Berichterstattung der Bundesregierung über Strategien der Sozialpolitik

Die Bundesregierung informierte das Parlament über ihre Ziele und Strategien in der Sozialpolitik: Besonders unterstützt werden Jugendliche beim Berufseinstieg, zum Beispiel durch das neue Instrument der „Assistierten Ausbildung„. Für 2015/2016 stehen bis zu 10.000 Plätze zur Verfügung. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden beim Erlangen des Schulabschlusses und beim Berufseinstieg durch die Berufseinstiegsbegleitung gefördert. Mit dem finanzstärksten ESF-Bundesprogramm können bis 2018/2019 an 2.550 Schulen bis zu 115.000 Jugendliche beim Berufseinstiegs intensiv begleitet werden. Als ein drängendes Problem versteht die Bundesregierung die Langzeiterwerbslosigkeit. Sie stellt ein besonderes Risiko dar, Armut und soziale Ausgrenzung zu erfahren. Mit dem Programm „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ stehen viele Maßnahmen und Handlungsansätze zur Verfügung, die Situation Langzeitarbeitsloser zu verbessern. Mit Mitteln des europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen sollen ab Mitte 2015 Wohnungslose zur Inanspruchnahme von Hilfen befähigt werden. Der Zugang zu Angeboten des regulären Hilfesystems wird erleichtert werden.

Im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung im Bereich Soziales (OMK Soziales) berichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Strategischen Sozialberichterstattung jährlich über neue nationale Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen hinsichtlich der gemeinsamen Ziele in den Bereichen Soziale Inklusion, Rente sowie Gesundheit und Langzeitpflege. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Strategische Sozialberichterstattung federführend. Die Sozialberichterstattung 2015 wurde im Bundeskabinett verabschiedet. Durch eine Unterrichtung informierte die Bundesregierung jetzt das Parlament.

Auszüge aus der Strategische Sozialberichterstattung 2015:

„(…) Beiträge zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Langzeiterwerbslosigkeit ist ein wesentliches Risiko, Armut und soziale Ausgrenzung zu erfahren. (…) Für die Bundesregierung ist die weitere Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ein Schwerpunkt der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Denn obwohl die Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten Jahren tendenziell abgenommen hat, profitieren Langzeitarbeitslose weniger von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Oft ist eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit aufgrund komplexer individueller Problemlagen nur mit viel Einsatz aller Beteiligten über einen längeren Zeitraum zu erreichen. Die Bundesregierung verfolgt deshalb weiterhin das Ziel, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit zu vermitteln, sie passgenau zu qualifizieren und zu begleiten, sowie bei Bedarf (…) zu betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierzu hat die Bundesregierung das Konzept „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Strukturfondsverordnungen für die Förderperiode 2014 bis 2020 sehen vor, dass auf nationaler Ebene mindestens 20 % der ESF-Mittel in der Investitionspriorität der Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut eingesetzt werden. Im ESF-Bundesprogramm der Förderperiode 2014 bis 2020 wird dieses Ziel insbesondere umgesetzt,

  • durch die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit,
  • durch dauerhafte Integration von Langzeitarbeitslosen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis,
  • durch die Förderung von Migrantinnen und Migranten und deren nachhaltige Vermittlung in Arbeit und Ausbildung,
  • durch die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Ausbildung und Bildung für Benachteiligte (auch bildungs- und arbeitsmarktferne Jugendliche und junge Erwachsene) umgesetzt. (…)

Die qualitativen Ziele Deutschlands im Bereich der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen sich weiterhin vor allem auf die Zielgruppen Kinder, Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Hier haben Bund und Länder im vergangenen Jahr vielfältige Strategien und Konzepte entwickelt. Ziel ist, die sozialen und ökonomischen Teilhabechancen der benachteiligten Personengruppen zu verbessern. In jeder Lebensphase müssen alle die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen. (…)

Jüngste Reformen und politische Initiativen im Bereich der sozialen Inklusion – Unterstützung Jugendlicher beim Berufseinstieg

Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften und Länder haben am 12. Dezember 2014 die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ besiegelt. Diese leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland: Jedem ausbildungsinteressierten Menschen wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag angesprochenen Ausbildungsgarantie ein „Pfad“ aufgezeigt, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann. Vorrang hat dabei die betriebliche Ausbildung. Die Partner der Allianz wollen unter anderem die duale Berufsausbildung in Deutschland stärken, das Passungsproblem zwischen Bewerber/-innen und Unternehmen regional und berufsfachlich nachhaltig verringern sowie für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung werben. Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern haben sich dabei zu konkreten Beiträgen verpflichtet

