Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, ist ein bürokratisch aufwendiges Antragsverfahren erforderlich. Für Leistungsbezieher und -bezieherinnen ein Dorn im Auge. Die Jobcenter und Optionskommunen sammlen und speichern Daten in erheblichem Maße. Doch hat das immer seine Richtigkeit? Zum Teil werden von den Behörden Unterlagen eingefordert, die unter datenschutzrechtlichen Erwägungen für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung nicht erforderlich sind. Klarheit schaffen will das bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. In einem Rundbrief klärt es bayerische Optionskommunen darüber auf, welche Daten erhoben werden dürfen und welche Daten die Behörde nichts angehen. Mit dem Schreiben wenden sich das Ministerium auch an das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit.