Tag: 25. Mai 2009

Getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat die Effektivität einer getrennten Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende untersucht. Angesichts der Unsicherheit über die künftige SGB II-Trägerschaft, ist das Modell der getrennten Aufgabenwahrnehmung eine Variante in der Politischen Diskussion. So favorisiert der Vorschlag des „Kooperativen Jobcenters“ eine Aufteilung der Zuständigkeiten an die Arbeitsagenturen (Leistungsgewährung) einerseits und die Kommunen (Unterkunft und Heizung) andererseits. Derzeit gibt es 23 kommunale Einheiten, in denen die Aufgaben bereits getrennt erfüllt werden. Die IAQ-Erhebung bezeichnet diese Arbeitsform allerdings als ungeeignet, das ursprüngliche Vorhaben der Hartz-Refom, ganzheitliche Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen, zu gewährleisten.

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Chancen und Risiken des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) aus gewerkschaftlicher Sicht

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) legt Bewertung der Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens vor: Von Seiten der Gewerkschaften bestand zunächst große Skepsis, ob der DQR das Prinzip der Beruflichkeit gefährdet und sich eine unverbindliche und beliebe Modularisierung in der Beruflichen Bildung durchsetzt. Der seit Februar 2009 vorliegende Entwurf scheint den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems gerecht zu werden. Man hat sich auf eine Matrix verständigt, die berufliche Handlungsfähigkeit auf acht Qualifikationsniveaus beschreibt. Auf jeder Niveaustufe werden Fachkompetenz und Personale Kompetenz definiert und erfasst. Dabei wird „Kompetenz“ weniger technokratisch, dafür aber umfassender als beim Europäischen Qualifikationsrahmen verstanden. Der DGB schreibt sich dieses Kompetenz-Verständnis im DQR als seinen Erfolg in der Entwicklung des Rahmens zu. Die acht Niveaustufen des DQR lassen aus Sicht des DGB die Unterscheidung in vorberufliche Qualifikationen (Stufe eins bis drei) und in im Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulbereich erworbene Kompetenzen zu. Die Gewerkschaften mahnen an, dass der DQR dahingehend weiterentwickelt werden muss, Fähigkeiten und Kompetenzen abzubilden, die auf informellen und nicht formalen Wegen erworben wurden.

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