DURCHFÜHRUNGSANWEISUNG ZUR BERUFSAUSBILDUNGSHILFE VERÖFFENTLICHT “ Seit einigen Wochen veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ihre internen Weisungen und Durchführungsanweisungen auf ihrer Homepage. Auch die Durchführungsanweisungen zur Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 59-76 SGB III) wurden eingestellt. Dieses 117 Seiten starke Dokument beinhaltet alle Grundlagen, die die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen bei der Bewilligung und Berechnung von BAB-Ansprüchen bspw. eines Jugendwohnheimbewohners zu Rate ziehen. Das Dokument als Anhang beigefügt. Jugendwohnheime haben auf der Grundlage eines amtlich ausgehandelten Entgeltsatzes nun die Möglichkeit, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern noch professionellere Hilfe und Unterstützung bei der Bearbeitung des BAB-Antrages anzubieten. Online-Rechner BAB Unter http://babrechner.arbeitsagentur.de steht nun auch seit wenigen Tagen ein Online-Rechner für die Ermittlung der Höhe des BAB-Zuschusses zur Verfügung. Jugendwohnheimleiter können nun mit wenigen Klicks für den Jugendwohnheimbewohner die voraussichtliche Zuschusshöhe ermitteln. Damit kann bereits vor Einzug in einem Jugendwohnheim dargestellt werden, mit welchen Zuschüssen Auszubildende zu rechnen haben. “
http://www.kolpinghaeuser.de
http://babrechner.arbeitsagentur.de
http://www.arbeitsagentur.de/nn_247918/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Bundesagentur-fuer-arbeit-intern/Interne-weisungen/Weisungen-der-ba/Leistung-Verfahren/Leistung-Verfahren-Nav.html__nnn=true
Quelle: Verband der Kolpinghäuser
Dokumente: 51_berufsausbildungsbeihilfe_23_76_sgb_iii_komplette_da_ba.pdf