JUGENDMINISTER POCHEN AUF MAßNAHMEN FÜR CHANCENGLEICHHEIT UND BETEILIGUNG Vor allem der Europäische Pakt für die Jugend soll konsequent umgesetzt werden. Auch der Handlungsplan des Kölner Jugendevents sowie das EU-Programm JUGEND IN AKTION werden einbezogen. In einer Resolution ‚Gleiche Chancen und uneingeschränkte gesellschaftliche Beteiligung für alle jungen Menschen‘ beschloss der am 24. und 25.Mai 2007 tagende Rat der europäischen Jugendminister und Jugendministerinnen konkrete Maßnahmen. In sehr deutlicher Sprache und detailliert werden politische Strategien und Maßnahmen gefordert. Unter ‚gleichen Chancen der gesellschaftliche Beteiligung‘ versteht der Rat ‚das Recht auf Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, Wohnraum, angemessenen Arbeitsbedingungen und zu allen einschlägigen Bereichen des sozialen Sicherungs- und/ oder Beschäftigungssystems (…) und das Recht auf Mitwirkung an den die Jugend betreffenden sozialen und politischen Diskussionen und Entscheidungsprozessen und nicht zuletzt das Recht auf eine gesunde Lebensweise und ein selbstbestimmtes Leben mit Freizeit, in der sie ihren eigenen Interessen nachgehen können.‘ Bei der Umsetzung bezieht sich der Rat unter anderem auf seine vier im Februar 2007 aufgestellten Kernprioritäten zur Umsetzung des Pakts sowie auf den anlässlich des vom deutschen Vorsitz veranstalteten Jugendevents im April 2007 in Köln erstellten Handlungsplans. Unter anderem sprachen die Ministerinnen und Minister sowie Kommissar Figel mit Repräsentanten des Römischen und Kölner Jugendevents sowie des Europäischen Jugendforums, jungen Leuten aus Deutschland, Frankreich, Slowenien und Finnland. Außerdem ersucht der Rat die Kommission, Informationen über jugendpolitische Analysen zum Stand der Umsetzung des Europäischen Pakts vorzulegen, die im Rahmen der Bewertung der nationalen Reformprogramme regelmäßig durchgeführt werden. Auszüge aus dem Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten: “ 2802. Rat ‚BILDUNG, JUGEND und KULTUR‘ * IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE: (1) Mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) soll der hohe Stellenwert einer auf sozialem Zusammenhalt beruhenden, gerechten Gesellschaft hervorgehoben und eine breite Diskussion über die Frage angestoßen werden, wie die Teilhabe benachteiligter und diskriminierter Gruppen verbessert werden kann. (2) In seiner Entschließung vom 18. Mai 20042 hat der Rat bekräftigt, dass die sozialen Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendlichen aufwachsen, direkte Auswirkungen auf den Erfolg politischer Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der sozialen und beruflichen Eingliederung haben, und dass Bedingungen, für die die Jugendlichen selbst im Allgemeinen nicht verantwortlich sind, oft ihre Partizipation an der Gesellschaft verhindern, ihre Möglichkeiten zur Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte einschränken und im flagranten Widerspruch zum Grundsatz der Chancengleichheit stehen. (3) Der Rat hat am 18. Mai 2004 unterstrichen, dass Jugendliche bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit zusammenhängender Intoleranz und aller Formen der Diskriminierung sowie bei der Förderung von kultureller Vielfalt, gegenseitigem Respekt und Solidarität eine bedeutende Rolle spielen. … (6) Die soziale Eingliederung ist ein wichtiger Kernbereich des Programms ‚Jugend in Aktion‘ daher wurde eine Strategie ausgearbeitet, um insbesondere Jugendliche mit einem weniger privilegierten schulischen, sozio-ökonomischen, kulturellen und geographischen Hintergrund sowie Jugendlichen mit einer Behinderung den Zugang zu Programmaktivitäten zu ermöglichen. (7) In seinem Beitrag für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 hat der Rat vier Kernprioritäten für die weitere Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend herausgestellt, und zwar: Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang zwischen Schule, Ausbildung und Arbeit Notwendigkeit individueller Wege zur Integration Notwendigkeit lokaler und regionaler Strategien zur Umsetzung des Pakts und stärkere Einbeziehung einer Jugenddimension bei der allgemeinen Umsetzung der Lissabonner Strategie. … * STELLT DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN FEST: 1. Unter gleichen Chancen der gesellschaftliche Beteiligung ist das Recht aller jungen Menschen auf Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, Wohnraum, angemessenen Arbeitsbedingungen und zu allen einschlägigen Bereichen des sozialen Sicherungs- und/oder Beschäftigungssystems gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Praktiken im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht zu verstehen und das Recht auf Mitwirkung an den sie betreffenden sozialen und politischen Diskussionen und Entscheidungsprozessen und nicht zuletzt das Recht auf eine gesunde Lebensweise und ein selbstbestimmtes Leben mit Freizeit, in der sie ihren eigenen Interessen nachgehen können. 2. Mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle soll das Bewusstsein der Menschen in der Europäischen Union dafür geschärft werden, dass sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben zudem soll eine Debatte über die Vorzüge der Vielfalt für die Gesellschaft wie für den Einzelnen angestoßen werden. Damit junge Menschen ihre Rechte wahrnehmen können, brauchen sie maßgeschneiderte Informationen und Unterstützung für ihr Engagement gegen alle Formen der Diskriminierung. Diese Informationen und Unterstützung müssen nicht nur von ihren Familien kommen, sondern von der gesamten Gesellschaft, insbesondere von Bildungseinrichtungen, Personen, die im Jugendbereich tätig sind, NRO, den Medien und von staatlichen Stellen auf allen Ebenen sowie nationalen Antidiskriminierungsstellen. 3. Die nationale und europäische Politik für eine bessere soziale und berufliche Eingliederung junger Menschen muss den besonders zahlreichen Problemen in benachteiligten städtischen und ländlichen Gebieten Rechnung tragen und berücksichtigen, dass Jugendpolitik auf zielgerichtete und sektorenübergreifende Maßnahmen drängen muss, um Chancengleichheit für Jugendliche zu gewährleisten, die in solchen Gegenden aufwachsen. 4. Damit sich Jugendlichen mit weniger Chancen tatsächlich die gleichen Perspektiven eröffnen, müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die Entfaltung ihrer individuellen Möglichkeiten zu fördern und Stereotypen und Vorurteile in der Gesellschaft zu überwinden. 5. Bei der Durchführung von politischen Maßnahmen muss auf Generationengerechtigkeit geachtet werden deshalb müssen die strukturellen Hindernisse für die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen beseitigt werden. Auch dies trägt dazu bei, die Diskriminierungen, denen junge Menschen nicht nur auf Grund ihres Alters, sondern oft auch aus vielfältigen anderen Gründen ausgesetzt sind, zu bekämpfen. * DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, 1. die verschiedenen Formen des strukturierten Dialogs mit jungen Menschen zu fördern und die Ergebnisse dieses Dialogs auf allen Ebenen gebührend zu berücksichtigen 2. die Kohärenz der Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend zu verbessern, damit sichergestellt wird, dass die Eingliederung junger Menschen nachhaltig ist und diese Maßnahmen zudem die Zielgruppen, insbesondere benachteiligte junge Menschen, auch tatsächlich erreichen, indem sie ihre Bedürfnisse, ihren Hintergrund und ihre Motivation berücksichtigen 3. zu versuchen, auch in Konsultationen mit den Sozialpartnern, einen ausgewogenen Ansatz für junge Menschen im Sinne der Flexicurity zu entwickeln, den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern, Arbeitslosigkeit und prekäre Arbeitsbedingungen zu vermeiden und dazu beizutragen, dass Familie, Privatleben und Beruf besser miteinander in Einklang gebracht werden können 4. mittels der offenen Methode der Koordinierung die Betonung auf die jugendpolitischen Ziele im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung zu legen und gegebenenfalls entsprechende Beiträge an den Ausschuss für Sozialschutz und den Beschäftigungsausschuss zu richten, um den Belangen der Jugend mehr Gewicht zu verleihen, die gesellschaftliche Eingliederung junger Menschen zu fördern und ihr Armutsrisiko zu verringern 5. die Bedeutung der vier Prioritäten der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich – nämlich Beteiligung, Information, Freiwilligentätigkeit sowie ein größeres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen – im Hinblick auf eine erfolgreiche Eingliederungspolitik stärker herauszustellen und die Auswirkungen der offenen Koordinierungsmethode bei der Ausarbeitung der politischen Maßnahmen für gleiche Chancen und bessere soziale und berufliche Eingliederung zu verstärken … 7. das Programm ‚Jugend in Aktion‘ voll zu nutzen und