Förderschwerpunkt ‚Migration – Interkulturalität -Antirassismus‘ der Rosa-Luxemburg-Stiftung: Anträge auf Projektförderung noch bis zum 31. Januar 2007 möglich

AUSSCHREIBUNG DES FÖRDERSCHWERPUNKTES ‚MIGRATION – INTERKULTURALITÄT – ANTIRASSISMUS‘ “ Im Rahmen des Förderschwerpunktes ‚Migration – Interkulturalität – Antirassismus‘ können bis zum 31. Januar 2007 Projektanträge gestellt werden. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützt Projekte politischer Bildung in diesem Themenfeld mit einem Betrag von insgesamt 20.000 EUR. Die Förderung eines Einzelvorhabens ist begrenzt auf 2.000 EUR. Welche Vorhaben können gefördert werden? Förderfähig sind Projekte politischer Bildung wie Diskussionsveranstaltungen, Seminare und Workshops, die Erarbeitung von Studien und die Erstellung von Publikationen. Es kommen Vorhaben in Betracht, die im Zeitraum April bis Dezember 2007 realisiert werden und die * Kenntnisse vermitteln über die soziale Situation von Einwanderern, Flüchtlingen und Illegalisierten, über den Stand und die Probleme des interkulturellen Zusammenlebens * zur Selbstorganisation von Migranten und zur Vernetzung von migrantischen Organisationen und Initiativen beitragen * die Debatte um ein umfassendes Emanzipationsverständnis zwischen universalistischen und kulturalistischen Ansätzen befördern * sich auseinandersetzen mit dem gegenwärtigen Zuwanderungs-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerrecht und konservativen Konzepten von Abschottung, Sicherheit und Integration * den Widerstand gegen Nationalismus und Ethnisierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärken * Alternativen einer emanzipatorischen Migrationspolitik entwickeln und zur Diskussion stellen. Wie erfolgt die Antragsstellung? Anträge können durch Träger der politischen Bildung, gemeinnützige Vereine und Privatpersonen gestellt werden. Es ist das Formular ‚Projektantrag‘ zu verwenden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2007. Über die Auswahlentscheidungen werden die Antragssteller bis Ende Februar 2007 informiert. Zu den geförderten Vorhaben werden zwischen der Rosa-Luxemburg-Stiftung und den Trägern Kooperationsvereinbarungen bzw. Werkverträge abgeschlossen, die u.a. die inhaltliche und finanzielle Abrechnung der Förderung vorsehen. * Anträge und Anfragen sind zu richten an: Rosa-Luxemburg-Stiftung Projektförderung / Dr. Lutz Kirschner Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Fon: 030.44310 146 “

http://www.rosalux.de

Quelle: http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=projekte

Dokumente: Projektantrag_RosaLux.pdf

Ähnliche Artikel

Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung

Ohne sie ist alles nichts

Unter dem Motto „Ohne sie ist alles nichts“ fand der 14. Dialogtag der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern Mitte Oktober in Regensburg statt. Im Mittelpunkt der

Skip to content