterstützung durch die Eltern können sie sich überwiegend gewiss sein. Im Rahmen der Berufsorientierung und der Berufsberatung gilt es, diese Qualifizierungswünsche aufzugreifen und die jungen Frauen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen aktiv zu unterstützen. 141. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die erstmals eine Straftat begehen, an der Gesamtzahl der jugendlichen Ersttäter? Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die wiederholt eine Straftat begehen, an der Gesamtzahl der jugendlichen Wiederholungstäter? Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung Gründe für Straftaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen sollten ergriffen werden? Die Frage kann nur eingeschränkt beantwortet werden, da die Strafverfolgungsstatistik keine nach Ersttätern bzw. Wiederholungstätern und nach Migrationshintergrund differenzierende Angaben enthält. Ausgewiesen werden in der Straf-verfolgungsstatistik lediglich die Zahlen für Verurteilungen von jugendlichen Ausländern und Ausländerinnen, d. h. Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, wobei hier neben Staatsangehörigen ausländischer Staaten auch Staatenlose erfasst werden, einschließlich der Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte. Dort nicht enthalten sind hingegen Jugendliche mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben (z. B. Spätaussiedler). Die weiblichen Jugendlichen stellen hierbei im Vergleich zu den männlichen Jugendlichen einen geringen Prozentsatz aller verurteilten ausländischen Jugendlichen dar. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes differenziert bei den Tatverdächtigen nicht nach der ethnischen Zugehörigkeit, sondern ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit. Lediglich einige Bundesländer erfassen bei der Daten-erhebung das Geburtsland des Tatverdächtigen, um auf diese Weise z. B. die Kriminalitätsbelastung im Spätaussiedlerbereich zu erfassen. Allerdings besteht derzeit nur eine beschränkte Verwertbarkeit, da Schwierigkeiten bei der Datenerhebung bestehen und keine einheitlichen Erhebungskriterien in den Bundesländern angewandt werden. So bestehen z. B. Probleme bei der Differenzierung von Personen, die einer ethnischen Minderheit angehören, in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (z. B. in Deutschland geborene Kinder von Aussiedlern und Aussiedlerinnen, dänische Minderheit in Schleswig-Holstein, Sorben und Wenden in Brandenburg und Sachsen, in Deutschland geborene und eingebürgerte Kinder von Ausländern und Ausländerinnen). Die Kriminalitätsbelastung bei Kindern und Jugendlichen ist seit einigen Jahren im Rückgang begriffen. Bei den Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen ist der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen seit 1993 überwiegend, die Anzahl durchgängig rückläufig. So sank der Anteil Nicht-deutscher an den tatverdächtigen Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) von 17,2 Pro-zent im Jahre 2002 auf 16,9 Prozent im Jahre 2003, ihre Anzahl ging im selben Zeitraum um 2,8 Prozent zurück (Polizeiliche Kriminalstatistik 2003). Zu den Gründen für Straftaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, liegen aus allgemeinen kriminologischen Untersuchungen folgende Erkenntnisse vor: Jugendliche mit Migrationshintergrund wachsen – im Vergleich zu deutschen Jugendlichen – häufiger unter schwierigen sozialen und ökonomischen Bedin-gungen auf. Nach Berufstätigkeit der Eltern und eigenem Bildungsniveau finden sie sich überwiegend sozial in die Unterschicht eingeordnet wieder. Rein statistisch wäre unter diesen Bedingungen auch bei deutschen Jugendlichen eine größere Delinquenzbelastung zu erwarten. Auch ein vielfach beklagter „Rückschritt in der Bildungspartizipation von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft“ kann, ebenso wie das Gefühl der Ausgrenzung aus der Gesellschaft, Frontstellungen entstehen lassen, die aus dem Mangel an Anerkennung und aus der Erfahrung sozio-ökonomischer Ungleichheit Aggressionsgefühle und Wut und damit Delinquenz im Allgemeinen