IAB – Kurzbericht zur Reform der Arbeitsverwaltung

Arbeitsmarktpolitik Unter dem Titel „Steht man auf drei Beinen wirklich besser?“ hat das IAB einen Kurzbericht zur Reform der Arbeitsverwaltung veröffentlicht. Auszüge daraus hat Jürgen Döllmann, Kolping Jugendberufshilfe zusammengestellt: “ … Angesichts der ausbleibenden Erfolge bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit wird im politischen Raum eine radikale Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung gefordert. Immer häufiger wird die Auffassung vertreten, dass Reformen im deutschen System der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung nicht mehr ausreichen und grundlegendere Reformen am System notwendig sind. Manche Journalisten und Politiker plädieren dafür, die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen und beispielsweise durch ein „Drei-Säulen-Modell‘ zu ersetzen. Dieses Modell sieht die Trennung von Versicherung und Vermittlung für alle ALG I-Bezieher vor und die vollständige Kommunalisierung der Betreuung von ALG II-Beziehern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll nach diesem Vorschlag aufgelöst und als reine Versicherungsagentur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt werden. Eine kleine überregionale Agentur wäre danach für die Meldung offener Stellen, für internationale Aufgaben und für die Koordinierung und Bereitstellung von Internet-Angeboten für die überregionale Vermittlung zuständig. Die neu geschaffene Bundesversicherungsagentur würde eine in Grund- und Wahltarife ausdifferenzierte Pflichtversicherung für 12 Monate anbieten. ALG I-Bezieher sollen grundsätzlich einen Vermittlungsgutschein erhalten, der entweder bei privaten Anbietern oder den kommunalen Job-Centern eingelöst werden kann. Die Integrationsmaßnahmen für die Arbeitslosengeld II-Bezieher sollen entweder von den Kommunen selbst oder von privaten Anbietern im Rahmen zielgruppenorientierter Ausschreibungen durchgeführt werden. Offen bleibt, ob im „Drei-Säulen-Modell“ eine Abteilung im Ministerium oder die neu geschaffene überregional operierende Vermittlungsagentur das Vertragsmanagement übernimmt und als einheitliche Anlaufstelle die Überprüfung des Leistungsanspruchs und das „Profiling“ übernimmt, um „pass-genau“ intervenieren zu können … Effizienz und Effektivität durch „Kommunalisierung“ und „Privatisierung“? Dagegen sind gewisse Schwächen einer kommunalen Steuerung im Rahmen der Umsetzung der „Optionsklausel“ des SGB II bereits nach wenigen Monaten sichtbar. So kann der Großteil der optierenden Kommunen nach wie vor keine genauen Angaben über die Zahl seiner Arbeitslosen machen. Unzureichende Kenntnisse des nationalen Arbeitsmarktes schaffen überdies nicht mehr Transparenz, sondern führen zur Segmentierung des Arbeitsmarktes. Freiräume bieten zwar mehr Flexibilität, aber auch Gelegenheit zur Willkür, was im Interesse des Steuerzahlers nicht ungeprüft bleiben sollte. Einzelne Kommunen zeigen noch wenig Interesse an einem Controlling, das Auskunft über den Erfolg ihrer Aktivitäten geben könnte. Vor allem Großstädte mit einem hohen Anteil von Hilfebeziehern stehen generell einer Kommunalisierung skeptisch gegenüber. Sie verweisen auf das fehlende Know-how und den Mangel an professionellem Personal, das man für qualifizierte Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten benötigt. Auch der Blick über die Grenzen hilft hier nicht weiter. In Großbritannien hat man sich – nach mehrjährigen Modellversuchen – entschlossen, die Kommunen ganz außen vor zu lassen. In den Niederlanden wurde aufgrund negativer Erfahrungen mit der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Arbeitsverwaltung, Sozialversicherungsträgern und privaten Agenturen lediglich die Betreuung der Fürsorgebezieher in kommunaler Hand belassen. Eingebaut hat man in den Niederlanden aber im Zuge der im Jahr 2004 reformierten Sozialhilfe stärkere finanzielle Anreizmechanismen. Nach