In eigener Sache: Die nächste Ausgabe des Newsletters erscheint am 6. März 2006
In eigener Sache: Die nächste Ausgabe des Newsletters erscheint am 6. März 2006 Quelle:
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In eigener Sache: Die nächste Ausgabe des Newsletters erscheint am 6. März 2006 Quelle:
FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS ‚JOBSTARTER – FÜR DIE ZUKUNFT AUSBILDEN‘ Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die
VERBESSERUNG DER BERUFLICHEN INTEGRATION BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend widmet sich mit einem neuen Pragramm ‚Die zweite Chance‘ sowie dem
WETTBEWERB „IM NETZ GEGEN RECHTS – ARBEITSWELT AKTIV.“ Der Verein ‚Mach meinen Kumpel nicht an.‘ ist seit zwanzig Jahren gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit aktiv. Unter
EUROPÄISCHES SPRACHENSIEGEL – WETTBEWERB 2006 Nationaler Themenschwerpunkt: ‚Vielfalt des Sprachenangebots in der beruflichen Bildung‘ “ In der Arbeitswelt gewinnt die Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
‚MUTTERSPRACHLICHE FÖRDERUNG ERZEUGT VIELLEICHT WELLNESS, ABER KEINE FITNESS‘ Expertenmeinung: Muttersprachliche Förderung ist wirkungslos Der Aktuelle Dienst der Katholischen Nachrichtenagentur meldet: “ Viele Integrationsprogramme sind nach
TAGUNG ZUM UN-TAG GEGEN RASSISMUS ‚DAS LEID MIT DER LEITKULTUR‘ Termin / Ort: 21. März 2006 / Hans-Böckler-Haus in Düsseldorf Veranstalter: DGB Bildungswerk, Bereich Migration
PROJEKT DES MONATS DER AKTION MENSCH: WAS WILL ICH WERDEN? “ ‚Selbstbestimmt leben heißt auch, selbst über die Wahl einer Arbeitsstelle entscheiden zu können‘, sagt
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.02.2006 ein Änderungsgesetz zum SGB II beschlossen. Das Gesetz gleicht die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab dem 01.07.2006 bundeseinheitlich auf 345,-€ an. Unverheiratete junge Erwachsene unter 25 Jahren bilden in Zukunft keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr und erhalten im elterlichen Haushalt als sonstige Erwerbsfähige in der Bedarfsgemeinschaft nur noch 80% des Regelsatzes. Für einen Umzug ab dem 17.Februar 2006 benötigen erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren die Zustimmung des kommunalen Trägers der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Ohne diese Zustimmung erhalten sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie nur 80% der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Schulsozialarbeit existiert seit über 30 Jahren, dennoch fehlt es bislang an einem eigenen Berufsbild. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hat in den letzten eineinhalb Jahren ein solches Berufsbild und Anforderungsprofil entwickelt. Gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule zu scheitern drohen, sind die Angebote der Schulsozialarbeit unverzichtbare Hilfestellungen. Ebenso bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.