Tag: 5. März 2007

Arbeitsmarkt im Februar 2007

ARBEITSMARKT IM FEBRUAR 2007 Die Zusammenstellung des BIAJ gibt einen Überblick über die Arbeitslosenzahlen, aufgeteilt in einen Ländervergleich und die geschlechstspezifischen Daten. “ Im Vorjahresvergleich

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Zur Lage der Kinder in Deutschland: Politik für Kinder als Zukunftsgestaltung – UNICEF Vergleichsstudie

UNICEF-Vergleichsstudie zur Situation der Kinder in Industriestaaten und Analyse für Deutschland: Die Chancen von Kindern, sich in ihrer Lebensumwelt entsprechend ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln zu können und Vertrauen zu den Erwachsenen aufzubauen, mit denen sie in Elternhaus, Nachbarschaft, Kindergarten, Schule und Gemeinde zusammenleben oder zusammen sind, entscheiden auch über die Zukunft der Gesellschaft, in der sie aufwachsen. Internationale Vergleiche stellten lange fast ausschließlich das materielle Risiko von Kindern in den Mittelpunkt. Die Bildungsvergleiche der OECD/PISA und die Übersichten der WHO zu gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen von Schulkindern haben die Perspektive erweitert. Darauf aufbauend vergleicht die Innocenti Report Card 7 (2007) ‘Child Poverty in Perspective: An Overview of Child-wellbeing in Rich Countries’ die Situation von Kindern anhand der sechs Dimensionen: Materielle Lage, Gesundheit und Sicherheit, Bildung, die Beziehungen zu Eltern und Freunden, die Risiken im Alltag und das subjektive Wohlbefinden von Kindern.

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Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV

Antwort der Bundesregierung: ‚2005 beendeten 237.400 jugendliche erwerbsfähige Hilfebedürftige ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und 85.500 durch Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung. In eine Arbeitsgelegenheit mündeten im Jahr 2005 157.500 Jüngere unter 25 Jahren. Die Entscheidung, welche konkreten Vereinbarungen mit dem Jugendlichen getroffen werden können, hängt von den individuellen Voraussetzungen, den Interessen und den tatsächlichen Möglichkeiten ab. Fehlt es an den Fähigkeiten bzw. der Motivation einer/eines Jugendlichen aus dem Rechtskreis des SGB II, kann der zuständige Träger der Grundsicherung zu der Überzeugung gelangen, dass eine Vermittlung in Ausbildung nicht vorrangig ist. Der Bundesregierung liegen bisher noch keine verwertbaren Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren die Leistungen nach dem SGB II gekürzt wurden.‘

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