Unterrichtung der Bundesregierung zur Evaluation der Experimentierklausel vorgelegt: Der Bericht, der die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundsicherungsträger analysiert, kommt zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller, aktiver und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzen stärker auf Sanktionen als die optierenden Kommunen. Die kommunalen Träger hingegen verfolgen eher eine „sozial-integrative Strategie“. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt der Unterschied in der Aufgabenwahrnehmung im Fordern und weniger im Fördern.