Tag: 13. Oktober 2008

Neue Beschäftigungsformen prägen die Entwicklung des Arbeitsmarktes

Das Statistische Bundesamt teilte im September mit, dass die Zunahme neuer Beschäftigungsformen die Beschäftigungsentwicklung der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt hat. Zu diesen neuen oder häufig auch als atypisch bezeichneten Beschäftigungsformen gehören befristete oder geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit sowie Zeitarbeit. Während die Zahl der Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhält­nissen von 1997 bis 2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in neuen oder atypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6 Millionen an. Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten eine Zunahme um 1,1 Millionen. Trotz dieser Entwicklung ist das Normalarbeitsverhältnis nach wie vor die dominierende Form abhängiger Beschäftigung. Knapp drei Viertel (22,5 Millionen) der 30,2 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung waren, befanden sich 2007 in einem Normalarbeitsverhältnis. Demgegenüber standen 7,7 Millionen Personen in neuen Beschäftigungsformen. Unter einem Normalarbeitsverhältnis versteht das Statistische Bundesamt in seiner Betrachtung ein Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit und auf einer dauerhaften vertraglichen Grundlage ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Zudem sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein Normalarbeitsverhältnis in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert. Von neuen oder atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu zählen Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse, die auch unter den Schlagworten Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bekannt sind.

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Caritias fordert Erhöhung des Kinderregelsatzes und Weiterentwicklung des Kinderzuschlags

DCV legt Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut vor: ‚Wichtig ist, dass bei armen Kindern das ankommt, was sie zu einem guten Aufwachsen brauchen‘, fordert der Präsident des Deutschen Caritasverbandes (DCV), Peter Neher, bei der Vorstellung eines Konzepts zur wirkungsvollen Bekämpfung von Kinderarmut am Dienstag (7.10.08) in Berlin. Notwendig sei neben einer besseren materiellen Absicherung auch die individuelle Unterstützung und Befähigung. Neher kritisiert, dass es in Deutschland keinen eigenständig berechneten Kinderregelsatz in der Grundsicherung gibt. Kinder bekommen nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Der DCV hat in seinem Vorschlag Kinderregelsätze berechnet, in denen die tatsächlichen Ausgaben für Kinder berücksichtigt sind.

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