zahlreiche und umfangreiche Möglichkeiten des nicht formalen und informellen Lernens anzubieten, so dass so viele junge Menschen wie möglich die Chance erhalten, die Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die für aktive Bürgerschaft, ein selbstbestimmtes Leben und eine gesunde Lebensweise erforderlich sind 8. im Einklang mit der Entschließung des Rates vom 19. Mai 20065 die Möglichkeiten für nicht formales und informelles Lernen sowie für Freiwilligentätigkeit zu erweitern und die Anerkennung der so gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen zu verbessern insbesondere sollten mehr Möglichkeiten des interkulturellen Lernens geschaffen und dadurch Werte wie gegenseitiger Respekt, Vielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Solidarität gefördert werden. Im Hinblick auf dieses Ziel sollten junge Menschen eingeladen werden, sich an der Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs 2008 zu beteiligen 9. zusammen mit Jugendverbänden, den jungen Menschen selbst und anderen jugendpolitischen Akteuren nach Wegen zu suchen, wie eine […] aktivere Beteiligung aller jungen Menschen an den sie betreffenden Diskussionen und Entscheidungsprozessen erzielt werden kann und wie dabei neue Formen der Beteiligung junger Menschen aus benachteiligten städtischen und ländlichen Gebieten gefördert werden können 10. den Anliegen junger Menschen in der Antidiskriminierungspolitik mehr Gewicht zu verleihen und jungen Menschen und ihren Organisationen bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Benachteiligungen, sozialer Ausgrenzung und Intoleranz zu helfen … 13. bei der Bewertung des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle (2007) und den anschließenden Folgemaßnahmen sicherzustellen, dass den jungen Menschen und dem Schwerpunkt Jugendpolitik auf allen Ebenen – der europäischen, der nationalen, der regionalen und der lokalen – Rechnung getragen wird * DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN ERSUCHEN DIE KOMMISSION, 1. im Rahmen ihres Engagements für gleiche Chancen und eine bessere berufliche und soziale Eingliederung die enge Zusammenarbeit ihrer zuständigen Dienststellen weiter auszubauen, um der Jugenddimension in der Politik der sozialen Eingliederung und im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ein stärkeres Gewicht zu verleihen 2. dem Rat Informationen über jugendpolitische Analysen zum Stand der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend, die im Rahmen der Bewertung der nationalen Reformprogramme regelmäßig durchgeführt werden, vorzulegen * DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN 1. als Teil der weiteren Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend die Entwicklung lokaler und/oder regionaler Strategien zu fördern. … 2. bei ihren nationalen Reformprogrammen und wichtigsten politischen Maßnahmen, die sich auf die Lebensqualität junger Menschen auswirken, den Belangen junger Menschen Vorrang einzuräumen, indem sie die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Jugendpolitik und anderen wichtigen Politikbereichen … verstärken 3. ihre Bemühungen zur Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher durch geeignete Anreize und Aktionen fortzusetzen, indem sie insbesondere spezifische Maßnahmen ergreifen, damit junge Menschen mit geringeren Chancen wirklich uneingeschränkt an der Bildung beteiligt werden und indem sie die Qualität und Attraktivität der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern 4. die Ressourcen des Europäischen Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Pakt für die Jugend zur Ausarbeitung und Bereitstellung von Maßnahmen einzusetzen, … 5. im Einklang mit dem Grundsatz des strukturierten Dialogs die Mitwirkung junger Menschen an Planungen für soziale Begegnungsstätten in benachteiligten städtischen und ländlichen Gebieten zu entwickeln oder auszubauen und die Ergebnisse und Erfahrungen unter Nutzung der offenen Koordinierungsmethode zu verbreiten. “ Das Dokument im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang.
http://www.jugendpolitikineuropa.de
http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/educ/94321.pdf
http://www.eu2006.at/de/News/Background_Information/2001bartensteinbeso2.html
Quelle: www.jugendpolitikineuropa.de, GPC Newsletter, Rat der Europäischen Union
Dokumente: Gleiche_Chancen_fuer_alle_jungen_Menschen_Entwurf_einer_Entschliessung_des_Rates_der_EU.pdf