Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU in Kraft

ARBEITSHILFE ZUM GESETZ “ Am 28.08.2007 tratt das ‚Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU‘ in Kraft. Am 27.08.2007 wurde das ‚Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU‘ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2007, Nr. 42 S. 1970 ff). Nach nur 2 ½ Jahren Geltungsdauer wird damit das Zuwanderungsgesetz einer umfangreichen Novellierung unterzogen. Das Gesetz soll ausweislich seines Titels der Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union dienen. Betroffen sind u. a. das Aufenthaltsgesetz, das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Asylverfahrensgesetz. Der Gesetzentwurf beinhaltet aber auch weitgehende Änderungen des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die nicht durch die Richtlinien veranlasst sind. “ Der Deutsche Caraitasverband eine Arbeitshilfe zum neuen Gesetz heraus gegeben. Die Arbeitshilfe ist im Anhang für Sie bereit gestellt. Ebenso eine Leseversion des Gesetzes. Die Leseversion ist auch über aufgeführten Link erhältlich.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf

Quelle: Deutscher Caritasverband

Dokumente: Zuwanderungsgesetz_bgbl107s1970.pdf

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