Förderrichtlinien für das Programm ‚Kompetenzagenturen‘

KOMPETENZAGENTUREN – FÖRDERRICHTLINIEN FÜR DAS NEUE PROGRAMM VERÖFFENTLICHT Die Förderrichtlinien wurde im Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 157 am 22. August 2006 veröffentlicht. Gefördert wird an bis zu 200 Standorten der Aufbau neuer Kompetenzagenturen zur beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen. Die Kompetenzagenturen sollen besonders benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene erreichen, die vom bestehenden System der Hilfsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht profitieren bzw. von sich aus den Zugang zu den Unterstützungsleistungen nicht finden. Die Agenturen sollen für die genannten Zielgruppen eine ‚maßgeschneiderte‘ Abfolge von differenzierten Hilfen aus unterschiedlichen Bereichen organisieren und die regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung verbessern helfen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Antragssteller müssen über umfassender Kenntnis der Standards und Praxis der Jugendsozialarbeit verfügen. Bei den Trägern der Jugendberufshilfe und allen weiteren relevanten Akteuren sind die Antragssteller als kompetente Partnerinstitution akzeptiert. Die Vorhaben werden zunächst im Zeitraum vom 01.11.2006 bis zum 31.12.2007 gefördert. Anträge müssen bis zum 26.09.2006 gestellt werden. Zur Erläuterung der Zielsetzungen der Förderinitiative und des Antragsverfahrens werden zwei identische Informationsveranstaltungen angeboten. Sie finden am 05.09.2006 in Berlin-Mitte und am 06.09.2006 in Bonn-Bad Godesberg jeweils von 11.00-16.00 Uhr statt. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Formular unter http://www.kompetenzagenturen.pt-dlr.de/ – Anmeldungen werden bis zum 31.08.2006 entgegengenommen. Da jeweils nur 300 Plätze zur Verfügung stehen, werden am 01.09.2006 Teilnahmebestätigungen versandt. Mit den Teilnahmebestätigungen erhalten Sie dann das Programm und die Wegbeschreibung. Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung sollten Sie sich bereits über die EASY-AZA Software und die AZA Richtlinie unter http://foerderportal.bund.de/ informieren. Auszüge aus der Bekanntmachung von Förderrichtlinien für das Programm „Kompetenzagenturen“ (Durchführungsphase) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds: “ 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Auf der Frühjahrestagung des Europäischen Rates am 22. und 23. März 2005 haben die Staats- und Regierungschefs den Europäischen Pakt für die Jugend als eines der Instrumentarien für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung angenommen. Er soll dazu beitragen, die allgemeine und berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der jungen Menschen in Europa zu verbessern. Es sollen auch vermehrt Anstrengungen unternommen werden, alle Politikbereiche, die junge Menschen betreffen, miteinander zu vernetzen. In Deutschland wurde mit dem Modell der Kompetenzagenturen ein vorbildlicher Weg im Sinne des europäischen Pakts beschritten. Die Kompetenzagenturen übernehmen als fachlich anerkannte Dienstleister eine wichtige Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur „passgenauen“ beruflichen und sozialen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher. Unterstützt durch das Handlungskonzept des „Case Management“ verfolgen sie einen am Individuum ausgerichteten, „passgenauen“ Unterstützungs- und Förderungsansatz auf der Basis geeigneter Kompetenzfeststellungsverfahren. Die enge Einbindung in bestehende Netzwerke ermöglicht zudem, Angebotsdefizite festzustellen und Vorschläge für deren Beseitigung zu machen. Die Kompetenzagenturen bilden eine Brückenfunktion zwischen den Fördersystemen. Die soziale und berufliche Integration soll auch in schwierigen Fällen sichergestellt werden. Insbesondere Übergänge zwischen Schule und Beruf, zwischen den Trägern, den Arbeitsagenturen, den Kommunen (insbesondere den Sozial- und Jugendämtern), Schulen und Bildungsträgern und lokalen Wirtschaftsvertretern werden abgestimmt sowie wechselnde Zuständigkeiten überbrückt. Kompetenzagenturen helfen dabei die unterschiedlichen Professionalitäten der Fördersysteme fallweise zu bündeln. … 2. Gegenstand der Förderung Zielsetzung ist die Fortsetzung der Erprobung bestehender Kompetenzagenturen sowie der weitere Aufbau von Kompetenzagenturen zur beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen. Die in der vorausgegangenen Pilotphase des bestehenden Modellprogramms entwickelten und erprobten Aufgabenprofile, Organisationsformen und Finanzierungsmodelle für Kompetenzagenturen