In den elf Haushaltsjahren von 2006 bis 2016 wurden vom Bund insgesamt über 3,5 Milliarden Euro mehr für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die
„Bei der Entscheidung über den Zuschlag einer Auftragsmaßnahme ist darauf zu achten, daß die in der Ausschreibung zu nennenden Qualitätsanforderungen einer Maßnahme erfüllt sein müssen,