Paritätischer Wohlfahrtsverband: Bundesagentur für Arbeit verstößt mit Ausschreibung zur Vermittlung jugendlicher Arbeitsloser gegen Gesetz

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Bundesagentur für Arbeit verstößt mit Ausschreibung zur Vermittlung jugendlicher Arbeitsloser gegen Gesetz “ Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor, die vorrangige Vermittlung junger Arbeitsloser in eine betriebliche Ausbildung offenbar aufgegeben zu haben. Der Verband fordert BA-Chef Frank-Jürgen Weise in einem Schreiben auf, eine Ausschreibung zu korrigieren, die gleichrangig die Vermittlung der Jugendlichen in Arbeit vorsieht. ‚Diese Gleichsetzung verstößt ganz klar gegen den gesetzlich normierten Ausbildungsvorrang für Jugendliche ohne Berufsabschluss‘, sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse. Gemäß Sozialgesetzbuch II (Paragraf 3 Abs. 2) habe eine Ausbildung Vorrang, um den Jugendlichen ein solides Fundament für ihre weitere berufliche Entwicklung zu geben. Die Ausschreibung der BA, die in diesen Tagen herausgegangen sei, laufe darauf hinaus, dass Jugendliche die etwa wegen fehlender Ausbildungsplätze oder aufgrund ungenügender Ausbildungsreife nicht unmittelbar in eine Ausbildung vermittelt werden könnten, in eine Beschäftigung gedrängt würden, um ihre Hilfebedürftigkeit möglichst zügig zu beenden, sagte Hesse. Die langfristige Perspektive werde dabei außer Acht gelassen. Der DPWV fordert Weise auf, diese Ausschreibung zur Beauftragung Dritter mit der Vermittlung in Arbeit beziehungsweise Ausbildung umgehend zurückzuziehen.“ Internetlink als Beispiel: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-20/importierter_inhalt/ pdf/Verdingungsunterlagen_Reutlingen.pdf

Quelle: http://www.paritaet.org/gv/infothek/pid/

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