Partizipation und Chancengleichheit von Jugendlichen mit Migrationshintergrund – Empfehlungen für ein bundesweites Integrationsprogramm aus Sicht der Jugendsozialarbeit

Partizipation und Chancengleichheit von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Empfehlungen für ein bundesweites Integrationsprogramm aus Sicht der Jugendsozialarbeit Handlungsempfehlungen der BAG Jugendsozialarbeit “ Vorbemerkung Ausgangslage Die Integration junger Menschen mit Migrations hintergrund ist eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erforderlich ist daher eine aktive und abgestimmte Integrationspolitik auf allen politischen Ebenen und mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Integration zielt darauf ab, Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen sowie ein eigenständiges Leben entsprechend ihren Kompetenzen und Leistungen zu ermöglichen. Mit dem Zuwanderungsgesetz ergibt sich auf Grundlage des § 45 für das Bundesministerium des Innern die Aufgabe der Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms unter Darlegung der bestehenden Integrationsangebote von Bund, Land und Kommune. Ziel ist die Abstimmung und Weiterentwicklung der Integrationspolitik auf allen föderalen Ebenen. In diesen Koordinierungsprozess müssen auch die nicht-staatlichen Akteure und Träger sozialer Dienstleistungen in der Integrationsförderung einbezogen werden. Die BAG Jugendsozialarbeit versteht es als ihre Aufgabe, sich aktiv an diesem politischen Entwicklungsprozess zu beteiligen und stellt im folgenden die Anforderungen dar, die aus ihrer Sicht für eine optimale Gestaltung lebenslagenorientierter Integrationspolitik auf den unterschiedlichen föderalen Ebenen erfüllt sein müssen. Die Jugendsozialarbeit als Teil der Jugendhilfe leistet seit über fünf Jahrzehnten erfolgreich eine an den Lebenslagen orientierte ganzheitliche und jugendspezifische Integrationsarbeit für junge Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Drittel aller in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund. Sie sind entweder in Deutschland geboren und aufgewachsen oder neu zugewandert. … Diese Jugendlichen haben viel zu bieten. Sie wachsen häufig mehrsprachig auf, bewegen sich in verschiedenen „Kulturen“ und bringen Kompetenzen mit, die für unsere Gesellschaft wertvoll sind. Demgegenüber lässt sich feststellen, dass ihre Integration häufig nicht erfolgreich verläuft und dass Ausgrenzungsmechanismen zu vielfältigen Benachteiligungen in allen gesellschaft- lichen Bereichen führen. Dies betrifft insbesondere die Bildungsbeteiligung und den Zugang zu Ausbildung und Beruf. Eine Folge ist, dass die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund nicht gefördert und gesellschaftlich nicht genutzt werden. Unbestreitbar gibt es in der Bundesrepublik Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit, die den Integrations-prozess in erheblichem Maße beeinträchtigen. Der Paradigmenwechsel hin zur Einwanderungsgesellschaft muss von der Politik nachdrücklich gefordert und in Integrations- politik umgesetzt werden, auch, um dadurch eine politische Aufforderung an die „Mehrheitsgesellschaft“ zu richten, aktiv zum Abbau von Benachteiligungen, Ausgrenzung und Herabsetzung aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität und Geschlecht beizutragen. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Förderung der interkulturellen Öffnung von Institutionen, Organisationen und Einrichtungen. Hierzu bedarf es der Förderung der interkulturellen Kompetenz und der Umsetzung des Gender Mainstreaming als wichtige Schlüsselfunktionen. … Auf dieser Grundlage soll „Jugendhilfe … insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen…“. Dabei nehmen aus Sicht der Jugendsozialarbeit die Bereiche Sprachförderung, schulische Bildung, Ausbildung und berufliche Qualifizierung, Erwerbstätigkeit sowie jugend- spezifische Orientierungs- und Unterstützungsangebote Schlüsselfunktionen für die Integration junger Menschen ein.   1. Sprachförderung – ein wichtiger Aspekt der Integration Ausgangssituation So heterogen die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind, so unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen im Umgang mit der deutschen