Tag: 18. April 2011

Unzureichende (Berufs)Bildung kostet den Staat rund 1,5 Millarden Euro

Bertelsmann Stiftung legt Studie über Folgekosten unzureichender Bildung und Ausbildungslosigkeit vor:
seit rund zwei Jahrzehnten reicht das Angebot an Ausbildungsplätzen nicht aus, um alle Jugendlichen zu versorgen. Viele ausbildungswillige Jugendliche schaffen den Einstieg in eine Berufsausbildung nicht. Jahr für Jahr verlassen circa 150.000 junge Menschen das Bildungs- und Ausbildungssystem ohne einen Abschluss. Rund 1,5 Millionen 25- bis 34-jährige verfügen heute in Deutschland weder über einen Ausbildungsabschluss noch ein Abitur. Angesichts der Wissen- und Dienstleistungsgesellschaft mit ihrer permanenten Weiterentwicklung, verlieren schlecht ausgebildete Menschen zunehmend an Boden, laufen Gefahr, ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können, sind drei- bis viermal häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht. Für die öffentliche Hand entstehen Folgekosten dieser unzureichenden Bildung.
Bund, Länder und Kommunen entgehen Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge und Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen werden staatliche Transferzahlungen geleistet.

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Mehr Mut zu klaren Konzepten – Jahresgutachten Migration 2011

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) veröffentlichte sein Jahresgutachten. Das Migrationsgutachten 2011 richtet den Blick nach innen und außen zugleich. Vor internationalem Hintergrund bewertet es die Migrationspolitik in Deutschland. Der SVR fordert in der Hauptsache mehr Mut zu klaren Konzepten. Er stellt der Zuwanderungspolitik ein besseres Zeugnis als in der Vergangenheit aus, hält diese aber nicht für ausreichend zukunftsfähig. Die Steuerung der Zuwanderung sieht der SVR als reformbedürftig an und schlägt ein Drei-Säulen-Modell der Zuwandererförderung vor: (1) Senkung der Mindesteinkommensgrenze für ausländische Fachkräfte von derzeit 66.000 Euro auf ca. 40.000 Euro Jahresbrutto. (2) Forcierte „Bleibepolitik“ gegenüber internationalen Studierenden als ideale Zuwanderergruppe. (3) Einführung eines flexiblen Punktesystems. Es soll ein befristeter Modellversuch sein mit anschließender Evaluation, zunächst begrenzt auf den MINT-Bereich. Der SVR stellt fest, dass die Politik den Migrationsrealismus in der Bürgergesellschaft unterschätzt. Das Gutachten belegt auch eine überraschend hohe Zustimmung zu einer verstärkten Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Politik sollte die Einsicht der Bürger in Sachen Migration nicht länger unterschätzen.

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Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Die Bundesregierung hat handelnd durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Reihe von Änderungen vor, die allerdings eher als Verschlankungen scheinen, denn wirkungsvolle Verbesserungen bereit zu halten. Den von der Fachöffentlichkeit seit langem angemahnten Reformen wird nicht wirklich Rechnung getragen. Mit Blick auf besonders benachteiligte Menschen oder verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit lässt eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik weiter auf sich warten. Eine stärkere Flexibilisierung und Dezentralisierung steht zwar auf dem Papier, aber eine tatsächliche Umsetzung mit einer Ausweitung des Handlungsspielraums benötigt finanzielle Mittel. Mit den weiterhin geplanten Kürzungen des Eingliederungstitels (EGT) stehen diese nicht zur Verfügung. Die Regierung plant außerdem mit dem neuen Gesetz eine Trägerzulassung ähnlich AZWV für alle Maßnahmen des SGB III und II. Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden zu normalem Ermessensleistungen. Die Berufseinstiegsbeleitung soll ausgebaut werden und an allen allgemein bildenden Schulen möglich sein.

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