Tag: 20. Februar 2006

Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.02.2006 ein Änderungsgesetz zum SGB II beschlossen. Das Gesetz gleicht die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab dem 01.07.2006 bundeseinheitlich auf 345,-€ an. Unverheiratete junge Erwachsene unter 25 Jahren bilden in Zukunft keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr und erhalten im elterlichen Haushalt als sonstige Erwerbsfähige in der Bedarfsgemeinschaft nur noch 80% des Regelsatzes. Für einen Umzug ab dem 17.Februar 2006 benötigen erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren die Zustimmung des kommunalen Trägers der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Ohne diese Zustimmung erhalten sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie nur 80% der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

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Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit existiert seit über 30 Jahren, dennoch fehlt es bislang an einem eigenen Berufsbild. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hat in den letzten eineinhalb Jahren ein solches Berufsbild und Anforderungsprofil entwickelt. Gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule zu scheitern drohen, sind die Angebote der Schulsozialarbeit unverzichtbare Hilfestellungen. Ebenso bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.

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