XENOS-Preis: ‚Förderung von Toleranz und Verständnis in Betrieben durch Wissenschafts-Praxis-Transfer‘ ausgeschrieben

Förderung von Toleranz und Verständnis in Betrieben durch Wissenschafts-Praxis-Transfer im Rahmen des Bundesprogramms ‚XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt‘ Auszeichnung für einen heraus ragenden wissenschaftlichen Ansatz zur Förderung von Achtung, Toleranz und Verständnis gegenüber Menschen unterschiedlicher Kultur, Ethnie, Rasse und Religion in Betrieben “ Mit dem XENOS-Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall innovative wissenschaftliche Handlungsansätze zur Förderung von Achtung, Toleranz und Verständnis gegenüber Menschen unterschiedlicher Kultur, Ethnie, Rasse und Religion aus dem Bereich der angewandten Wissenschaft und Forschung aus, deren Eingang in die betriebliche Praxis im Rahmen eines Wissenschafts-Praxis-Transfers unterstützt werden soll. Bewerben können sich deutsche Hochschulen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der angewandten (Politik-) Forschung, die sich mit Strategien zur Förderung von Achtung, Toleranz und Verständnis gegenüber Menschen unterschiedlicher Kultur, Ethnie, Rasse und Religion beschäftigen. Prämiert wird der beste Handlungsansatz mit einer 2-jährigen Projektförderung in Höhe von bis zu 200 000 € auf der Grundlage der  Förderrichtlinie des XENOS-Programms in der Fassung vom 2. Oktober 2004 und der Förderbedingungen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Projektförderung soll die Erprobung in der betrieblichen Praxis in West- und Ostdeutschland sowie die Bekanntmachung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit unterstützen. Weitere Unternehmen sollen zur Nachahmung angeregt werden. Zur Bewertung der Vorschläge beruft das BMWA eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung findet im Herbst 2005 statt Ziele und Hintergrund des XENOS-Preises Seit Anfang 2000 vollziehen sich tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen im gesellschaftlichen und im betrieblichen Bereich durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck deutscher Unternehmen und Betriebe sowie die hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen und Lehrstellensuchenden , die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft und der zukünftige Fachkräftebedarf von Unternehmen und Betrieben das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die im Mai 2004 erfolgte EU-Osterweiterung mit Auswirkungen auf die Diskriminierungs- und Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen unterschiedlicher Kultur, Ethnie, Rasse und Religion in Unternehmen und Betrieben. Diesen Herausforderungen müssen sich insbesondere klein- und mittelständische Betriebe (KMU) stellen. Das aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Bundesprogramm XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt ist eingebettet in das von der Bundesregierung im Mai 2000 initiierte „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt‘ und verfolgt das Ziel, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung in der Gesellschaft nachhaltig entgegenzuwirken. Der XENOS-Preis ist Teil dieser Strategie. Im Rahmen des Bundesprogramms XENOS  – Leben und Arbeiten in Vielfalt werden bereits Maßnahmen in Unternehmen und Betrieben gefördert, die Fremdenfeindlichkeit und Rassismus am Arbeitsplatz bekämpfen und die multikulturelle Zusammenarbeit im Betrieb fördern. Eingebettet in eine Diversity-Strategie werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Gewerkschaften, Unternehmensleitung und Führungskräfte durch gezielte Maßnahmen für interkulturelle und ethnische Unterschiede sensibilisiert. Informationsangebote und Seminare für Führungskräfte und Beschäftigte in Betrieben mit multinationaler Belegschaft verdeutlichen die Vorteile, die sich aus der Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen ergeben. In einer Reihe von Projekten wurden von Sozialpartnern unterzeichnete Vereinbarungen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit oder entsprechende Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz erzielt. Die Handlungsansätze müssen im Rahmen einer Dissertation oder Forschungsarbeit wissenschaftlich behandelt sein. Ein Projektvorschlag für die Umsetzung in die betriebliche Praxis sowie die Aufbereitung und Verbreitung von Handlungsempfehlungen ist vorzulegen. Die Beurteilung der Bewerbungen orientiert sich an folgenden Bewertungskriterien: Innovationsgrad des wissenschaftlichen Handlungsansatzes Qualität und Realisierbarkeit des Projektvorschlags Konkrete Darstellung des erwartenden Erfolgs oder Mehrwerts für Betriebe Übertragbarkeit auf andere Unternehmen Der XENOS-Preis auf einen Blick Der Preis: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der Europäische Sozialfonds zeichnen gemeinsam mit dem XENOS-Preis innovative Handlungsansätze zur Förderung von Achtung, Toleranz und Verständnis gegenüber Menschen unterschiedlicher Kultur, Ethnie, Rasse und Religion in Betrieben aus, die im Rahmen eines Wissenschafts- und Praxistransfers in der betrieblichen Praxis erprobt und verbreitet werden soll. Die Auszeichnung besteht in einer 2-jährigen Projektförderung in Höhe von bis zu 200 000 € zur Erprobung, Aufbereitung und Bekanntmachung von Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis. Der bzw. die Zweit- und Drittplatzierte erhält jeweils eine Auszeichnung. Die Teilnehmer: alle Hochschulen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der angewandten Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Privatpersonen können keine Bewerbungen einreichen. Das Antragsverfahren: formlose Darstellung der innovativen Aspekte des wissenschaftlichen Handlungsansatzes mit einer Projektbeschreibung zur Erprobung in der betrieblichen Praxis in West- und Ostdeutschland und Aufbereitung und Bekanntmachung von Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis. Darüber hinaus konkrete Ausführungen zum erwartenden Erfolg der Mehrwert für Betriebe und zur Übertragbarkeit auf andere Unternehmen auf maximal zwei DIN-A4-Sei-ten. In Ihren Ausführungen sollen Sie zu den folgenden bereits oben genannten Aspekten wie folgt Stellung nehmen: Innovationsgrad des wissenschaftlichen Handlungsansatzes (maximal eine halbe DIN-A4-Seite) Inhalte, Methodik und Lösungsansätze sollen Elemente enthalten, die in der beabsichtigten Form, Art bzw. Intensität der wissenschaftlichen Untersuchung noch nicht standardmäßig für die betriebliche Praxis entwickelt wurden und noch nicht zur Anwendung gekommen sind. Qualität und Realisierbarkeit des Projektvorschlags (maximal eine DIN-A4-Seite) Dies soll auch in Anbetracht einer sich anschließenden zweijährigen Projektförderung erkennbar sein. Hierzu sollen schon möglichst konkret Ausgangslage, das Kernproblem (der Zielgruppe, des Handlungsfeldes) im betrieblichen Kontext beschrieben und ein konkreter Arbeits- und Zeitplan für die sofortige Umsetzung des Vorhabens in West- und Ostdeutschland erkennbar sein. Die Umsetzung des wissenschaftlichen Ansatzes soll hinsichtlich der Relevanz und Praktikabilität für die betriebliche Praxis nachvollziehbar sein. konkrete Darstellung des erwarteten Erfolgs oder Mehrwerts für Betriebe (maximal eine viertel DIN-A4-Seite) Stellen Sie den erwarteten Erfolg oder Mehrwert für Betriebe nach Eingang, Umsetzung und Verankerung des wissenschaftlichen Handlungsansatzes in der betriebliche Praxis dar. Übertragbarkeit auf andere Unternehmen (maximal eine viertel DIN-A4- Seite) Wie kann die konzeptionelle Umsetzung des wissenschaftlichen Ansatzes und deren Ergebnisse für andere Unternehmen generell vermittelt, verbreitet, fortgeführt werden? Inwieweit werden die Ergebnisse aufbereitet und potenziellen Drittnutzern zur Verfügung gestellt? Ihre Ausführungen zu diesen Aspekten sind zusammen mit einer Dissertation oder wissenschaftlichen Arbeit/Arbeitspapier als Belegexemplare in fünffacher Ausfertigung einmal vollständig und unter Angabe der Kontaktperson und -adresse rechtsverbindlich unterschrieben per Post beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat XB4 — Nationale Koordinierungsstelle XENOS Postfach 14 02 60 53107 Bonn einzureichen. Für die rechtsverbindlich unterschriebene und per Post einzureichende Bewerbung gilt die Frist 15. Juni 2005 (Datum des Poststempels). Diplomarbeiten und bereits im Rahmen des XENOS-Programms geförderte wissenschaftliche Ansätze sind ausgeschlossen. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen ist nicht vorgesehen. Bewerbungsschluss: Stichtag für die Bewerbung ist der 15. Juni 2005. Die Entscheidung: Eine unabhängige Jury entscheidet über die besten Ideen.“

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 15. April 2005

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