Einführung in die Subversive Verunsicherungspädagogik für die Präventionsarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen

FACHVERANSTALTUNG Einführung in die Subversive Verunsicherungspädagogik für die Präventionsarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen Termin / Ort: 4.12.2006 in Berlin Veranstalter: Stifung SPI, Polis*, Bezirkliche Koordinierungsstelle gegen demokratiegefährdete Phänomene und Rechtsextremismus Marzahn-Hellersdorf in Kooperation mit: Katholische Jugendsozialarbeit, Lichtblicke Netzwerk für Demokratie und Toleranz udn Berlin gegen Gewalt Zur vertiefenden Auseinandersetzung mit der rechten Ideologie werden am 5.12.06 und am 9.1.07 Flimvorführugnen angeboten, die nach Besuch der Einführungsveranstaltung gebucht werden können. “ Um Jugendliche aus der rechten Szene dazu zu bringen, sich von rechtsextrem orientierten Freunden zu distanzieren, müssen die aus der Naziideologie resultierenden Versprechungen in Frage gestellt werden. Ziel der Subversiven Verunsicherungspädagogik sind die Zerbröselung der politischen Rechtfertigungsideologien, die Wiederherstellung der Auseinandersetzungsfähigkeit und die Ingangsetzung der stillgestellten pubertären Entwicklungsprozesse. Zum methodischen Vorgehen der Konfrontationspädagogik gehört ein verändertes Rollenverständnis: Die von den Jugendlichen favorisierten Ideologeme ernst nehmen und sich mit ihnen auseinander setzen. Die Macht der Frage wird als wichtigstes Instrument genutzt. Mit permanent insistierenden Fragen werden Jugendliche dazu gebracht, ihre widersprüchlichen Ideologien offen zu legen, um sie mit diesen Widersprüchen zu konfrontieren. “ Anmeldemodalitäten: * Anmeldeschluss 30.11.2006 * Anmeldung per e-Mail erbeten an polis@stiftung-spi.de * Tagungsort: Rotes Rathaus Berlin, Rathausstr. 15, 10173 Berlin Raum 350 * Information sind erhältlich bei Ricardo Taschke oder Jennifer Hilbig Tel.: 030 – 99 27 50 96

http://www.stiftung-spi.de/polis

Quelle: BAG KJS

Dokumente: Subversive_Paedagogik_Flyer061103.pdf

Ähnliche Artikel

Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung

Ohne sie ist alles nichts

Unter dem Motto „Ohne sie ist alles nichts“ fand der 14. Dialogtag der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern Mitte Oktober in Regensburg statt. Im Mittelpunkt der

Skip to content