und Gewaltbereitschaft im Besonderen tendenziell verstärken. Weitere Gründe liegen in sprachlichen Problemen der jungen Migrantinnen und Migranten, die eine Inte-gration in die Gesellschaft erschweren können. Schließlich spielt auch eine Rolle, dass junge Zuwandernde, häufig aus Südosteuropa, in wesentlich höhe- rem Maße von Männlichkeitsvorstellungen geprägt sind. Diese sind häufig von Dominanz- und Gewaltlegitimation gekennzeichnet. Solche traditionellen Männlichkeitsvorstellungen erklären zu wesentlichen Anteilen die erhöhten Gewalttäterraten junger männlicher Zuwanderer (Erster Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung, 2001). Vor dem Hintergrund der Ursachenanalyse ist auf die Notwendigkeit verstärkter Integrationsbemühungen auf allen Ebenen (Bund, Länder und vor allem Kommunen) hinzuweisen. Gezielte Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Förderung der deutschen Sprachkompetenz, die Erhöhung der Zugangs- und Teilhabechancen insbesondere bei beruflicher Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie Programme auf kommunaler Ebene zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen sind geeignete Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention.“ … “ 143. Wird die Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend erforscht und im deutschen Bildungssystem berücksichtigt? Für die Qualität der Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist vor allem die Frage ihrer beruflichen Integration von entscheidender Bedeutung. Die von der Bundesregierung geförderte Berufsbildungsforschung befasst sich deshalb auch mit dieser Thematik. Das Bundesinstitut für Berufs-bildung bezieht beispielsweise im Rahmen von verschiedenen Forschungsprojekten, die sich auf die Thematik von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsbildung konzentrieren, insbesondere auch die Fragestellung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten mit ein und untersucht darüber hinaus gezielt Einzelfragen der beruflichen Qualifikation von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. So wird diese Gruppe derzeit in einem Projekt zu Bildungswegen von Jugendlichen im Anschluss an allgemein bildende Schulen gezielt untersucht. Ziel ist es, Erkenntnisse und Hinweise zur Optimierung der Förderinstrumente zur beruflichen Integration auch dieser Jugendlichen zu gewinnen. In den Förderrichtlinien zur Durchführung des Programms „Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“ (STARegio) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. August 2004 werden deshalb besonders solche Ausbildungsmodelle gefördert, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Verfügung stellen. Auch im Rahmen des 2001 aufgelegten und bis 2006 laufenden Programms „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ (BQF-Programm) stellt die berufliche Integration von jungen Migrantinnen und Migranten einschließlich relevanter, anwendungsbezogener Forschung einen thematischen Schwerpunkt dar, der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von der Initiativstelle Berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Bundesinstitut für Berufsbildung fachlich-wissenschaftlich begleitet wird. Die bislang vorliegenden Ergebnisse haben gezeigt, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund von der angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt besonders betroffen sind. Die Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten von jungen Migrantinnen und Migranten ist daher ein besonderes Anliegen der Bundesregierung (siehe Antwort auf Frage 134).“ … “ XI. Jugend und Migration … 145. