Heizkostenkomponente beim Wohngeld

BUNDESREGIERUNG WILL WOHNGELD UND ANDERE WOHNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN NEU REGELN “ Dem bisherigen Wohngeld wird eine Heizkostenkomponente hinzugefügt. Damit trägt die Bundesregierung den seit der letzten Wohngelderhöhung 2001 um etwa die Hälfte gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung. Derzeit liegen die monatlichen Heizkosten bei rund 90 Cent pro Quadratmeter beheizter Wohfläche, mit Warmwasser bei 1,10 Euro. Deshalb werden die Heizkosten beim Wohngeld künftig mit einem pauschalen Betrag von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt. Damit bleibt der Anreiz, energiesparend zu heizen erhalten. Außerdem steigen die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge um acht beziehungsweise zehn Prozent. Damit wird die Mietentwicklung seit der letzten Wohngeldanpassung vor sieben Jahren nachgezeichnet. Die Verbesserungen hat das Bundeskabinett mit einer so genannten Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. “

Quelle: Presse- und Informationsamt der Budnesregierung

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