Sprache, mit denen sie in das Bildungssystem bzw. in die Förderangebote eintreten. In Deutschland aufgewachsene Jugendliche mit Migrationshintergrund haben unterschiedliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Die notwendige Förderung für den erfolgreichen Erwerb bzw. das Erlernen der deutschen Sprache ist in unserem Schulsystem weitestgehend nicht gegeben. Hinzu kommt, dass sie in ihren Herkunftssprachen zu wenig gefördert werden. Neu zugewanderte Jugendliche verfügen zunächst über wenig bis keine Deutschkenntnisse. Der jeweilige aufenthalts-rechtliche Status junger MigrantInnen bedingt unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Der Bund fördert nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes vorrangig Neuzugewanderte mit Daueraufenthaltsperspektive, die nicht mehr allgemeinschulpflichtig sind. Sie erhalten gemäß § 43 Zuwanderungsgesetz einen Integrationskurs von bis zu 600 Stunden Deutschunterricht und einen Orientierungskurs von 30 Unterrichtsstunden, um die rechtlichen, politischen, gesellschaft- lichen und kulturellen Rahmenbedingungen in Deutschland kennen zu lernen. Diese Deutschförderung reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um neu zugewanderten jungen Menschen die Einmündung in eine weiter führende Schule und/oder in eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. Dadurch werden sie auf Dauer strukturell von gesellschaftlicher Teilhabe ausge- schlossen. Dies gilt in besonderem Maße für Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus, die zurzeit keinen Zugang zur Deutschförderung haben. Empfehlungen 1. Die Integrationskurse des Bundes nach § 43 Zuwanderungsgesetz sollen sich an den individuellen Ausgangslagen der Jugendlichen orientieren und nach Sprachniveau und Lerntempo differenziert angeboten werden. Das Zustandekommen von Kursen für spezielle Zielgruppen – Jugendliche, Frauen, Eltern und Behinderte – gemäß § 13 Integrationskursverordnung ist vom BAMF zu fördern und zu steuern. Im Zusammenhang mit den jugendspezifischen Integrationskursen sollte ein fachlicher Aus-tausch zwischen Sprachkursträgern und den Jugendmigrationsdiensten bzw. den Trägern der Jugendsozialarbeit eingerichtet werden. Die Einführung von zielgruppenspezifischen Kursen sollte durch die Entwicklung von didaktischen und methodischen Materialien sowie durch die Evaluation der Maßnahmen unterstützt werden. Bei der Durchführung der Integrationskurse müssen bundeseinheitlich geltende Regelungen zur Erstattung der Fahrtkosten eingeführt sowie Angebote zur Kinderbetreuung ermög- licht werden. Beides sind wichtige Rahmenbedingungen, die die Durchführung der zielgruppenspezifischen Integrationskurse erst ermöglichen. 2. Insgesamt muss die Vermittlung deutscher Sprachkompetenzen (sowohl in gesprochener als auch in Schriftsprache) in und außerhalb der Schule gewährleisten, dass damit der Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung möglich wird. Nach den Integrationskursen muss es weiterführende Module zur Deutschförderung geben. 3. Auch während der außerbetrieblichen Ausbildung sowie im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Hilfen müssen ergänzende Förderangebote im Deutschen zur Verfügung gestellt werden, um die Förderung bzw. Vermittlung von Fachsprachkenntnissen zu gewährleisten. Dabei ist es insgesamt auch die Aufgabe der Einrichtungen der Jugendberufshilfe, geeignete Curricula im Kontext Deutsch als Zweitsprache zu entwickeln und umzusetzen. Es ist die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit bzw. des BMBF im Rahmen von Modellprojekten entsprechende Mittel bereit zu stellen. Entsprechend gilt dies im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. 