Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kultusministerkonferenz (KMK)unterzeichneten letzte Woche eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung. Ziel ist, jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf mittels intensiver beruflicher Orientierung und individueller Beratungen zu Optionen der Berufswahl zu erleichtern.
Schülerinnen und Schüler sollen früh und kontinuierlich bei ihrem Berufswahlprozess begleitet und unterstützt werden, ihre Kompetenzen und Interessen zu reflektieren, um sich selbstverantwortlich für einen Berufsweg entscheiden zu können. Der BA-Chef Detlef Scheele verspricht präventive und aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote. Dadurch sollen Brüche in Bildungsbiografien vermieden werden. Falsche Vorstellungen von der Berufswelt oder den eigenen Fähigkeiten und Interessen seien häufig Gründe für Startschwierigkeiten oder Ausbildungsabbrüche. Diesen will man mit der neu ausgericheten Zusammenarbeit entgegenwirken.
Um frühzeitig in der Bildungsbiographie für das Thema Berufliche Orientierung zu sensibilisieren, sind auch Praxiserfahrungen wie Werkstatttage oder Betriebspraktika und Beratungsangebote fest in den Lehrplänen verankert. Die Agenturen für Arbeit treten hierfür verstärkt in Schulen auf und bieten ihre Beratung auch Eltern an.
Die geschlossene Rahmenvereinbarung sieht vor, die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien zu steigern. Diese orientieren sich an zentralen Eckpunkten und Empfehlungen; die daraus entstandenen Angebote sollen systematisch aufeinander aufbauen. Unter anderem durch vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll so jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler kontinuierliche Beratung und Begleitung nutzen können. Unabhängig von schulischer Laufbahn oder sozialem Hintergrund sollen Schülerinnen und Schüler ein breites Angebot an beruflicher Orientierung und Information erfahren, um eigenständig und reflektiert eine tragfähige Entscheidung über ihren Ausbildungsberuf oder ihr Studium treffen zu können.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit