Tag: 29. September 2008

Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Nachprüfungsverfahren im Bereich BaE und BVB abschlägig beschieden: Einer Eignung eines Bieters steht nichts entgegen, wenn er über Stellenanzeigen noch geeignetes Personal sucht, obwohl das Angebot bereits abgegeben wurde. Der Nachweis sowohl des Personals als auch der Räumlichkeiten muss der jeweilige Auftragnehmer erst nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn konkret nachweisen. Angebote, bei denen eine Verankerung und Vernetzung im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei Angebotsabgabe noch nicht besteht, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenso zu beurteilen, wie Angebote von Bietern, die innerhalb der letzten 12 Monate im Arbeitsmarkt verankert und vernetzt gewesen sind. Die unterschiedliche Wertung eines Angebots durch zwei Prüfgruppen, lässt nicht den Schluss zu, dass die schlechtere Bewertung eines Konzepts vergabefehlerhaft war. Selbst wenn es sich um ein identisches Angebot handelt, ist es einem Bewertungsspielraum wesenseigen, dass eine gewisse vertretbare Entscheidung – wie hier zwischen 1 und 2 Punkten – durchaus fehlerfrei sein kann. Eine solche Bandbreite ist hinzunehmen.

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