4. Die Förderung und Weiterentwicklung der Erstsprache ist sowohl in der Schule als auch in der Berufsausbildung umzusetzen. Ziel dabei ist die Förderung der Mehrsprachigkeit als spezifische Stärke der Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 2. Bildung für alle Ausgangssituation Jeder Übergang im Schulsystem bringt für junge MigrantInnen die Problematik der „institutionellen Diskriminierung“ mit sich und stellt eine besondere „Gefährdung“ eines qualifizierten Abschlusses ihrer Schullaufbahn dar. Die strukturelle Benachteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem zeigt sich an folgenden Fakten: Nach wie vor verlassen sie in großer Zahl die Schule ohne Abschluss (19 %). Während ihr Anteil bei den Sonder- und Hauptschulabschlüssen mit 41 % (im Vergleich zu 24 % bei den einheimischen Jugendlichen) weit überdurchschnittlich ist, sind sie im Bereich der Realschulab-schlüsse und der Hochschulreife mit 40 % unterdurchschnittlich vertreten (im Vergleich zu 67 % der einheimischen Jugend-lichen). In der Folge sind sie auch in den deutschen Hochschulen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil weit unterreprä-sentiert. Mädchen und junge Frauen besitzen bessere Schulabschlüsse und sind an den weiterführenden Schulen zu einem höheren Anteil vertreten. Viele junge Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer kommen bereits mit einer mehrjährigen Schulerfahrung nach Deutschland, werden aber häufig aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse in der Klassenstufe zurückgestellt. Gleichzeitig findet jedoch nur an wenigen Schulen eine ausreichende Deutschförderung statt. Ebenso werden Schulabschlüsse vielfach nicht anerkannt und müssen nachgeholt werden. Bei jungen Flüchtlingen gilt nicht in allen Bundesländern die Schulpflicht. Neben einge- schränkten materiellen Verhältnissen, beeinträchtigen insbesondere die Wohnsituation in den Sammelunterkünften ihre schulische Leistungsfähigkeit. Deutschland leistet es sich seit Jahrzehnten, die Bildungspotentiale von Kindern aus Einwander- familien nicht zu nutzen. Die Bildungsmisere von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist nicht erst seit PISA bekannt. Nicht die Kinder und Jugendlichen sind integrationsunfähig, sondern das Bildungssystem ist reformbedürftig. Die Ergebnisse der PISA-Studien haben zu unterschiedlichen Reformansätzen in der Schulpolitik der Länder geführt. Über die Deutschförderung von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft hinaus wird versucht, die Zugänge zu Bildung und Schulerfolg unabhängig von sozialer und nationaler Herkunft zu ermöglichen. Empfehlungen 1. Für alle Kinder im schulpflichtigen Alter muss ungeachtet ihres aufenthaltsrechtlichen Status die allgemeine Schulpflicht gelten. In den Bundesländern, in denen dies noch nicht der Fall ist, müssen in den Schulgesetzen und Verwaltungsvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und muss der Zugang zu den bestehenden Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. 2. Das Bildungssystem muss sich der Realität einer Einwanderungsgesellschaft stellen. Es ist notwendig, dass mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund eingestellt werden, dass die interkulturelle Kompetenz zu einer Schlüsselqualifikation für alle Lehrenden wird und dass in der Ausbildung von Lehrpersonen neue Curricula entwickelt und umgesetzt sowie interkulturelle Themen in die Lehrpläne aufgenommen werden. 3. Es sollten einheitliche bundesweit gültige Standards zur schulischen Integration und Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt werden – insbesondere auch zur Unterstützung der Übergänge der SchülerInnen in weiter-führende Schulformen und als ergänzende Unterrichtsangebote an weiterführenden Schulen. Diese sollten eine am individuellen Bedarf orientierte Förderung – insbesondere der Deutschkenntnisse und der Herkunftssprache – beinhalten und auch kleinere Gruppengrößen zulassen. 4. Die Förderangebote für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, die als SeiteneinsteigerInnen in das Schulsystem eintreten, müssen ausgebaut werden und der Zugang zur Hochschule sollte mit gezielten Förderangeboten unterstützt werden. 5. Ebenso sollten die im Herkunftsland erworbenen Schulabschlüsse in einem einfachen Verfahren anerkannt werden. 