Zukunftsperspektiven für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

JUGENDMINISTER ERWÄGEN REGELMÄSSIGEN EUROPÄISCHEN JUGENDBERICHT “ Die Planung der europäischen Jugendpolitik geht energisch weiter: Auf der Grundlage des gemeinsamen Diskussionspapiers des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes, das bereits in die Tagung des Rates (Bildung, Jugend und Kultur) am 16. Februar 2007 eingebracht wurde, und des Papiers des Beratergremiums der Europäischen Kommission für europäische Politik diskutierten die europäischen Jugendminister auf ihrem Treffen am 24. und 25. Mai 2007 über ‚Zukunftsperspektiven für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa‘. Die Schlussfolgerungen wiederholen die bekannten Absichten wie die Schaffung eines strukturierten Dialogs und die Umsetzung des Pakts für die Jugend. Dabei drängen die Jugendminister aber deutlich auf politischen Fortschritt. Heiß diskutiert wurde zum Beispiel die Idee, einen regelmäßigen Europäischen Jugendbericht über junge Menschen in Europa zu erstellen. Er könnte dazu beitragen, die Anliegen und die Lebensqualität von jungen Menschen zu analysieren und jugendpolitische Konzepte in Europa zu entwickeln. Die Berichte, zu denen im Rahmen des strukturierten Dialogs junge Menschen aktiv beitragen sollen, könnten sichtbare Anreize für eine Diskussion über ihre thematischen Schwerpunkte sein. Leidig ist jedoch die Klage der Mitgliedstaaten über die bereits bestehenden Berichtspflichten. Deswegen könnten für die Berichte diejenigen Informationen genutzt werden, die im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zusammengetragen wurden, möglicherweise ergänzt durch die einschlägigen Daten und strukturierten Beispiele für bewährte Verfahren aus den Mitgliedstaaten, von Jugendverbänden und aus der Forschung. “ Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union und der Jugendminister zu den Zukunftsperspektiven für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.jugendpolitikineuropa.de/europzusammen/news-396.html

Quelle: Rat der Europäischen Union www.jugendpolitikineuropa.de

Dokumente: Schlussfolgerungen_Jugendpolitik.pdf

Ähnliche Artikel

Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung

Ohne sie ist alles nichts

Unter dem Motto „Ohne sie ist alles nichts“ fand der 14. Dialogtag der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern Mitte Oktober in Regensburg statt. Im Mittelpunkt der

Skip to content