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich grundsätzlich Erfolge bzw. Effekte des zweijährigen Programms „Jugend bleibt“ feststellen lassen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass hier die Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ gemeint ist. Mit der Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ ergänzt die Bundesregierung ihre arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Aktivitäten um die Förderung weiterer Faktoren, die eine selbstbewusste und positive Grundeinstellung junger Menschen in den neuen Bundesländern bewirken sol-len. Im Verbund mit bereits erfolgreich arbeitenden Bundesprogrammen wie „Die soziale Stadt“, „Regiokom“, „TeamArbeit für Deutschland“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ will „wir … hier und jetzt“ ostdeutschen Jugend-lichen Perspektiven und Möglichkeiten in ihrer Heimat aufzeigen und Mut machen für mehr Eigeninitiative. Das Programm wurde unter Einbeziehung lokaler Akteure – Kommunen, Jugendhilfe, Schule, Arbeitsämter, Kirchen und Vereine, lokaler Wirtschaft und anderen – umgesetzt. Die Bundesinitiative wurde von Politikerinnen und Politikern aller Parteien … Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte die Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ im September 2003 mit Wettbewerbs-und Programmausschreibungen in den vier Handlungsfeldern Arbeit, Sinn, Heimatverbundenheit und Perspektive gestartet. Sie verfügte insgesamt über eine Laufzeit von 16 Monaten. Erfolge zeigen sich in der großen Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen in den Ländern und in einer positiven Medienpräsenz. Innerhalb kürzester Zeit wurden 416 Projekte initiiert und gefördert, in denen vor Ort Aktivitäten entwickelt wurden, die geeignet sind, das eigene Umfeld zu erobern, regionale Verbundenheit zu entwickeln und darüber hinaus Perspektiven zum Bleiben aufzuzeigen. Die vorliegenden Projektergebnisse weisen hohe kreative Potenziale und ein starkes Engagement der beteiligten jungen Menschen nach. In zahlreichen Projekten hat die Bundesinitiative eine identitätsstiftende Wirkung gehabt. Die Bundesinitiative hat Entwicklungen und Ressourcen entstehen lassen, die über den Förderzeitraum durch die Bundesinitiative hinausreichen. Nach Ansicht der Bundesregierung werden die fast 13 000 jungen Menschen (nahezu ausgeglichenes Verhältnis mit 51,5 Prozent Mädchen zu 48,5 Prozent Jungen) in den neuen Bundesländern, die in den Projekten der Bundesinitiative aktiviert wurden, positive Auswirkungen auf das Abwanderungsverhalten haben. Die Bundesregierung verfolgt einen zweigliedrigen Ansatz: Es geht um das Ziel Bindungen zu schaffen und Bindungen zu vertiefen. Jugendliche müssen Gelegenheit haben, in den alten Bundesländern Erfahrungen zu sammeln und Chancen zu nutzen. Die Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ zielt des-halb auch darauf ab, durch Engagement und Eigeninitiative von Jugendlichen in ihrem Gemeinwesen zur Bindung an die Heimatregion beizutragen, um die Anreize zu einer späteren Rückkehr zu erhöhen. Da die Mehrzahl der Projekte ihre Arbeit erst im Dezember 2004 beendet hat, und die durch die statistischen Landesämter und das statistische Bundesamt erhobenen Zahlen für den Programmzeitraum frühestens 2006 veröffentlicht werden, sind weitergehende Aussagen derzeit nicht möglich. … 147. Hält die Bundesregierung die Nachhaltigkeit des Programms „Jugend bleibt“ für sichergestellt, ohne ein Anschlussprogramm zu initiieren? Wenn ja, durch welche besonderen Maßnahmen soll dies gewährleistet werden? Wenn nein, weshalb unterbleibt ein Anschlussprogramm? Die Bundesregierung geht von einer nachhaltigen Wirkung durch eine Vervielfältigung der Projektideen aus. Viel Erfolg versprechende, zukunftsweisende Konzepte wurden eingereicht und konnten zu einem großen Teil gefördert werden. Eine Vielzahl von Beispielen guter Ideen und guter Praxis wurde dadurch gewonnen. Die wissenschaftliche Begleitung durch das Deutsche Jugendinstitut macht die Erkenntnisse aus dem Projekt in den vor Ort vorhandenen Strukturen zeitnah nutzbar. Darüber hinaus haben die Partner Stiftung Demokratische Jugend und Deutsche Kinder- und Jugendstiftung aufgrund des Stiftungszwecks ein eigenes Interesse an der Gewährleistung der Nachhaltigkeit von „wir … hier und jetzt“. Die Nachhaltigkeit war ein Auswahlkriterium bei der Auftragsvergabe. Durch Gespräche mit den Landesregierungen der neuen Länder unterstützt die Bundesregierung die Stiftungen bei deren Bemühungen für eine Weiterentwicklung der mit der Bundesinitiative initiierten Aktivitäten. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Bundesinitiative die notwendigen Signale gegeben hat und dass eine Vielzahl von Projekten durch die Länder nachhaltig verankert wird. Die Umsetzung der Bundesinitiative erfolgte in fünf sehr unterschiedlichen Handlungsfeldern und leistete einen Anschub. Hiermit kam die Bundesregierung ihrer Anregungskompetenz nach. Ein Anschlussprogramm der Bundesregierung ist in dieser Form nicht vorgesehen. Die Erkenntnisse aus den Handlungsberei-chen der Bundesinitiative werden in andere Programme der Bundesregierung integriert und weitergeführt. So werden z. B. geeignete lokale Verantwortungsgemeinschaften, die im Programmteil „Perspektive“ entstanden sind, in die Arbeit des Bundesprogramms CIVITAS eingebunden. Das Jugendprogramm „Zeitensprünge“ wird von der Stiftung Demokratische Jugend in Kooperation mit den Ländern weitergeführt. Hier liegen bereits aus mehreren Bundesländern verbindliche Zusagen vor. Die Praktikumsbörse www.Praktikuss.de wird weiterhin von der Stiftung Demokratische Jugend betreut. Das Stiftungsengagement wird von der Bundesregierung durch die Co-Finanzierung einer länderübergreifenden Koordinierungsstelle zur Betreuung und Qualifizierung der beteiligten Förderprojekte und Bündelung der verschiedenen Ansätze begleitet. Damit wird die positive Stellungnahme der Länder aufgegriffen und in einer Folgemaßnahme umgesetzt. … 149. Wurde in die Initiative „Jugend bleibt“, die schon bestehende Förderprogramme („E&C“, „Soziale Stadt“, etc.) ergänzen soll, auch auf Daten gestützte Erkenntnisse aus vorangegangenen bzw. schon vorhandenen Jugendinitiativen mit eingebaut? Wenn ja, welche? Gemeinsames Anliegen verschiedener Initiativen der Bundesregierung ist es, die Lebensbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer vertrauten Umgebung zu verbessern und sie damit an ihren Heimatort zu binden. Das von der Bundesregierung 1999 auf dem Weg gebrachte Programm „Die Soziale Stadt“ soll vermeiden, dass Arbeitslosigkeit, Verarmung und die mangelnde Integration von Migrantinnen und Migranten zu sozialen Brennpunkten führen. Mit dem 2001 beschlossenen Programm „Stadtumbau Ost“ reagiert die Bundesregierung auf rückläufige Einwohnerzahlen und auf den wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern und eröffnet den Städten die Chance, durch den Wandel an Attraktivität zu gewinnen. Zugleich zielt das Programm darauf ab, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren, indem der sich in den hohen Leerstandszahlen ausdrückende Wohnungsüberhang abgebaut wird. Im Zentrum des Bundesmodellprogramms E& C stehen die Entwicklung und Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in sozialen Brenn-punkten und strukturschwachen ländlichen Regionen. Das sind Gebiete, in denen sich Armut, Marginalisierung und sozialräumliche Ausgrenzung konzen-trieren, die häufig durch unterentwickelte Infrastruktur gekennzeichnet sind und in denen sich soziale Probleme häufen. Diese Quartiere und ländlichen Regionen drohen ins gesellschaftliche Abseits zu rutschen. Mit dem Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ sollen soziale und beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort aktiviert werden, die durch zentrale Programme wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds nicht er-reicht werden. Die Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ wählt einen anderen Ansatzpunkt, so dass die auf andere Programme gestützten Erkenntnisse unmittelbar nicht herangezogen werden können. Die Bundesinitiative „wir … hier und jetzt“ ergänzt die schon bestehenden Förderprogramme der Bundesregierung um die Förderung weiterer Faktoren, die eine selbstbewusste und positive Grundein-stellung junger Menschen in den neuen Bundesländern bewirken sollen (siehe Antwort auf Frage 145).“ – Große Anfrage.pdf – Antwort Große Anfrage Bundestag.pdf
Quelle: Jugend in Deutschland – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andreas Scheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/5028 –
Dokumente: Antwort_Grosse_Anfrage_Bundestag.pdf