Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008): Auszüge aus dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag) “ 1 MEHR MENSCHEN IN ARBEIT BRINGEN UND HALTEN UND DIE SOZIALEN SICHERUNGSSYSTEME MODERNISIEREN Im Streben nach Vollbeschäftigung ist es unerlässlich, durch Steigerung des Arbeitskräfteangebots und der Arbeitskräftenachfrage Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit zu vermindern. Dies muss Hand in Hand gehen mit Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeit attraktiver zu machen, die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, das Arbeitsproduktivitätswachstum zu steigern und den Anteil der er-werbstätigen Armen zu verringern. Die Synergien zwischen Arbeitsplatzqualität, Produktivität und Beschäftigung sollten voll ausgeschöpft werden. Weiterhin sind konsequente Maßnahmen erforder-lich, um die soziale Eingliederung zu stärken, eine Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern, die Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und regionale Ungleichgewichte bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsproduktivität, insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand, abzubauen. Entscheidend für den Fortschritt sind auch die Faktoren Chancengleichheit, Diskriminierungsbekämpfung und Gender-Mainstreaming. Leitlinie: Die Beschäftigungspolitik ausrichten auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts Die Politik sollte dazu beitragen, folgende Beschäftigungsquotenziele in der Europäischen Union zu verwirklichen: 70 % Gesamtbeschäftigungsquote und eine Mindestquote von 60 % für die Frauenbeschäftigung und von 50 % für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte (55-64 Jahre), verbunden mit einer Verringerung der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit Die Mitgliedstaaten sollten nationale Beschäftigungsquotenziele für 2008 und 2010 vorgeben (Integrierte Leitlinie 16). Die Anhebung des Beschäftigungsniveaus ist das wirksamste Mittel, Wirtschaftswachstum zu generieren und die Wirtschaftssysteme sozial integrativ zu gestalten unter Wahrung eines ausreichenden Sicherheitsnetzes für die erwerbsunfähigen bzw. erwerbslosen Personen. Ein lebenszyklusbasierter Ansatz in der Beschäftigung und die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme zur Förderung von deren Angemessenheit, finanziellen Nachhaltigkeit und Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde gesellschaftliche Erfordernisse sind umso dringlicher angesichts des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei den sich hartnäckig haltenden geschlechtsspezifischen Unterschieden sowie – im Rahmen eines neuen generations-übergreifenden Ansatzes – der niedrigen Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte und der jungen Menschen gelten. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Schnitt doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit. Fortschritte in der Beschäftigung setzen geeignete Rahmenbedingungen voraus, ob es um den Erstzugang zum Arbeitsmarkt, eine Rückkehr ins Erwerbsleben nach einer Unterbrechung oder um den Wunsch geht, das Erwerbsleben zu verlängern. Entscheidende Aspekte dabei sind Arbeitsplatzqualität, einschließlich Arbeitsentgelt und Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherheit, Zugang zum lebenslangen Lernen, die beruflichen Aussichten sowie Unterstützung und Anreize, die sich aus den sozialen Sicherungssystemen ableiten. Als Beitrag zum lebenszyklus-basierten Ansatz in der Beschäftigung sollte auch der Europäische Pakt für die Jugend umgesetzt werden. Leitlinie: Einen lebenszyklusbasierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern durch folgende Maßnahmen: die Bemühungen verstärken, jungen Menschen Beschäftigungspfade zu öffnen und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen geschlechtsspezifische Unterschiede in Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt konsequent beseitigen eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privat-leben anstreben, auch durch Bereitstellung zugänglicher und erschwinglicher Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige betreuungsbedürftige Personen moderne Renten- und Gesundheitssysteme schaffen, die angemessen und finanziell tragbar sind und sich an wandelnde Erfordernisse anpassen, um auf diese Weise die Erwerbsbeteiligung und die Verlängerung des Erwerbslebens zu fördern, einschließlich positiver Arbeitsanreize und Beseitigung frühverrentungsfördernder Negativanreize Arbeitsbedingungen fördern, die das aktive Altern begünstigen (Integrierte Leitlinie 17). Siehe auch integrierte Leitlinie 2 ‚Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten‘. Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung lassen sich hauptsächlich dadurch fördern, dass man Arbeitsuchenden den Zugang zur Beschäftigung erleichtert, Arbeitslosigkeit verhütet, die Arbeitsmarktnähe arbeitslos gewordener Menschen sicherstellt und deren Beschäftigungsfähigkeit verbessert. Dies erfordert, dass man dem Arbeitsmarktzugang entgegenstehende Hindernisse ausräumt und zu diesem Zweck wirkungsvolle Hilfe bei der Arbeitssuche anbietet, den Zugang zur Weiterbildung und zu anderen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erleichtert und sicherstellt, dass Arbeit lohnt, sowie Arbeitslosigkeits-, Armuts- und Erwerbslosigkeitsfallen beseitigt. Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Kontext der Förderung der Arbeitsmarktintegration benachteiligter Menschen zu widmen, auch durch Ausbau von Sozialdienstleistungen und der Solidarwirtschaft. Die Beschäftigungsdefizite der benachteiligten Menschen – in der Gegenüberstellung mit der Allgemeinbevölkerung – und der Nicht-EU-Bürger – in der Gegenüberstellung mit EU-Bürgern – sind zu hoch und sollten abgebaut werden unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler Zielvorgaben. Besonders vordringlich ist hierbei, die Diskriminierung zu bekämpfen, den Zugang Behinderter zur Beschäftigung zu fördern und Migranten und Minderheiten zu integrieren. Leitlinie: Arbeitsuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren durch: aktive und präventive Arbeitsmarktmaßnahmen, einschließlich Früherkennung der Bedürfnisse, Unterstützung bei der Arbeitsuche, Beratung und Weiterbildung im Rahmen personalisierter Akti-onspläne, Bereitstellung von Sozialdienstleistungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration benachteiligter Menschen, Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts und Armutbeseitigung laufende Überprüfung der Steuer- und Sozialleistungssysteme, einschließlich Sozialleistungsmanagement und Überprüfung der Anspruchsberechtigung sowie Abbau der hohen effektiven Grenzsteuersätze, um Arbeit lohnend zu machen und ein angemessenes Sozialschutzniveau zu gewährleisten (Integrierte Leitlinie 18). Sollen mehr Menschen in die Lage versetzt werden, einen besseren Arbeitsplatz zu finden, so gilt es ferner, die Arbeitsmarktinfrastruktur auf nationaler und EU-Ebene zu stärken – auch durch Nutzung des EURES-Netzes –, um die Antizipation zu verbessern und Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen. Einen entscheidenden Beitrag hierzu kann die Arbeitkräftemobilität leisten, die dementsprechend ohne Einschränkungen gewährleistet sein sollte. In vollem Umfang einzubeziehen ist auch das durch Einwanderung aus Drittstaaten entstehende zusätzliche Arbeitskräfteangebot. Leitlinie: Den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht werden durch folgende Maßnahmen: die Arbeitsmarkteinrichtungen, insbesondere die Arbeitsverwaltungen, modernisieren und ausbauen die Transparenz der Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf nationaler und europäi-scher Ebene steigern, um europaweit die Mobilität zu fördern Qualifikationsanforderungen sowie Defizite und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt besser antizipieren die Wirtschaftsmigration besser managen (Integrierte Leitlinie 19).“ – Beschäftigungspolitische Leitlinien.pdf

http://europa.eu.int/growthandjobs/pdf/COM2005_141_de.pdf

Quelle: http://www.iab.de/asp/chronik/chrListeZeit.asp

Dokumente: Beschaeftigungspolitische_Leitlinien.pdf

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