6. Eltern junger MigrantInnen sollten systematisch in die Bildungslaufbahnplanung ihrer Kinder einbezogen werden, da sie einen wichtigen Einfluss auf deren Bildungsverlauf und deren Berufswahlentscheidung nehmen. Wichtige Rahmenbedingung für eine gezielte Förderung von SchülerInnen mit Migrationshintergrund ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendsozialarbeit. Diese ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, die Kooperation ist angesichts der veränderten Anforderung an Bildung aber flächendeckend auszubauen. Dies gilt für die Abstimmung zwischen Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung und für die Zusammenarbeit in den entsprechenden kommunalpolitischen Gremien. Dasselbe gilt für die Ebene der Schulträger und der örtlichen Träger der Jugendsozialarbeit, um Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und die fachlichen Ziele und Schwerpunkte zu treffen. 3. Berufliche Ausbildung und Qualifizierung sicherstellen Ausgangssituation Das Berufsausbildungssystem benachteiligt junge Migrantinnen und Migranten in erheblichem Maße. Über 30 % der Jugend- lichen ausländischer Herkunft erreichen keinen Berufsabschluss, bei einheimischen Jugendlichen sind dies „nur“ 10 %. In der dualen Berufsausbildung sind sie deutlich unterrepräsentiert. Der Anteil junger Migrantinnen und Migranten an den Auszubildenden ist in den letzten zehn Jahren um zehn Prozentpunkte zurückgegangen. Ihr faktisches Berufsspektrum ist wesentlich eingeengter als das einheimischer Jugendlicher. Statistische Vergleiche belegen, dass sie auch bei gleichen schulischen Voraussetzungen gegenüber deutschen Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung benachteiligt werden. Sie konzentrieren sich als Ausweichmöglichkeit auf schulische Bildungsgänge. Junge Flüchtlinge sind weitestgehend vom System der beruflichen Bildung ausgeschlossen. Nach wie vor erfahren weibliche Jugendliche mit Migrationshintergrund am Ausbildungsmarkt zusätzlich geschlechtsspezifische Benachteiligungen. Ihr Anteil unter den Auszubildenden ausländischer Herkunft in einer dualen Ausbildung betrug 2002 nur 43,5 %. Vergleichbar stellt sich die Situation im Aufgabenfeld der Jugendberufshilfe dar. Hier sind junge Frauen in Angeboten zur Berufs- orientierung und Berufsvorbereitung sowie in der außerbetrieblichen Ausbildung ebenfalls unterrepräsentiert. Insgesamt muss festgehalten werden, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund nicht nur schlechtere Startchancen für den Übergang in Ausbil-dung und Beruf haben. Sie sind an dieser wichtigen Übergangsschwelle zusätzlich konfrontiert mit verschärften Auswahlkriterien bei den Betrieben, die u.a. zu ethnisch bedingter Selektion führen. Für junge Menschen mit Migrationshintergrund bestehen an der Übergangsschwelle zum Arbeitsmarkt ein besonderer Unterstützungsbedarf und die Notwendigkeit der gezielten Förderung. Erforderlich sind daher nicht nur fachliche Verbesserungen in den beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, sondern es geht auch um den flächendeckenden Ausbau von regionalen und lokalen Qualifizierungsnetzwerken für diese Zielgruppen, wie sie an einigen Standorten im BQN-Programm modellhaft entwickelt werden (Berufliche Qualifizierungsnetzwerke im Programm „Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ des BMBF). Empfehlungen 1. Für junge Migrantinnen und Migranten muss eine qualifizierte Berufsausbildung Vorrang vor Vermittlung in Beschäftigung haben, weil dies mehr denn je Voraussetzung für eine gelingende berufliche Integration ist. Es müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, damit jede/r junge Migrantin/Migrant, die/der eine Berufsausbildung absolvieren möchte, auch einen Ausbildungsplatz erhalten kann. Diese Bemühungen müssen unterstützt werden durch eine verbesserte Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteure. 2. Der Übergang von der Schule in den Beruf ist so zu gestalten, dass die Chancen auf eine qualifizierte Berufsausbildung deutlich steigen, z. B. durch verstärkte Angebote der Berufsorientierung in den Schulen, durch Bildungsbegleitung, konsequente Einbeziehung der Eltern in den Berufsfindungsprozess der Jugendlichen sowie effektive Vernetzung von Schule, Berufsberatung und Jugendsozialarbeit. 3. Die Zugänge junger Migrantinnen und Migranten zur betrieblichen Ausbildung müssen erleichtert werden, z.B. durch die Initiierung von regionalen Jugendkonferenzen. Die Vermittlungsbemühungen für junge Migrantinnen und Migranten sind quanti-tativ zu verstärken und qualitativ zu verbessern, insbesondere durch Informationskampagnen für Betriebe und Verwaltungen, die für die Potenziale der Zielgruppe sensibilisiert werden müssen. Die öffentlichen Verwaltungen auf allen föderalen Ebenen stehen hier in einer besonderen Verantwortung, jungen Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zur Ausbildung in den eigenen Organisationen zu erleichtern. 