Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit in Bayern zur Lohnentwicklung in von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Maßnahmen der Jugendberufshilfe Auszüge “ Seitdem die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen der Jugendberufshilfe (BvB, AbH, BaE etc.) bundesweit zentral ausschreibt, erleben die Träger der Maßnahmen als unausweichliche Folge einen dramatischen Lohnverfall bei ihren Mitarbeiter(inne)n, der so nicht mehr hinzunehmen ist. Die Ausschreibungen der BA führen – allen gegenteiligen Beteuerungen des Regionalen Einkaufszentrums Bayern zum Trotz – in der Praxis zu einem fast ausschließlichen Preiswettbewerb. Zwar wird der Wettbewerb in Einzelfällen durch die Losbildung zugunsten ortsansässiger Träger eingeschränkt. Dennoch führt der insgesamt unabweisbare Preisdruck dazu, dass Träger die Löhne ihrer Mitarbeiter(innen) – Sozialpädagog(inn)en, auch Lehrer, Meister und Verwaltungskräfte – absenken, um sich im Wettbewerb behaupten zu können. Angesichts eines Personalkostenanteils von 60 bis 80 Prozent an den Gesamtkosten und fehlender tariflicher Vorgaben der BA entwickeln sich die Löhne der Mitarbeiter zum ausschlaggebenden Wettbewerbskriterium. Schon seit zwei Jahren ist ein fortschreitender Prozess des „Lohndumpings“ im Gange. Gehälter von 1.500,- Euro brutto im Monat für Sozialpädagogen sind in BvB keine Seltenheit mehr. Die Folgen sind eine abnehmende Attraktivität des Arbeitsfeldes für die Mitarbeiter(innen), Ausweichbewegungen qualifizierter Bewerber(innen) auf andere Bereiche der sozialen Arbeit, eine Verschlechterung der Arbeitsmotivation und prekäre materielle Lebensbedingungen der Mitarbeiter(innen). Wie sollen pädagogische Mitarbeiter(innen), die zum Lohn einer Reinigungs- oder Hilfskraft arbeiten und kaum ein Auskommen haben, Probleme junger Menschen und der Gesellschaft engagiert lösen? Während die Bundesregierung mit dem Entsendegesetz die gesetzliche Initiative ergriffen hat, um Lohndumping entgegenzutreten, wird der freie Fall der Löhne bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen in Kauf genommen, um Kosten im Haushalt der BA einzusparen. Der Vorstand der LAG KJS Bayern sieht – in Ergänzung zur entsprechenden Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit vom 1. August 2005 und zu anderen Veröffentlichungen freier Träger der Berufsvorbereitung – an dieser Stelle die dringende Notwendigkeit, bei Ausschreibungen der BA Konsequenzen aus dieser untragbaren Situation zu ziehen. Hierfür schlägt er folgende alternative, realistische Möglichkeiten vor: Weder nach nationalem noch nach EU-Recht sind derartige Leistungen der BA zwingend nach VOL auszuschreiben – erst recht nicht im bundeszentralen Verfahren. Statt dessen könnte die BA Festpreise bestimmen, an denen sich die Angebote orientieren müssen. Diese sollten Einsparungen, aber dennoch einen auskömmlichen Preis und ein akzeptables Einkommen für Mitarbeiter( innen) und somit ein würdiges Handeln ermöglichen. …“
Quelle: Vorstand der LAG KJS Bayern, 22. September 2005