dem Grundsatz moderner Verwaltungsführung erfordert eine dezentrale Führung und Steuerung auch eine dezentrale Ressourcenverantwortung. Nur dann wird nämlich ein kostenbewusstes Verhalten der einzelnen Stellen erzeugt. Den niederländischen Kommunen wird vom Bund ein zentrales Budget zur Verfügung gestellt, aus dem alle Aufwendungen zu decken sind. Die Gemeinden bekommen – wie in Deutschland – die passiven und aktiven Eingliederungsleistungen vom Bund erstattet. Im Gegensatz zu Deutschland müssen dort die Kommunen aber aus dem eigenen Etat für Mehrausgaben aufkommen. Umgekehrt können nicht ausgegebene Mittel anderweitig eingesetzt werden, z.B. für weitere Eingliederungsmaßnahmen. Das Eingliederungsbudget kann flexibel gehandhabt werden. Die Gemeinden bestimmen selbst, welche Mittel sie verwenden, um Personen bei der Arbeitsuche zu unterstützen. Die Aufsichtsbehörde für Arbeit und Einkommen (IWI) ist für die landesweite Überwachung zuständig. In Dänemark wurde die Arbeitsverwaltung schon seit Beginn der 90er Jahre stärker regionalisiert als in den Vergleichsländern. Dort wird derzeit erprobt, ob die gemeinsam von Kommunen und staatlicher Arbeitsverwaltung betriebenen Pilot-Jobzentren so erfolgreich arbeiten, dass sie 2007 flächendeckend eingeführt werden können. Die neuen dänischen Jobzentren weisen eine starke Ähnlichkeit mit dem Job-Center der deutschen ARGEn auf. Deshalb dürften Ergebnisse und Erfahrungen, die mit der Zusammenführung zweier Organisationskulturen in Dänemark gemacht werden, für Deutschland besonders interessant sein. … Weniger Arbeitslosigkeit durch Organisationsreformen? Mit einer grundlegenden Organisationsreform sind auch große Erwartungen an eine deutliche Reduzierung der hohen Arbeitslosigkeit verbunden. Bereits im Umfeld der Hartz-Kommission im Jahr 2002 wurde auf Reformen der Arbeitsverwaltung in den beschäftigungspolitisch erfolgreichen Ländern Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden verwiesen. Die hatten es in den 90er Jahren geschafft, ihre Arbeitslosenraten zu halbieren. Dass keine dieser Reformen etwas mit der Halbierung der Arbeitslosenrate in diesen Ländern zu tun hatte, wird aber in der politischen Diskussion schlicht ignoriert. In allen drei Ländern wurden nämlich Organisationsreformen erst in Angriff genommen, als dort die Arbeitslosigkeit bereits stark zurückgegangen war. Hartz III: Reform der BA … Zwar wurden auch mehr „Privatisierungselemente“ im Vermittlungsgeschäft eingeführt wie die Vermittlungs- und Bildungsgutscheine und die stärkere Einschaltung von Dritten. Beibehalten aber wurde die Struktur des „One- Stop-Shop“ der nun in Bundesagentur für Arbeit umbenannten Behörde. Zudem blieb der Selbstverwaltungscharakter der BA unangetastet, auch wenn die Sozialpartner jetzt nicht mehr im Vorstand vertreten sind. Sie übernahmen im Verwaltungsrat die Rolle einer Kontrollinstanz ähnlich dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Hartz IV: Die neue Grundsicherung … Die operative Zusammenfassung unterschiedlicher Leistungen zur besseren Steuerung der „Aktivierung“ von Sozialleistungs-beziehern spiegelt zwar den internationalen Trend zu einer einzigen Anlaufstelle wider. In Deutschland kam es aber nicht wirklich zu einer weiteren institutionellen Vereinheitlichung der „Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt“. Vielmehr wurde aus der Zweiteilung eine Dreiteilung des institutionellen Gefüges. Mit den ARGEn gibt es nämlich seit Anfang 2005 neben BA und Kommunen eine dritte Instanz, von den 69 Optionskommunen einmal abgesehen. Durch die Fusion zweier „Organisationskulturen“ und intern nicht klar definierter Verantwortungsbereiche ergab sich zunächst eine Struktur der „organisierten Unübersichtlichkeit“. Auch wenn man gerade dabei ist, die gravierendsten Mängel zu beseitigen, hat die Reform zweifellos neue institutionelle Brüche und neue arbeitsmarktpolitische Verschiebebahnhöfe generiert. Die von „Reformhast“ getriebene nahezu zeitgleiche Implementierung von internen und externen Organisationsreformen hat zu Irritationen in der Öffentlichkeit geführt, zumal diese jeweils unterschiedliche Zielsetzungen aufweisen: „Vermittlungseffizienz“ bei Hartz III und „Aktivierung von Hilfebeziehern“ bei Hartz IV. Die Arbeitslosenzahl wurde nicht – wie in Aussicht gestellt – innerhalb von drei Jahren halbiert. Vielmehr stieg sie Anfang 2005 über die psychologisch wichtige Marke von 5 Millionen. … Fazit Mit der Implementierung von Kundenzentren und dem Einsatz von Handlungsprogrammen (je nach Bedarfslage des Arbeitsuchenden) versucht man in der Bundesagentur für Arbeit, in Richtung einer passgenauen Betreuung zu gehen. Eine Strukturreform wurde eingeleitet, die ähnlich dem „Quasi-Marktmodell“ der Niederlande auf strategischen Zielen des New Public Management aufbaut. Dazu gehören die Steuerung nach Leistungs- und Wirkungszielen, der Leistungsvergleich zwischen den Agenturen und eine umfassende Performanzmessung ebenso wie die Dezentralisierung durch Verantwortung vor Ort. Eine stärkere Beauftragung von Dritten („Contracting Out“) könnte auch eine Möglichkeit sein, mehr dezentrale Strukturen in der deutschen Arbeitsmarktpolitik zu schaffen. Die Auslagerung der Integrations- und Vermittlungstätigkeit für bestimmte Ziel-gruppen an private Anbieter wird nach § 421i SGB III bereits seit 2003 erprobt und derzeit evaluiert. Positive Erfahrungen mit öffentlich-privaten Kooperationsmöglichkeiten liegen bereits aus Großbritannien vor. Das seit 2000 dort praktizierte Modell der „Employment Zones“ stellt auch für Deutschland eine interessante Variante der Beauftragung Dritter dar. Jüngste Studien attestieren den bisher angeschobenen Veränderungen durch Kundenzentrum und Handlungsprogramme innerhalb der BA eindeutig positive Impulse im Vermittlungsgeschäft und ein generell wachsendes Qualitätsbewusstsein. Sowohl bei der arbeitgeber- als auch der arbeitnehmerorientierten Beratung und Vermittlung seien durch das Kundenzentrum grundsätzlich die Weichen für die Etablierung einer bedarfsgerechten und gleichzeitig kosteneffizienten Qualitätsberatung gestellt worden. Auch die OECD bestätigt in ihrem jüngsten Beschäftigungsausblick die Wirksamkeit von Verfahren, die auf der Integration verschiedener Leistungen beruhen. Insbesondere wird eine Kombination von intensiver Beratung, Unterstützung bei der Arbeitsuche und der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Programmen nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit als wirksam erachtet. Deutschland habe begonnen, eine solche Strategie in die Wege zu leiten, nicht zuletzt mit der internen Reform seiner Arbeitsverwaltung. Aus Sicht der Arbeitsmarktforschung spricht einiges dafür, der BA genügend Zeit zu lassen, damit sie ihre Leistungsfähigkeit auch unter Beweis stellen kann. Sollte die BA diese Chance bekommen, gibt es gute Gründe für die Annahme, dass sie sich als überregionale „One-Stop-Agentur“ für beitragsfinanzierte Versicherungsleistungen bewährt. Wenn es zudem gelingt, ihr Aufgabenspektrum zu begrenzen und versicherungsfremde Aufgaben weitgehend auszulagern, sprechen (derzeit) Synergie-, Aktivierungs- und Effizienzgesichtspunkte gegen die Einführung eines „Drei-Säulen-Systems“, das institutionell viel schwerer zu steuern ist. Deshalb sollte nicht vorschnell darüber geurteilt werden, ob eine effizientere Ausgestaltung der Arbeitsvermittlung eines Systemwechsels bedarf. Will man aber langfristig wie in Großbritannien tatsächlich einen „One-Stop-Shop“ für alle Ver-sicherungs- und für alle Fürsorgeleistungen schaffen, dann steht freilich nicht nur die BA, sondern das ganze Bismarcksche System der Sozialversicherung generell zur Disposition. “

Download
des
kompletten
Berichts
des
iab
unter:
http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb1505.pdf

Quelle: 

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