Recht auf Schulbildung für Flüchtlingskinder

GEW und terre des hommes: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.“ – Kultusministerkonferenz soll Flüchtlingskindern Schulbildung garantieren “ Alle statuslosen und Flüchtlingskinder sollen Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen können. Dafür haben sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und terre des hommes stark gemacht. Die Kultusminister und Jugendminister der Länder sollen sich auf gemeinsame Regelungen verständigen und den Schulbesuch mindestens bis zur 10. Klasse garantieren. Tausende Kinder in der Bundesrepublik sind von der allgemeinen Schulpflicht ausgeschlossen. Ihre Eltern warten auf politisches Asyl, die Familien sind in Deutschland nur geduldet oder sie haben keinerlei Aufenthaltsstatus. „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Dabei ist egal, wo das Kind lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat“, sagten die Juristen Björn Harmening, terre des hommes, und Ralf Fodor für die GEW auf dem Gewerkschaftstag der Bildungsgewerkschaft heute in Erfurt. Sie stellten die terre des hommes-Studie „Wir bleiben draußen. Schulpflicht und Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland“ und das GEW-Gutachten „Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung“ vor. Die beiden Expertisen weisen nach, dass die bisherige Praxis mehrerer Bundesländer gegen das Recht aller Kinder auf Bildungschancen und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt sind Flüchtlingskinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus nicht schulpflichtig. Sie haben lediglich ein „Schulbesuchsrecht“. Das Besuchsrecht habe jedoch viele Nachteile für die Kinder, sagten die Juristen. So könnten beispielsweise die Fahrkostenerstattung verweigert, die Kinder bei zu großen Klassen abgewiesen oder notwendige Deutschkurse nicht angeboten werden. „Der Staat zieht sich aus seiner Verantwortung zurück. Dabei ist Bildung der Schlüssel für Entwicklung und Zukunftsperspektiven von Menschen und Gesellschaften. Wir werden es nicht hinnehmen, dass den Kindern elementare Grundrechte vorenthalten werden“, sagte Harmening. Es gebe eine gesellschaftliche Verpflichtung, den Kindern die bestmögliche Schulbildung zu ermöglichen, erklärten die Autoren der Rechtsgutachten. „Wir wollen die beiden Expertisen nutzen, um auf Politiker Einfluss für eine Veränderung der Rechtsgrundlage zu nehmen“, kündigte GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke an. „Die Diskriminierung von statuslosen und Flüchtlingskindern muss endlich beendet werden.“ “

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Quelle: Pressemitteilung Nr. XIII vom 27.4.2005

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