BMWA: Härtefallregelung für Berufsausbildung junger Flüchtlinge
Das Bundesarbeitsministeriums (BMWA) hat mitgeteilt, dass auch ‚geduldeten‘ Jugendlichen ohne Aufenthaltserlaubnis eine Berufsausbildung und Beschäftigung ermöglicht werden soll. Auszug aus einem Schreiben des BMWA an