Die Zukunft von Hartz-IV-Sanktionen
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Hartz-IV-Sanktionsregeln (insbesondere für U-25) zu überprüfen. Neben diesem Anliegen waren Antäge der Grünen und der Linken Grund für eine Anhörung im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich – ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus, wie es die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Anträgen gefordert hatten. Eine klare Ablehnung der Sanktionsregelungen kam von der Diakonie Deutschland. Die verschärften Sanktionen für Jugendliche seien nicht vertretbar, hieß es von Seiten des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Sie könnten durchaus kontraproduktiv wirken, wenn etwa durch einen Verlust der Wohnung die Jugendlichen in kriminelle Bereiche abrutschen. Der DCV sprach dafür aus, das Sanktionsrecht gründlich zu überarbeiten.