bieten für die neuen Modellmaßnahmen eine geeignete Grundlage. Informationen hierzu sind unter www.kompetenzagenturen.de abzurufen. Zielgruppen des Programms Die Kompetenzagenturen sollen schwerpunktmäßig Gruppen von besonders benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreichen, die vom bestehenden System der Hilfsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht profitieren bzw. von sich aus den Zugang zu den Unterstützungsleistungen nicht finden. Mit Blick auf die spezifischen Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen, aber auch der Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen die Agenturen besonders auf die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne des Gender-Mainstreamings bzw. auf die pädagogische Förderung interkultureller Vielfalt im Sinne des Cultural Mainstreaming hinwirken. Zielsetzungen für die Kompetenzagenturen sind: • einen wirksamen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher vor allem durch ein zielgruppenspezifisches Übergangsmanagement für den Übergang Schule-Beruf, präventiv einsetzend bereits vor Schulabschluss mit wirksamen Unterstützungsangeboten zu leisten, • die Prozesse der beruflichen Integration durch die Organisation einer ‚maßgeschneiderten‘ Abfolge von differenzierten Hilfen aus unterschiedlichen Bereichen des Bildungssystems, der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und der Sozialen Arbeit zu optimieren, zu systematisieren und in Form eines integrierten Förder- und Qualifizierungsplanes mit den Beteiligten zu vereinbaren, • dafür lokale und regionale Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung zu überprüfen, Defizite in den Angebotsstrukturen zu identifizieren und Angebote anzuregen, die für eine effektivere Förderung der beruflichen Integration erforderlich sind, aber vor Ort bislang nicht angeboten werden, • die Kooperation und Koordination zwischen den Institutionen und Akteuren der lokalen/regionalen Übergangssysteme zu fördern und zu verbessern. Funktion der Kompetenzagenturen Die Kompetenzagenturen haben eine Mittlerfunktion zwischen Jugendlichen (einschließlich ihrer Familien), deren soziale und berufliche Integration gefährdet ist, und dem vorhandenen Spektrum von Angeboten des Bildungssystems (insbesondere der Schule), der Jugendhilfe, des Arbeitsmarktes, der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und der freien Träger bis hin zu Sport- und Kulturangeboten sowie Gemeinwesenarbeit. Soweit im Angebotsspektrum Lücken bestehen, ist es Aufgabe der Kompetenzagenturen, die Einrichtung solcher Angebote anzuregen. Die Kompetenzagenturen – leisten pädagogische Fallarbeit dabei nur im notwendigen, der Zielgruppe angemessenen Umfang, – vermitteln im Einzelfall in sozialpädagogische Begleitung, – knüpfen an bestehenden Netzwerken an, binden sich in diese Netzwerke ein und tragen dazu bei, diese weiterzuentwickeln. Aufgaben der Kompetenzagenturen Die angestrebte Mittlerfunktion der Kompetenzagenturen soll insbesondere die folgenden Aufgaben umfassen: Heranführung von Jugendlichen an Integrations- und Qualifizierungsangebote Die Agenturen sollen einen Zugang zu den Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eröffnen, die von den vorhandenen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangeboten nicht erreicht werden bzw. sich diesen entziehen. Sie sollen im Vorfeld des Schulabschlusses tätig werden, um gemeinsam mit Kooperationspartnern Benachteiligungen im Sinne von § 13 SGB VIII abzubauen und „Eignung“ im Sinne des SGB III zur Vermittlung in Ausbildung/Ausbildungsvorbereitung zu gewährleisten. Hierzu sollte der Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife des „Expertenkreises Ausbildungsreife“, entwickelt im Auftrag des Pakt-Lenkungsausschusses genutzt werden. Kompetenzfeststellung und Bildungsplanung Kompetenzfeststellungs- bzw. Assessment-Verfahren sollen die Leistungspotenziale von Jugendlichen mit ungünstigen Voraussetzungen und Benachteiligungen identifizieren. Auf der Grundlage eines individuellen Kompetenzprofils und der (regionalen und betrieblichen) Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts ist es Aufgabe der Agenturen, gemeinsam mit den Jugendlichen einen Förderplan aufzustellen. Case-Management Durch Verfahren des Case-Managements, die dem Prozesscharakter der Übergangsverläufe gerecht werden, und in Form einer bei Bedarf längerfristig angelegten eher distanzierten Begleitung solcher Verläufe soll die Unzulänglichkeit einer eher punktuellen, sporadischen Beratung überwunden werden. Initiierungsfunktionen Aufgabe der