4. Um den Ausbildungserfolg junger Migrantinnen und Migranten zu sichern, benötigen sie gezielte Unterstützung während der Ausbildung. Die Einführung eines regionalen Ausbildungsmanagements zur Begleitung, Unterstützung und Entlastung von Aus-zubildenden und Betrieben bietet einen Lösungsansatz. Auch ausbildungsbegleitende Sprachfördermodule, insbesondere zur Verbesserung der Fachsprache sollten für junge Migrantinnen und Migranten bedarfsdeckend bereitgestellt werden. 4. Individuelle Kompetenzen und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt aktiv fördern Ausgangssituation Voraussetzungen für den Zugang zu Arbeit und Beruf sind die strukturellen Bedingungen am Arbeitsmarkt auf der einen und die individuellen Qualifikationen und Kompetenzen auf der anderen Seite. Bisher ist es nicht gelungen, die schwierigen Startposi-tionen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ihren Übergang in das Arbeitsleben effektiv zu verbessern. Dies zeigt auch deren hohe Quote ohne abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung. Charakteristisch für die Zielgruppen insgesamt sind unterschiedliche rechtliche Zugangsberechtigungen zum Arbeitsmarkt und zu Angeboten der Fort- und Weiterbildung. Feststellbar ist eine strukturelle Benachteiligung durch die Auswahlkriterien in Betrieben, verbunden mit Problemen der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Vergleichbares gilt auch für den Bereich der Weiterbildungsmaßnahmen in der Arbeitsmarktförderung der Arbeitsagenturen. Hier ist seit Einführung der Bildungsgutscheine die Entwicklung zu beobachten, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshinter- grund, die in diesen Angeboten vertreten sind, sinkt. Bei diesen wird von den Agenturen angenommen, dass ein schneller Maß- nahme- und Vermittlungserfolg unwahrscheinlich ist. Dadurch führen die geschäftspolitischen Vorgaben der Agenturen von 70 % Eingliederungsquote bei den Bildungsmaßnahmen dazu, dass potentielle TeilnehmerInnen aufgrund ihres Migrationshinter- grundes von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen sind. Zugang zum Arbeitsmarkt   Im Ergebnis mündet ein hoher Anteil der jungen Menschen mit Migrationshintergrund in unqualifizierte, unsichere Tätigkeiten. Ebenso sind sie überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Festzustellen sind geschlechtsspezifische Benachteiligungen. Insgesamt bestehen an der Übergangsschwelle zum Arbeitsmarkt ein besonderer Unterstützungsbedarf und die Notwendigkeit der gezielten Förderung. Zukünftig wird die Nachfrage am Arbeitsmarkt nach qualifizierten ausgebildeten Fachkräften, die auch Sprach- und Kulturkompetenz mitbringen, steigen.  Empfehlungen 1. Alle jungen Menschen müssen generell einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlicher Förderung haben. 2. Betriebe sind aufgefordert, verstärkt Betriebspraktika in Verbindung mit der Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse und Kompetenzen anzubieten. Diese Praktika sollten bei Bedarf ergänzt werden durch eine Deutschförderung. 3. Die in den Betrieben eingesetzten Test- und Auswahlverfahren sollten auf ihre kulturelle Gebundenheit überprüft werden. Gegebenenfalls sollten diese durch neue Verfahren ersetzt werden, die dem Ansatz des „culture-fair“-Tests folgen und somit Sprachelemente sowie kulturgebundenes Wissen in den Hintergrund stellen. 4. Von den Arbeitsagenturen sind gezielte und bedarfsgerechte Fortund Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Die Förderung der Weiterbildung muss als zentrales Instrument der Arbeitsmarktförderung erhalten bleiben und die geschäftspolitischen Vorgaben der Agenturen im Hinblick auf die Vermittlungs- quoten bei den Bildungsmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass interessierte TeilnehmerInnen aufgrund ihres Migrations- hintergrundes benachteiligt werden. 5. Jugendsozialarbeit muss verstärkt Qualifizierungsmaßnahmen für konkurrenzfähige Berufe anbieten und Unterstützungs- angebote bereithalten. 