  • die Wirtschaft will 2015 20.000 zusätzliche Ausbildungsplätze – gegenüber den 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen – zur Verfügung stellen;
  • die Partner der Allianz wollen ein neues Instrument der Assistierten Ausbildung auf den Weg bringen;
  • die Bundesagentur für Arbeit wird für die Assistierte Ausbildung im Ausbildungsjahr 2015/16 bis zu 10.000 Plätze finanzieren;
  • über die Ausweitung und Finanzierung des Instruments Assistierte Ausbildung ab dem Ausbildungsjahr 2016/17 werden die Partner 2015 gemeinsam entscheiden).

(…) Leistungsschwächere Schüler/-innen haben häufig Probleme, einen Schulabschluss zu erlangen und laufen damit auch Gefahr, den Start ins Berufsleben nicht erfolgreich zu meistern. Um dieses Risiko zu minimieren, sollen die Berufseinstiegsbegleiter/-innen die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler an Haupt- und Förderschulen intensiv in den Berufseinstieg begleiten. Die Erprobung der Berufseinstiegsbegleitung an ausgewählten Modellschulen erfolgt seit 2009. Die bisherige modellhafte Erprobung soll weiter gefördert und entwickelt sowie im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgebaut werden. Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 ist vorgesehen, Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung mit Mitteln des ESF kozufinanzieren. Das ESF-Bundesprogramm „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung“ ist das finanzstärkste ESF-Programm, das der Bund in der Förderperiode 2014 bis 2020 auflegt. Insgesamt stehen rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung, jeweils 530 Millionen Euro aus Mitteln des ESF sowie aus dem Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für fünf Eintrittskohorten der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 an 2.550 Schulen mit insgesamt rund 115.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern finanziert werden. Als Beginn der Maßnahme ist der 16. März 2015 vorgesehen.

(…) Im Übergangsbereich sollen die vielfältigen Angebote besser aufeinander abgestimmt werden, um jungen Menschen, vor allem leistungsschwächeren, einen möglichst nahtlosen Übergang in den Beruf zu ermöglichen. Unter dem Dach der „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ werden diese Bestrebungen bereits in einer Vielzahl von Projekten zur Verbesserung der Zusammenarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf und an den Schnittstellen SGB III, SGB II und SGB VIII umgesetzt. Gegenwärtig bestehen 186 solcher Arbeitsbündnisse. (…) Ziel ist es, junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf sinnbildlich „an die Hand zu nehmen“. Die Zusammenarbeit soll möglichst flächendeckend ausgeweitet und die bereits bestehenden Kooperationen weiterentwickelt werden. (…)

Obdachlosigkeit

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wird ab Mitte 2015 Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zur Inanspruchnahme von Hilfen befähigen und ihnen einen Zugang zu Angeboten des regulären Hilfesystems (z. B. Wohnungslosenhilfe, medizinische Beratung, Jobcenter, Suchtberatung) erschließen. Der Kontaktaufbau soll durch niedrigschwellige Angebote erfolgen, die auf die individuellen Bedarfe der Betroffenen ausgerichtet sind und multiple Probleme berücksichtigen. Dies werden einerseits umfassende Beratungsstellen im Sinne von Anlaufstellen (Tagesstättenstruktur, Wärmestube) sein, andererseits kann eine aufsuchende Arbeit in Einrichtungen (Notunterkunft, Bahnhofsmission) oder an den Aufenthaltsorten von Obdachlosen erfolgen. (…)

Jüngste Reformen und politische Initiativen im Bereich der Sozialen Inklusion – Bekämpfung von Diskriminierung

(…) Mit dem am 21. Oktober 2014 veröffentlichten Programm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ unterstützt das BMAS in der ESF Förderperiode 2014 bis 2020 Menschen mit besonderen Schwierigkeiten mit Hilfe von Kooperationsverbünden aus Bildungsträgern, Betrieben und Arbeitsagenturen/Jobcentern bei der stufenweisen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu gehören insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bis 35 Jahre sowie Menschen ohne verfestigten Aufenthaltstitel mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Angebote der über die ESF-Integrationsrichtlinie Bund geförderten Projekte umfassen neben passgenauen Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsleistungen auch Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland. Die Umsetzung des Programmbausteins der europäischen Arbeitsaufenthalte erfolgt in Kooperation mit Arbeitsministerien und ESF Verwaltungs- und Umsetzungsbehörden in anderen EU Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen eines europäischen ESF-Mobilitätsnetzwerks. (…)“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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