Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten: Zukunftsaufgabe Integration

Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten: Zukunftsaufgabe Integration “ Die diesjährige Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden fand in dieser Woche in Düsseldorf statt. Unter dem Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck, diskutierten die 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Tage lang aktuelle Fragen der Ausländer-, Flüchtlings- und Integrationspolitik. Schwerpunkt der diesjährigen Tagung bildete das Thema „Zukunftsaufgabe Integration“. Die Bundeskonferenz verwies darauf, dass angesichts eines wachsenden Bevölkerungsanteils mit Migrationshintergrund eine bloße Ausländerpolitik, die sich in erster Linie ordnungspolitisch verstehe, den gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht würde. Integrationspolitik sei vielmehr moderne Gesellschaftspolitik in der Einwanderungsgesellschaft. Sie beträfe alle Politik- und Lebensbereiche – von der Frühförderung im Kindergarten bis zur kultursensiblen Altenpflege. Vor allem unser Bildungssystem müsse den Umgang mit der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt lernen. Eine zentrale Bedeutung komme der kommunalen Integrationspolitik zu, denn Integration finde vor Ort statt. Unsere Städte müssten Leitbilder einer Einwanderungsstadt entwickeln und implementieren und die Quartiere zu Orten der sozialen Integration machen. Die Bundeskonferenz begrüßte, dass immer mehr Städte und Gemeinden ihre integrationspolitischen Vorstellungen in Konzepten und Leitlinien formuliert und  Integrationspolitik vielerorts zur �Chefsache’ erklärt hätten. Intensiv diskutierten die Integrationsexperten die Umstrukturierungen in der kommunalen Integrationsförderung, die sich aus dem neuen Zuwanderungsgesetz ergeben, und unterstrichen die Bedeutung einer verstärkten Koordination auf der lokalen Ebene. Im Hinblick auf die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes sehen die Beauftragten mit großer Sorge, dass das gesetzgeberische Ziel, Kettenduldungen abzuschaffen, offensichtlich nicht realisiert wird. Für langjährig Geduldete forderte die Bundeskonferenz daher, eine umfassende Abschlussregelung für ausländische Staatsangehörige mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus im Gesetz zu verankern. Die Bundeskonferenz hält in diesem Zusammenhang einen ungehinderten Zugang von geduldeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer beruflichen Ausbildung für dringend geboten. Mit großer Mehrheit plädierten die Ausländerbeauftragten für eine zügige Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes. Dieses sei ein wichtiger Baustein zur Integration und zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Die Bundeskonferenz sprach sich dafür aus, Einbürgerungen weiter zu erleichtern und zu fördern. Wichtig sei ein einbürgerungsfreundliches Klima in den Kommunen, welches durch einen würdigen Einbürgerungsakt und durch einen Tag der Einbürgerung gefördert werden solle. Mit Blick auf die Situation der ehemaligen Deutschen, die durch Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, plädierten die Beauftragten dafür, die Aufenthaltsrechte dieses Personenkreises klarer zu fassen und zu stärken. Die Bundeskonferenz trat Forderungen und Überlegungen, den Nachzug ausländischer Ehegatten im Aufenthaltsrecht zu beschränken, entschieden entgegen. Der Schutz von Ehe und Familie gelte auch für ausländische Ehegatten. Vor dem Hintergrund der Diskussion der letzten Monate über die Visa-Vergabe warnte die Bundeskonferenz ferner vor einer restriktiveren Praxis bei der Visa-Erteilung, insbesondere bei der Familienzusammenführung und Besuchen der Familie.“ Die zu diesen Themen verabschiedeten Resolutionen sind im Internet unter www.integrationsbeauftragte.de unter Aktuelles abrufbar.

Quelle: Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Pressemitteilung vom 27.05.2005

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