Erprobung von Ausbildungsbausteinen

STAND DER UMSETZUNG DER VOM INNOVATIONSKREIS BERUFLICHE BILDUNG VORGELEGTEN LEITLINIEN Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung: „… Frage: Sind aus Sicht der Bundesregierung vor Ort ausreichend Erfahrungen mit Kooperationen und Netzwerken vorhanden, um die in der ersten Empfehlung des Innovationskreises angestrebten Ziele zur Verbesserung der Ausbildungsreife zu erreichen ? Um die Ziele der Leitlinie 1 in den Empfehlungen des Innovationskreises erreichen zu können, ist nicht nur das abgestimmte Zusammenwirken der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie der Bundesagentur für Arbeit gefordert, sondern auch ein Zusammenarbeiten mit Eltern, Jugendhilfe, weiterführenden Bildungseinrichtungen, Ländern, Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Kammern), Gewerkschaften, Sozialverbänden, Arbeitsgemeinschaften, Kommunen, Hochschulen und Bildungsträgern. Das Spektrum der Kooperationsformen vor Ort wurde bereits in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 arbeiten beispielsweise Schulen und Agenturen für Arbeit bei der Berufsorientierung zusammen. Entsprechend den jeweiligen Erfordernissen obliegt aufgrund der föderalen Struktur die konkrete Ausgestaltung den Akteuren auf Landes- (Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerien) bzw. auf regionaler/lokaler Ebene (Schule/Arbeitsagentur). Die Wirtschaft trägt durch Angebote der Unternehmen, Verbände, Kammern sowie ihrer Bildungswerke zu einer praxisorientierten Berufsorientierung bei und unterstützt durch Kooperationen die Schulen bei ihrer Arbeit. Sie bietet vielfältige Aktivitäten wie Betriebserkundungen und Tage der offenen Tür, Betriebspraktika für Schüler/innen und Lehrkräfte sowie den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren aus der betrieblichen Praxis. Damit können schulmüde Jugendliche neue Motivationen erhalten, um auch ihnen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Zugleich unterstützen Betriebe Schülerfirmen und -projekte und stellen Informationen über Inhalte und Anforderungen in den verschiedenen Berufen bereit. Ein Großteil des Engagements der Wirtschaft wird gebündelt und befördert durch die Arbeit der Arbeitskreise SCHULE/WIRTSCHAFT. Frage: Welche Umsetzungsschritte für dieses Ziel sind bisher in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart worden, bzw. wie sehen die aktuellen Planungen dazu aus? Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2007 den Handlungsrahmen „Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, Sicherung der Anschlüsse und Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher“ beschlossen. Er enthält Maßnahmen, die geeignet sind, in allen Bildungsbereichen die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu reduzieren, die Anschlussfähigkeit zu sichern und die Zahl der Abbrecher deutlich zu verringern. Der Handlungsrahmen zielt darauf ab, in den Ländern bereits ergriffene Maßnahmen zu intensivieren bzw. neue Maßnahmen zu initiieren. Besonderer Wert wird dabei auf die Zusammenarbeit mit der beruflichen Praxis, die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte zur Verbesserung von Ausbildungsfähigkeit auf der Basis systematischer Kompetenzanalyse, den Übergang von allgemeinbildenden Schulen in die Berufswelt sowie auf strategische Partnerschaften mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und Trägern der Jugendhilfe gelegt Frage: Welche Ressourcen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Verbesserung der Berufsberatung zur Verfügung? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat gemäß § 33 SGB III zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Berufsorientierung zu betreiben. Ihr wichtigstes Ziel ist die erfolgreiche Integration junger Menschen in betriebliche Ausbildung. Darüber hinaus ist es Ziel einer vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (§ 33 Abs. 3 bis 5 SGB III), dass sich Schüler frühzeitig und intensiver als bisher mit dem Berufswahlprozess auseinandersetzen. Gleichzeitig soll die Motivation der Schüler für einen erfolgreichen Schulabschluss verbessert und der Einstieg in Ausbildung erleichtert werden. Im Personalhaushalt der BA wurden 2008 durch Umschichtungen dauerhaft 200 zusätzliche Stellen für Berufsberater (+ 5 Prozent) geschaffen. Damit wird gewährleistet, dass jede Schülerin und jeder Schüler an allgemein bildenden Schulen frühzeitig vor Verlassen der Schule Berufsorientierung erhält. Darüber hinaus bieten die Agenturen für Arbeit kontinuierlich für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie andere Interessierte ein breites Spektrum an Informationsveranstaltungen in den Berufsinformationszentren an. Berufsorientierung leistet die BA auch über ihr breit gefächertes Medienangebot (online- und Printmedien), das derzeit vollständig überarbeitet wird. … Frage Können Ausbildungsbausteine aus Sicht der Bundesregierung das Problem der fehlenden Ausbildungsplätze lösen? Die Bundesregierung beabsichtigt, Ausbildungsbausteine in der beruflichen Bildung unter Berücksichtigung der Grundprinzipien des dualen Ausbildungssystems modellhaft zu erproben. Ziel ist es dabei, insbesondere jungen Menschen wie etwa Altbewerbern in „Warteschleifen“ und jungen Erwachsenen in der Nachqualifizierung eine bessere Qualifizierung und einen besseren Zugang zu regulären Ausbildungsabschlüssen in bestehenden Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Die Ausbildungsbausteine sollen dabei sukzessive bei verschiedenen Akteuren der beruflichen Bildung absolviert werden können, immer verbunden mit dem Ziel des vollständigen Durchlaufens aller Bausteine als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei den Kammern. Zugleich sollen durch die bundesweit standardisierten Ausbildungsbausteine bessere Übergänge zwischen den Teilsystemen der beruflichen Bildung und die Kooperation verschiedener Berufsbildungsträger gefördert werden. Die Ausbildungsbausteine sollen zudem bislang nicht ausbildenden Unternehmen, etwa Klein- und Kleinstunternehmen, die eine vollständige Ausbildung bislang nicht abdecken können, eine anteilige Mitwirkung bei der betrieblichen Ausbildung (z.B. in Form der Verbundausbildung) erleichtern. … Frage: Besteht aus Sicht der Bundesregierung beim Einstieg in Ausbildung mit Ausbildungsbausteinen für Jugendliche eine Garantie auf eine vollqualifizierende Ausbildung, auch wenn keine klare Zusage vorliegt, dass Ausbildungsbausteine auf die Ausbildung angerechnet werden? Die Bundesregierung verfolgt bei der geplanten Erprobung von Ausbildungsbausteinen zwei Hauptziele. Zum einen geht es um die Verbesserung von Transparenz und Akzeptanz von Qualifizierungsmaßnahmen im „Umfeld“ des dualen Ausbildungssystems, besonders auch für in Warteschleifen befindliche Altbewerber. Hier sollen die vielfältigen Förderangebote und Qualifizierungsmaßnahmen mittels standardisierter Ausbildungsbausteine stärker auf die duale Ausbildung und den Arbeitsmarktbezug ausgerichtet werden in der Erwartung, dass deren Verwertbarkeit in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt steigt. Zum anderen geht es gezielt darum, Ausbildungsplatzbewerbern, die bislang ohne Chance geblieben sind, mittels der Ausbildungsbausteine den Einstieg in reguläre duale Ausbildung zu ermöglichen.“ Die vollständige Vorabfassung steht Ihnen zum Nachlesen im Anhang zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Bundestag

Dokumente: 1608167.pdf

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