Sonstige Weitere Leistungen nach §16 Absatz 2 Satz 1 SGB II

ANTRAG DER BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM AUSSCHUSS ARBEIT UND SOZIALES “ Während der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 9.4.2008 wurde auch der Antrag ‚Lokale Entscheidungsspielräume und passgenaue Hilfen für Arbeitssuchende sichern‘ behandelt. Dieser Antrag hat die Zukunft der weiteren Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Inhalt. (vgl. Meldung vom 07.04.08 im Archiv der Jugendsozialarbeit News) Bündnis 90/Die Grünen beantragten in diesem Zusammenhang eine Anhörung, die auch stattfinden wird. Der Termin steht noch nicht fest. Eine neu formulierte Arbeitshilfe zu den weiteren Leistungen soll in Kürze veröffentlicht werden. Die Wirkung einer neuen Arbeitshilfe zum jetzigen Zeitpunkt wurde in allen Fraktionen als Problem wahrgenommen. Dennoch beharrte das BMAS auf seiner bekannten Haltung. Auf die Forderung der Grünen, bis zur Auswertung der Anhörungsergebnisse auf die anstehende Veröffentlichung einer neuen als verbindlich charakterisierten Arbeitshilfe zu den weiteren Leistungen zu verzichten, ist das BMAS nicht eingegangen. Die neue Fassung der ‚Arbeitshilfe SWL‘ gelte für die Arbeitsgemeinschaften und Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung verbindlich und würde klar stellen, dass die sonstigen weiteren Leistungen zukünftig nur noch als ‚Einzelfallhilfen in Verbindung mit einer unmittelbaren Arbeitsmarktintegration oder Existenzgründung erfolgen sollen‘. Mit der Überarbeitung und Präzisierung der Arbeitshilfe soll auf die aus Sicht des BMAS erkennbare Fehlentwicklungen in der Förderpraxis auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II reagiert werden. Damit würde zugleich den diesbezüglichen Hinweisen des BMAS und des Bundesrechnungshofes Rechnung getragen. Laufende oder bereits vergebene Eingliederungsleistungen sollen ab sofort auf die bestehenden Regelinstrumente (nach § 16 Abs. 1, Absatz 2 S. 2 Nr. 1-5,7 und Abs. 3 SGB II ) oder eine Kombination dieser Regelinstrumente umgestellt werden. Selbst bei laufenden Ausschreibungen soll eine Aufhebung  geprüft werden, um eine sofortige Umstellung der Förderung zu erreichen. Als zukünftig noch mögliche Förderbereiche werden vorgesehen: – Erstattungen bei Aufnahme einer Beschäftigung (z.B. Anzug) – Existenzgründungcoaching – Übernahme von Kosten für Impfungen – Förderung des Führerscheins – die ‚Kleine‘ Qualifizierung (z.B. Kurzqualifikation zum Erwerb oder zut Auffrischung beruflicher Kenntnisse) “ – Arbeitshilfe-SWL-April-2008.pdf

Quelle: Projektinnovation.de, Bündnis 90/Die Grünen, Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: Arbeitshilfe_SWL_April_2008.pdf

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