Ausgaben der BA für Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung (SGB III) und Finanzierungssaldo der BA 2004 bis 2006

AUSGABEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT FÜR ARBEITSLOSENGELD UND AKTIVE ARBEITSFÖRDERUNG Informationen des Bremer Institutes für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zufolge, hat es die Bundesagentur für Arbeit innerhalb von drei Jahren von einem Minus in Höhe von 7,3 Mrd. Euro auf ein Plus in Höhe von 10 Mrd. Euro geschafft. Die Ausgaben für Arbeitslosengeld haben den niedrigsten Stand seit 1993 erreicht. Es wurden 4 Mrd. Euro weniger ausgegeben als 2005. Die Ausgaben der aktiven Arbeitsförderung wurden drastisch gesenkt: 2,5 Mrd. Euro weniger als 2005 – 7.6 Mrd. weniger als 2004. Auszüge aus den Ergebnissen der Bermer Arbeitsmarktforschung und deren Schlußfolgernungen zur Diskussion gestellt. Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch die Meldung ‚Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2007 fest‘. “ Im September 2006 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 408 Millionen Euro (20,0%) weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als im September 2005. Die Arbeitslosengeld-Ausgaben werden 2006 den niedrigsten Stand seit 1993 erreichen: 23,0 Milliarden Euro – 6,1 Milliarden Euro weniger als im letzten Jahr vor Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) im Jahr 2005 und 4 Milliarden Euro weniger als 2005. Noch nie zuvor sind die Ausgaben für Arbeitslosengeld innerhalb eines Jahres um 4 Milliarden Euro gesunken. Für die sogenannten aktive Arbeitsförderung (Kapitel 2 und 3 des BA Haushaltes) wird die BA in diesem Jahr nur noch etwa 11,1 Milliarden Euro ausgeben – 1,7 Milliarden Euro weniger als im BA-Haushalt 2006 veranschlagt (geplant), 2,5 Milliarden Euro weniger als 2005 und 7,6 Milliarden Euro weniger als 2004. Im letzten Jahr vor Inkrafttreten des SGB II (2004) wurden von der BA für Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung insgesamt 47,8 Milliarden Euro ausgegeben. Im ersten Hartz IV-Jahr sanken diese Ausgaben um 7,2 Milliarden auf 40,6 Milliarden Euro. Im zweiten Hartz IV-Jahr wird die BA noch insgesamt 34,1 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung ausgeben – insgesamt 13,7 Milliarden Euro weniger als 2004. Der Finanzierungssaldo der BA (Einnahmen minus Ausgaben) wird 2006 etwa plus 10 Milliarden Euro erreichen. (vgl. dazu die Abbildungen auf Seite 3 und 4) Im Vergleich zu den Finanzierungssalden der Vorjahre bedeutet dies ein Plus von 10,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr und 14,2 Milliarden Euro gegenüber 2004. Und im Vergleich zum BA-Defizit in den 12 Monaten von Juli 2002 bis Juni 20032 – insgesamt 7.3 Milliarden Euro – bedeutet dies ein Plus von über 17 Milliarden Euro. Die dargestellte Entwicklung der BA-Ausgaben für Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung und die Entwicklung des BA-Finanzierungssaldos ist untrennbar mit „Hartz I bis IV“ und der „betriebswirtschaftlichen Steuerung“ („McKinsey“) der BA verbunden: Im Rahmen der „Hartz-Gesetzgebung“ wurde u.a. – die Arbeitslosenhilfe abgeschafft – der Zugang zum beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld bei Eintritt von Arbeitslosigkeit erschwert durch die Verkürzung der Rahmenfrist in der die Anwartschaftszeit erfüllt werden kann (§ 124 SGB III) – die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzt (§ 127 SGB III) – die Tatbestände erweitert, die die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld mindern (§ 128 SGB III) – die Versicherungspflicht (SGB III) bei geförderter Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgeschafft – eine besondere „Zumutbarkeit“ für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des SGB II geschaffen (§ 10 SGB II), die die Lohnentwicklung nach unten und die Ausweitung versicherungsfreier Beschäftigung im Sinne des SGB III beschleunigt – BA-Strukturen geschaffen, die die Durchsetzung der „betriebswirtschaftlichen Steuerung“ („McKinsey“ „Wie teuer ist der Arbeitslose?“ „Produkteinsatzlogik“) in der Arbeitsförderung erleichtern. Zudem wurde die Förderung von öffentlicher Beschäftigung im Rahmen des SGB II faktisch weitgehend von versicherungspflichtiger Beschäftigung (bis 2004: ABM und SAM im Rahmen des SGB III und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante im Rahmen der „Hilfen zur Arbeit“ gemäß Bundessozialhilfegesetz) auf versicherungsfreie Arbeitsgelegenheiten umgestellt. Wer sich vor diesem Hintergrund vor die Kameras stellt und behauptet, „Hartz“ habe die bestehende Armut nur sichtbar gemacht, sagt die Unwahrheit oder ist zynisch. („Mehr Arme sieht man besser als wenige.“?) „Hartz“ hat die Arbeitslosigkeit „billiger“ gemacht und damit viele Arbeitslose und deren Familien ärmer. Und: Die BA wurde bei 4,5 Millionen registrierten Arbeitslosen zu einem „Profit-Center“. Risiken und Nebenwirkungen dieser Entwicklung werden in Kauf genommen. Sie treten jetzt zunehmend zu Tage. … “ Das Bermer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. ist über folgende e-Mail Adresse zu erreichen: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Quelle: http://www.bqg-personalentwicklung.de/newsletter/download115/sgb3-alg-arbeitsfoerderung-2004-2006.pdf

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