Kompetenzagenturen ist es, passgenaue Angebote – soweit lokal vorhanden – zu identifizieren und für diese Jugendlichen zugänglich zu machen. Soweit solche Angebote nicht bestehen, sollen sie von den Kompetenzagenturen angeregt werden. Dies können sowohl Angebote sein, die Jugendlichen überhaupt erst den Zugang zum Leistungsangebot der Kompetenzagenturen eröffnen, als auch solche, die maßgeschneiderte Anschlüsse für den weiteren Qualifikationserwerb bzw. die Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit darstellen. Nachhaltigkeit Die Kompentenzagenturen sollen als stabile, kontinuierlich arbeitende Koordinationsinstanz eingerichtet werden. Die Finanzierung muss darum von vornherein durch Mittel aus örtlichen Quellen ergänzt werden, wie aus kommunalen Etats – insbesondere der örtlichen Jugendhilfe sowie Mitteln des überörtlichen Jugendhilfeträgers -. Unverzichtbare Grundlage nachhaltiger Strukturen sind weiterhin Kooperationszusagen der Arbeitsagenturen und der Einrichtungen des Bildungssystems. Bei allen Aktivitäten der Kompetenzagenturen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter im Sinne des Gender-Mainstreamings zu beachten. Gleichermaßen ist das Dienstleistungsangebot auf die Bedürfnisse Jugendlicher mit Migrationshintergrund auszurichten (Cultural Mainstreaming). Verknüpfung mit dem Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ Kompetenzagenturen können in Jugendamtsbezirken gefördert werden, die am Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ beteiligt sind. Mit den aus dem Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ geförderten Vorhaben sind Kooperationen zu vereinbaren. … 4. Zuwendungsvoraussetzungen Für eine Förderung im Rahmen des Programms ist erforderlich, dass • die Kofinanzierung der Kompetenzagentur gesichert ist, • die Arbeit der Kompetenzagentur durch die Arbeitsverwaltung unterstützt wird. Die Bereitschaft zur Kooperation ist durch eine Kooperationszusage nachzuweisen. • die Arbeit der Kompetenzagentur durch den Träger der Grundsicherung nach SGB II unterstützt wird. Die Bereitschaft zur Kooperation ist durch eine Kooperationszusage nachzuweisen. • als weitere wichtige Partner der Kompetenzagenturen die Schulen in ihrem Einzugsgebiet sowie ggf. die zuständigen Schulbehörden einbezogen werden. Auch diese sollten bereit sein, die Kompetenzagentur aktiv zu unterstützen und ihre Kooperationsbereitschaft schriftlich zu erklären. 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlagen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach den Förderbestimmungen für aus ESF-Mitteln finanzierten bzw. unterstützten Programmen ist eine anteilige Finanzierung durch nationale Mittel für das Zielgebiet 1 in Höhe von 36,5% und für das Zielgebiet 3 in Höhe von 55% erforderlich. Im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeit soll die Kofinanzierung in erster Linie aus kommunalen Mitteln (insbes. aus Mitteln des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ggf. einer damit verbundenen Landesfinanzierung) erfolgen. Darüberhinaus können andere kommunal und regional agierende Institutionen Anteile der Kofinanzierung sicher stellen. Schließlich können die Kooperationsschulen die Arbeit der Kompetenzagenturen unterstützen, indem sie Ressourcen in die Zusammenarbeit einbringen (Bereitstellung von Lehrerstundendeputaten für die Kooperation, Sachmittel). Für den Bereich Ost-Berlin stehen bis 31.12.2007 keine ESF-Mittel zur Verfügung. Die Förderung der Vorhaben wird für den Zeitraum vom 01.11.2006 bis 31.12.2007 gewährt. Im Falle der Bereitstellung weiterer Mittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren ist eine Weiterförderung in Aussicht gestellt. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen … Verpflichtung zur Berichterstattung im Rahmen eines Datenmonitoring • Geförderte Vorhaben verpflichten sich, die Fallakten in einer programmeinheitlichen Verwaltungssoftware zu führen und diese für eine übergeordnete Auswertung zur Verfügung zu stellen. Die Vorhaben verpflichten sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. … 7. Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMFSFJ folgenden Projektträger beauftragt: Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) e. V. für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn E-Mail: kompetenzagenturen@dlr.de Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. … 7.2 Antragsverfahren Die Anträge auf Förderung sind in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum 26.09.2006 einzureichen. Beizulegen ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM oder 3.5“ Floppy-Disk) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller Antragsunterlagen – möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, ansonsten bevorzugt im PDF-Format. