Deutsches Menschenrechtsinstitut beantwortet wichtige Fragen zum Familienachzug
Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert,