Anschlussprogramm für Zusatzjobs: ESF-Förderprogramm Job PLUS in Nordrhein-Westfalen Fördersteckbrief, Informationen zu den flankierenden Aufgaben: Job-Coach und die Mittelbelegungsoption für das Programm Job PLUS HH Jahr 2005 veröffentlicht Nach einer Ankündigung des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit stellt das Land für die Finanzierung von Zusatzjobs den NRW-Kommunen mit seinem Programm “Job Plus” 40 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land NRW will durch eigene Aktivitäten und zusätzliche Initiativen die Umsetzung von Hartz IV begleiten. In einem ersten Schritt ist das Programm “Job Plus” aufgelegt worden, um Qualifizierungsangebote, Praktika und qualifizierte Begleitung beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt für ca. 14.000 Zusatzjobs in NRW zu finanzieren. In der Pressemitteilung des Landes heißt es dazu: “ Bei den Zusatzjobs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandspauschale von 1 bis maximal 2 Euro Pro Stunde. Entscheidend ist: Die Arbeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein, denn sie sollen keine regulären Jobs im gewerblichen Bereich verdrängen. Bisher sind in NRW seit September 2004 rund 11.000 Zusatzjobs geschaffen worden. Die wesentlichen Kritikpunkte und Einwände gegen die Zusatzjobs sind bei uns mit allen Beteiligten frühzeitig erörtert worden. Nach einem gemeinsam verabredeten Verfahren wird der Aufbau von öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten vor Ort intensiv begleitet, so dass Verdrängungseffekte ausgeschlossen werden können. Ein zweites Ziel ist, die Zusatzjobs so anzulegen, dass sie für Langzeitarbeitslose auch tatsächlich zu einer Chance werden, wieder beruflich Tritt zu fassen. Damit genau dieser Effekt eintritt, legt die Landesregierung jetzt ein umfangreiches, begleitendes Programm ‚Job PLUS‘ auf. Hierfür stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 40 Millionen Euro bereit. Erfahrung aus Erfolgsprogrammen wird übertragen Wir haben in Nordrhein-Westfalen viel Erfahrung mit der Begleitung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Das Programm ‚Jugend in Arbeit‘ war bundesweit ein Vorreiter seiner Art. Wesentliche Elemente hieraus und aus den Erfahrungen mit ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ werden jetzt auf die Zusatzjobs übertragen. Die von der Bundesagentur geförderten Arbeitsgelegenheiten sollen bei uns ergänzt werden durch: unmittelbar darauf aufbauende Praktika in den Betrieben, dazu passende Qualifizierungsangebote und eine zusätzliche, individuelle Begleitung dieses Übergangs vom Zusatzjob in eine Beschäftigung in der gewerblichen Wirtschaft. Damit ergibt sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Programm folgender Ablauf: Im Rahmen der Vermittlung eines Zusatzjobs durch die Arbeitsgemeinschaft oder die Optionskommune wird zunächst ein Profil des Teilnehmers ermittelt und ihm dann ein entsprechender Zusatzjob angeboten. Diesen hat er dann in der Regel für sechs Monate inne. Jugendliche unter 25 werden bereits in dieser Phase an einem Tag pro Woche qualifiziert. Nach dem Zusatzjob schließt sich dann über das Programm Job Plus eine sechsmonatige Phase aus betrieblichen Praktika und Qualifizierung an. In dieser werden mit Blick auf eine spätere Tätigkeit in einem Betrieb die dafür erforderlichen Qualifizierungsinhalte vermittelt und mit mindestens zwei betrieblichen Praktika verknüpft. Ein persönlicher Coach betreut jeden Teilnehmer dabei durchgängig, wirbt in Betrieben Praktikumsplätze ein und steht diesen als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese individuelle Betreuung kann über die Laufzeit der Job Plus-Maßnahme verlängert werden, so dass auch der Einstieg in ein betriebliches Arbeitsverhältnis entsprechend begleitet wird. Mit den Fördermitteln werden die Kosten für die Qualifizierung, die individuelle Betreuung der Teilnehmer und die Begleitung während der nachfolgenden regulären Beschäftigung übernommen. Während dieser Zeit erhalten die Teilnehmer, die ja aus dem Zusatzjob ausgeschieden sind, ein Qualifizierungsgeld des Landes. Damit geben wir den Zusatzjobs eine ganz bestimmte Richtung: Sie werden in Nordrhein-Westfalen verstärkt Bestandteil eines umfassend angelegten Weges zurück in den ersten Arbeitmarkt. Das Modell heißt also: Zusatzjob nicht als bloße Arbeitsgelegenheit, sondern mit einer direkten Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Die ersten Anträge für das Programm können ab April gestellt werden zunächst sollen ca. 14.000 Zusatzjobs mit dem ergänzenden Landesprogramm verbunden werden. …“ Im Anhang befindet sich ein Anschreiben des MWA an die ARGE und Optionskommunen in NRW. Darin heißt es unter anderem: “ … Antragsteller sind die ARGE / Optionskommunen bzw. von diesen ausgewählte Träger. Die ARGE / Optionskommunen erhalten eine regionale Mittelbelegungsoption [s. Anhang] … Wird der Bewilligungsbehörde die Inanspruchnahme der Quote bis zum 1.7.05 nicht angezeigt, so können die Fördermittel nach einer entsprechenden Prüfung bedarfsorientiert anderen Regionen zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Düsseldorfer Erklärung zur Arbeitsmarktintegration bedürftiger Arbeitsuchender haben sich die Tarifparteien, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und die nordrhein-westfälische Landesregierung unter anderem darauf verständigt, dass die Konzeption und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten vor Ort in Begleitstrukturen der Sozialpartner eingebettet werden sollen. …“ – Anschreiben.pdf – Fördersteckbrief.pdf – Mittelverteilung.pdf
Quelle: http://www.presseservice.nrw.de/01_textdienst/11_pm/2005/q1/20050303_01.html
Dokumente: Mittelverteilung.pdf