Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Das Gesetz sieht auch eine Revisionsklausel vor. Damit kann es aufgrund gewonnener Daten neu justiert werden. Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) kritisierte die „Untererfassung“ ganzer Personengruppen. So sei es wichtig, wohnungslose Geflüchtete als auch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in die Statistik miteinzubeziehen. Auch Menschen, die auf der Straße leben, also die „klassische Kerngruppe“ der Wohnungslosen, nicht einzubeziehen, sei nicht nachvollziehbar, schreibt die BAG in ihrer Stellungnahme. Das Armutsnetzwerk e. V. schlägt ein nationales Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit vor und fordert ergänzend, die Etablierung eines Grundrechts auf Wohnung im Grundgesetz. Neben dem Regierungsentwurf waren auch Anträge der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand der Anhörung.
Der Ausschuss hat mehrheitlich dem Gesetzentwurf ohne größeren Aufwand zugestimmt und damit den Weg frei für eine bundesweite statistische Erhebung zu Wohnungslosen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages