Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderungen

Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderungen: Im aktuellen Newsletter informiert die Projektinnovation SH GmbH über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf das SGB II und SGB III:   “ Lesen Sie ein Rundschreiben des Deutschen Landkreistages. Mit Schreiben des Ministers vom 18.4.2005 rückt das BMWA von seiner bisherigen Haltung ab und legt klar, dass alle Rehabilitationsleistungen zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung nach § 100 Nr. 5 SGB III von der BA aus Beitragsmitteln zu erbringen sind. Ausdrücklich werden stationäre Rehabilitationsleistungen, auch solche in Werkstätten für behinderte Menschen (§ 102 SGB III) einbezogen. Weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich ist das Vorgehen der BA, den Arbeitsgemeinschaften Vorgaben in Form von Handlungsanweisungen zu machen. Diese Auffassung wird von den B-Ländern im Bundesrat geteilt, die für eine zentrale Durchsteuerung des Bundes auf die Ebene der Arbeitsgemeinschaften und damit auf die kommunale Ebene keine gesetzliche Handhabe sehen und deshalb ablehne.“ – 215-05-A5.pdf – Anschreiben Landkreistag.pdf – 215-05-A4.pdf – 215-05-A1.pdf – 215-05-A3.pdf – 215-05-A2.pdf

Quelle: Hartz-Newsletter 58 vom 6.5.2005

Dokumente: 215_05_A2.pdf

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