Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II

ERFAHRUNGEN AUS DER LOKALEN UMSETZUNG DES SGB II Der Verein Beschäftigungspolitik: kommunal e.V. organisiert zwei bundesweite Veranstaltungen unter dem Thema ‚Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II‘. Beide Tagungen sollen eine doppelte Aufgabe erfüllen: * eine fachlich fundierte und umfassende Diskussion der Erfahrungen mit dem SGB II auf lokaler Ebene, * Vernetzung der Geschäftsführungen aus ARGEn und Optionskommunen im Sinne der Beförderung eines Erfahrungsaustauschs und gegenseitigen Lernens auch über die Tagungen hinaus. “ Die erste Tagung findet unter dem Titel ‚Das Ziel: Integration und Aktivierung – Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess‘ vom 3. bis 4. Mai 2006 in Leipzig statt. Verbindliche Anmeldungen werden zur Planungssicherheit bis zum 15. 4. 2006 erbeten. Anmeldung über folgenden Link http://www.sgb-ii.net/portal/0_leipzig/anmeldung/form_insert_anmeldung Leistungen des Veranstalters: – Tagungsunterlagen und -Dokumentation – Mittagsbüffet an beiden Tagen, Abendbüffet am 3.5., Tagungsgetränke Reise- und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern zu tragen. Tagungsort ist das Renaissance Leipzig Hotel Grosser Brockhaus 3 – D 04103 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 / 1292 0 “ Das ausführliche Tagungsprogramm steht als Download zur Verfügung. Die zweite Tagung wird im Herbst in Offenbach stattfinden mit dem Thema ‚Das Ziel: Nutzung und Aktivierung lokaler Kompetenzen – Vernetzung lokaler Politikfelder und Akteure bei der Umsetzung des SGB II‘.

http://www.renaissancehotels.com
http://www.sgb-ii.net/portal/0_leipzig/
http://www.sgb-ii.net/portal/0_leipzig/anmeldung/form_insert_anmeldung

Quelle: http://www.ausbildungsvorbereitung.de

Dokumente: leipzig_prog.pdf

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content