KLEINE ANFRAGE DER LINKSFRAKTION Die Folgen der Hartz-Arbeitsmarktreformen für arbeitslose Frauen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/6298). Sie bezieht sich dabei auf einen Bericht im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums von 2006. Die Linke will wissen, ob die Arbeitsagenturen in besonderem Maße Frauen und Mütter als so genannte Betreuungskunden einstufen, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Auszüge aus der Anfrage: “ … Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe („Hartz IV“) wurde u. a. auch mit einer Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen, insbesondere (allein erziehenden) Müttern, gerechtfertigt. Der § 10 Abs. 1 Punkt 3 SGB II sieht vor, dass „erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten werden wird“. § 16 Abs. 2 nimmt in den Leistungskatalog der „weiteren Leistungen“ die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen ausdrücklich auf. Trotzdem sind Alleinerziehende nach Angaben des Leiters der Bundesagentur für Arbeit in Größenordnungen von 50 000 bis 60 000 Menschen nur deshalb arbeitslos, weil keine Kinderbetreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Wir fragen die Bundesregierung: Hinsichtlich des SGB III: 1. Nach welchen konkreten Kriterien werden Erwerbslose als Betreuungskunden eingestuft? … 3. Ist es zutreffend, dass junge Mütter auf Grund ihrer spezifischen sozialen Situation und Verantwortung für ihre Kinder als Betreuungskunden eingestuft werden? 4. Führt die analoge soziale Situation eines jungen Vaters zu derselben Klassifizierung? Wenn nein, mit welcher Begründung? … 6. Wie verteilt sich die Einstufung auf „Kunden“typen nach den Geschlechtern? Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür? 7. Hält die Bundesregierung den Einsatz von 10 % des Eingliederungstitels für Nicht-Leistungsbeziehende für berechtigt und hinreichend? … 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Agenturen, die grundsätzlich keine Nicht-LeistungsbezieherInnen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fördern? Wie hoch schätzt die Bundesregierung deren Anteil? … Hinsichtlich des SGB II: 11. Wie bewertet die Bundesregierung generell die bisherige Eingliederungsbilanz nach dem SGB II in Bezug auf Frauen und Mütter (bitte nach Familienstand differenziert antworten)? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Betroffenheit von Frauen und Männern vom „Nichtleistungsbezug“ wegen der Anrechnung von Einkommen anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (PartnerInnen) vor (bitte nach Geschlecht, Alter und Familienstand differenzieren)? 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähige und erwerbswillige Menschen von dem Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Leistungen faktisch ausgeschlossen sind – und hiervon Frauen in besonderer Weise betroffen sind (wenn nein, bitte mit ausführlicher Erläuterung)? Wenn ja, wer Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Frauen in der sogenannten „stillen Reserve“, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen? 15. Mit welchem Erfolg sind die §§ 10 Abs. 1 Punkt 3 und 16 Abs. 2 SGB II – Vermittlung von Kinderbetreuung – bisher umgesetzt worden? 16. Inwie vielenFällenwurde Mütterndurch die örtlichen Träger des SGB II eine Kinderbetreuungsgelegenheit vermittelt (bitte nach Kindern älter und jünger als drei Jahre sowie nach Familienstand der Mutter aufschlüsseln)? 17. In wie vielen Fällen hat diese Maßnahme zu der Aufnahme einer Beschäftigung geführt? 18. Welche arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sind im welchem Umfang und mit welchem Erfolg für Frauen im SGB II Bezug eingesetzt werden (bitte nach Familienstand und Kind über und unter drei Jahren differenzieren)? 19. Wie hoch ist der Anteil von Teilzeitmaßnahmen unter der Gesamtzahl der Maßnahmen, die in besonderer Weise den Bedürfnissen von Erziehenden gerecht werden (nach Maßnahmenart differenzieren)? … 23. In wie vielen örtlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es eine eigene Anlaufstelle für Alleinerziehende und Mütter, in denen fachlich ausgebildetes Personal auf die spezifischen Bedarfe dieser Gruppen eingehen? “ Den Volltext der Kleinen Anfrage in der elektronischen Vorabfassung entnehmen Sie bitte dem Anhang oder zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung, angegebenem Link.
http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1606298_Kl__Anfrage_Folgen_Hartz_Reform_Frauen.pdf