In einem Schreiben vom 21.11.2007 an die optierenden Kommunen legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung zur Ausgestaltung des §16 Absatz 2 Satz 1 SGB II dar und kündigte eine massive Einschränkung des Anwendungsbereiches an. Die sieben im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammengeschlossenen Verbände haben bereits am 21.12.2007 den zuständigen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in einem offenen Brief auf die absehbaren negativen Folgen dieser Einschränkungen hingewiesen. In einem Antwortschreiben vom 26.03.2008 hat das Bundesministerium gegenüber dem Kooperationsverbund seine bisherige Haltung bekräftigt und die Hinweise, dass wichtige Maßnahmen wegfallen werden, mit dem Verweis auf alternative Fördermöglichkeiten als unbegründet zurückgewiesen. Der Kooperationsverbund sieht seine Befürchtung bestätigt, dass die Argumentation des BMAS in der Praxis zu einer Verschlechterung der Integrationschancen von jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf führen wird. Auch der angestrebte Gesamtansatz der Bundesregierung zur stärkeren Förderung dieser Zielgruppe wird konterkariert. In einem Schreiben vom 08.02.2008 hat das BMAS bereits die Optionskommunen dazu aufgefordert, entsprechende Förderleistungen kurzfristig ein bzw. umzustellen.