6. Der Staat ist aufgefordert, durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung der Ausgrenzung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt aktiv entgegenzuwirken. Auf dem Weg zu einem abgestimmten Konzept für die Einwanderungsgesellschaft Integrationspolitik muss diejenigen „…Strukturen und Kulturen schaffen, die die Integration der unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen in die demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Prozesse der Bundesrepublik ermöglichen“ (Bundesjugendkuratorium: Die Zukunft der Städte ist multiethnisch und interkulturell. Stellungnahme des Bundesjugend- kuratoriums zu Migration, Integration und Jugendhilfe, Bonn 10 2005). Gerade auch junge Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer werden bei Ihrer Ankunft mit hohen Anforderungen an ihre Orientierungs-, Selektions- und Bewertungsleistungen konfrontiert. Um die Integration und Partizipation junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern, müssen die genannten Angebote zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Integration durch jugendspezifische Orientierungsund Unterstützungsangebote flankiert werden. Jugendsozialarbeit verfügt in diesem Kontext über eine eigenständige Bildungstradition und Bildungspraxis, die einen ganzheitlichen Bildungsansatz verfolgt. In diesem Ansatz wird die Gesamtheit der Lebensund Lernbedingungen in den Bildungsprozess einbezogen, wie dies auch die Zielgruppe Jugendlicher mit Migrationshintergrund erfordert. Berufliche Qualifizierung von jungen Menschen mit Migrations- hintergrund, schulbezogene Jugendsozialarbeit und ergänzende Bildungsangebote sind Kernaufgaben der Jugendsozialarbeit. Die vom Bund geförderten Jugendmigrationsdienste, die sich gezielt an junge Menschen mit Migrationshintergrund wenden, sind ein wichtiger Teil des Gesamtintegrationsprogramms. Um die Integration von jungen Migrantinnen und Migranten zu fördern, sind die über den Kinder- und Jugendplan geförderte Jugendsozialarbeit, die kommunale Kinder- und Jugendhilfe und die Bildungsein- richtungen gleichermaßen gefordert, hierauf aufbauend ergänzende interkulturelle und sozialraumorientierte Angebote zu ent-wickeln und umzusetzen. Hierzu zählen unter Anderem auch zielgruppenspezifische Angebote der offenen Jugendarbeit wie bspw. freizeitpädagogische Maßnahmen und Wochenendveranstaltungen sowie Angebote des begleiteten Jugendwohnens. Im Interesse junger Menschen mit Migrationshintergrund bedarf es einer zielorientierten Vernetzung aller Einrichtungen vor Ort. Um der Anerkennung unterschiedlicher kultureller Lebensweisen Rechnung zu tragen, ist – als einer der ersten Schritte – die interkulturelle Öffnung aller Handlungsfelder, sowohl der öffentlichen als auch der freien Träger unabdingbar. Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei auf die Einstellung interkulturell kompetenter MitarbeiterInnen zu richten. Mit einem abgestimmten Integrationsprogramm, in das alle föderalen Ebenen und alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssektors und des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes eingebunden sind, können die Bedingungen für alle jungen Menschen mit Migrations- hintergrund und somit für alle Menschen im Einwanderungsland Deutschland wesentlich verbessert werden.“ Bonn, 18.08.2005 gez. Dr. Gero Kerig                                                    gez. Michael Fähndrich 1. Vorsitzender  der BAG Jugendsozialarbeit                Leiter Fachausschuss Migration der BAG EJSA Mitgliedsorganisationen AG der Freien Trägergruppe: DPWV, IB, DRK, Evangelische Trägergruppe: BAG Evangelische Jugendsozialarbeit, Katholische Trägergruppe: BAG Katholische Jugendsozialarbeit, Sozialistische Trägergruppe: AWO Bundesverband e.V., Örtlich-regionale Trägergruppe: BAG ÖRT, AK „Benachteiligte Jugendliche” im VDP, Landesarbeitsgemeinschaften in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen – Empfehlungen GI 18.08.05.pdf

E-Mail:
info@bag-jugendsozialarbeit.de,
Internet:
www.bag-jugendsozialarbeit.de

Quelle: Veröffentlichung der BAG Jugendsozialarbeit

Dokumente: Empfehlungen_GI_18_08_05.pdf

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