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des PT-DLR maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist – verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die genannte Frist zur Vorlage von förmlichen Förderanträgen gilt nicht für KMU … Die Anträge müssen – ergänzend zu den in den Zielsetzungen, der Funktion und den Aufgabenstellungen der Kompetenzagenturen genannten Vorgaben folgende zur Beurteilung und Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben enthalten: • Ausgefüllte Anträge für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA), • Vorhabenbeschreibung: Sie umfasst max. 15 DIN-A4 Seiten (Ausschlusskriterium) in deutscher Sprache, Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,5 und enthält neben den Standardinhalten (siehe Richtlinie zu AZA) zudem: – Beschreibung des regionalen Netzwerkes (regionales Unterstützungs- und Bildungsnetzwerk), an das die Kompetenzagentur anknüpfen wird, sowie die geplante Zielsetzung, Art und Umfang der Zusammenarbeit, – Aussagen zur regionalen Bedarfslage sowie zur regionalen Verankerung des Antragstellers, zum örtlichen Fördersystem und zu weiteren geförderten Projekten, – Beschreibung des daraus abgeleiteten Leistungsprofils der Kompetenzagentur, – Verbindliche Erklärungen zur Kooperation und zur Kofinanzierung des Vorhabens. Die Mittel der Kofinanzierung müssen mit den ESF-Mitteln insgesamt eine 100%-ige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben. Die Kofinanzierung kann sich auf verschiedene Kooperationspartner aufteilen, oder aber von einem Kooperationspartner bzw. dem Antragsteller allein getragen werden. Aus den Erklärungen muss die Unterstützung der Kompetenzagentur und die Höhe der Mittel hervorgehen, die zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Die Kooperationszusage der Kooperationspartner ebenso wie Kofinanzierungszusagen müssen verbindlich für den Gesamtförderzeitraum (01.11.2006 bis zum 31.12.2007), erklärt werden. Für die mögliche Laufzeit des Vorhabens ab dem 01.01.2008 ist eine Absichtserklärung zur weiteren Kooperation bzw. Kofinanzierung beizufügen. Als Kooperationspartner kommen in Frage: a. örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, b. Agentur für Arbeit, c. Träger der Grundsicherung nach SGB II. Die Institutionen haben für ihren verantworteten Aufgabenbereich und Personenkreis nachhaltige Absprachen mit der Kompetenzagentur zu treffen. Als zusätzlicher Kooperationspartner sind die Schulbehörden und Kooperationsschulen für eine nachhaltig abgesicherte Kooperation (zunächst bis 2007) zu gewinnen. • Beschreibung der Nachhaltigkeitsperspektive der Kompetenzagentur nach Ablauf der Förderung. • Übersicht über weitere laufende und weniger als zwei Jahre zurückliegende öffentliche Förderungen des Antragstellers. 7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Über die Förderung entscheidet das BMFSFJ ggf. unter Einschaltung der Länder. Anträge, … werden nach folgenden Kriterien bewertet: • Verzahnung des beantragten Vorhabens mit den regionalen Unterstützungsstrukturen und dem regionalen Bildungsnetzwerk (mit verbindlicher und geregelter Zusammenarbeit), • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen im vorgesehenen Aufgabenspektrum, • Vorerfahrungen des Antragstellers und seine Akzeptanz bei den Jobcentern, den Arbeitsagenturen und SGB II – Trägern, beim Jugendamt, Schulamt und Sozialamt, • Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen, • Verfolgung eines „aufsuchenden Konzeptansatzes“, • zielgerichtete Gestaltung des Case-Management (Case-Work, Lotsenfunktion, Kompetenzfeststellung, Aktivierung der Selbsthilfepotentiale), • migrations- und geschlechtersensible Ausrichtung des Dienstleistungsangebotes, • tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit). … “ Anmerkung der Redaktion: Sie sind interessiert und erwägen eine Antragsstellung? Wir würden uns sehr über eine Benachrichtung Ihrerseits freuen. Wir planen in einer späteren Ausgabe der Jugendsozialarbeit News über die Entwicklung des Programms ‚Kompetenzagenturen‘, unter Einbeziehung der regionalen Verteilung der Agenturen, zu berichten.

http://www.kompetenzagenturen.de/
http://www.pt-dlr.de
http://foerderportal.bund.de/

Quelle: Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 157 vom 22. August 2006 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

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