Der BAK FSJ nimmt Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Hauptanlass der Novellierung ist die vollständige Freistellung der Leistung zwischen Einsatzstelle und Träger des FSJ von der Umsatzsteuer. Wir halten die Erhebung von Umsatzsteuer für Dienstleistungen im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste für juristisch nicht nachvollziehbar und politisch inakzeptabel. Das Ziel sollte deshalb eine generelle Befreiung des FSJ von der Umsatzsteuer sein. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf eine Flexibilisierung der Jugendfreiwilligendienste erreichen. Die avisierte Flexibilisierung kann nur erreicht werden, wenn durch die Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt begrüßen wir im Grundsatz die Intentionen des vorgelegten Regierungsentwurfes. Die Jugendfreiwilligendienste erreichen ihre besondere Qualität durch die Verschränkung von informellen Lernprozessen in der praktischen Hilfstätigkeit in Verbindung mit der Reflexion des Erfahrenen in den Seminaren und durch die Bildungsangebote in Form nonformalen Lernens zur Erweiterung sozialer, kultureller, interkultureller und persönlicher Kompetenzen und in der Vermittlung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl. Wir können nicht akzeptieren, dass ein Teil der Bildungsverantwortung auf die Einsatzstellen übertragen wird. Die Jugendfreiwilligendienste sind eine Bildungsveranstaltung und kein Erziehungsjahr. Mit Blick auf die 40jährige Tradition des FSJ lehnen wir die Bezeichnung Freiwilliger Sozialer Dienst ab. Wir können akzeptieren, dass die Ableistung des FSJ in Dreimonatsblöcken und die Verlängerung auf 24 Monate genehmigungspflichtig gestaltet werden. Dies würde das Primat der Arbeitsmarktneutralität stärken.