Bündnis für ein Sanktionsmoratorium: Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!
August 2009: „Sanktionen nach § 31 SGB II sind dreimonatige Kürzungen des Regelsatzes bis hin zur Streichung der gesamten Grundsicherung. Die Kürzungen betragen z.B. 10